- Dingswinde
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Der Begriff Dingswinde bezeichnet diejenige Urkunde, die im Herzogtum Schleswig die Ergebnisse einer Gerichtsverhandlung protokollierte.
Das Dokument wurde von dem Hardesvogt, zwei Sandmännern sowie acht weiteren Zeugen beurkundet.
Kategorie:- Schleswig-Holsteinische Geschichte
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