Herzogtum Schleswig

Herzogtum Schleswig
Wappen von Schleswig (Schleswigsche Löwen)
Das Herzogtum Schleswig und seine Harden in den historischen Grenzen vor 1864.

Das Herzogtum Schleswig (dänisch: Hertugdømmet Slesvig) existierte bis 1864 und umfasste im Wesentlichen das heutige Nordschleswig (Dänemark) und Südschleswig. Hauptort war die Stadt Schleswig. Vorläufer des Herzogtums war im frühen Mittelalter das Jarltum Südjütland (Sønderjylland).

Inhaltsverzeichnis

Geografie

Die Fläche des historischen Herzogtums Schleswig umfasste rund 9200 km². Im Süden waren Eider und Levensau die Grenze zu Dithmarschen und Holstein; die Insel Fehmarn gehörte zu Schleswig. Die Eider-Grenze wurde bereits im 11. Jahrhundert von Adam von Bremen erwähnt. Im Norden bildete der Kongeå (deutsch Königsau) die Grenze zum übrigen Jütland. Im Westen befindet sich die Nordsee, im Osten die Ostsee.

Das Gebiet des Herzogtums in den Grenzen von 1864 umfasst heute auf deutscher Seite den Landesteil Schleswig, bestehend aus den Kreisen Nordfriesland, Schleswig-Flensburg, dem Nordteil des Kreises Rendsburg-Eckernförde und der Stadt Flensburg. Auf dänischer Seite zählt Nordschleswig dazu, das bis zum 31. Dezember 2006 deckungsgleich mit dem Sønderjyllands Amt war, jetzt aber in der Region Syddanmark aufgegangen ist.

Bis 1864 gehörten dem Herzogtum noch sieben Kirchspiele südlich von Kolding, ein zwischen Königsau und Ribe (deutsch: Ripen) gelegener Landstrich und die Insel Ærø an. Nach der Übergabe Schleswigs an Preußen gelangten diese ausschließlich dänisch bevölkerten Gebiete im Tausch gegen die königlich dänischen Enklaven an der Westküste Schleswigs an das Königreich Dänemark. Im 13. und 14. Jahrhunderts gehörten den schleswigschen Herzögen auch Langeland sowie Gebiete auf dem südlichen Fünen.

Die erste genaue Landesaufnahme Schleswigs stammt bereits von Johannes Mejer (1606-1674). Verschiedene seiner Landcarten wurden 1652 - zusammen mit Beschreibungen von Caspar Danckwerth - als dreiteiliger Atlas Neue Landesbeschreibung der zwei Herzogtümer Schleswig und Holstein gedruckt. Sie enthält auch Pläne der größeren Städte.

Ein umfassendes Werk ist die 1805 erschienene Topographie von Schleswig von Johann Friedrich August Dörfer (1766-1824). Es wurde in mehreren Auflagen nachgedruckt und 1855 durch die Landeskunde Johannes von Schröder ergänzt. Neuere Landesaufnahmen wurden von Militärtopografen und im 20. Jahrhundert vom Landesvermessungsamt durchgeführt.

Siedlungsgeschichte und Bevölkerung

Das Gebiet Schleswigs war zur Völkerwanderungszeit vor allem von westgermanischen Angeln besiedelt. Nachdem große Teile der Angeln zusammen mit den in Nørrejylland siedelnden germanischen Jüten[1] und den südlich Schleswigs siedelnden Sachsen im 4. und 5. Jahrhundert (insbesondere wohl um das Jahr 350)[2] zu den Britischen Inseln auswanderten, drangen von den Inseln zwischen Schweden und Jütland nordgermanische Dänen, deren ursprüngliche Heimat wahrscheinlich Schonen (im heutigen Südschweden) war, in das nun bevölkerungsarme Nordjütland ein und vermischten sich mit den Resten der Jüten und Angeln. Etwa zeitgleich mit dem Ende der dänischen Einwanderung siedelten ab dem 8. Jahrhundert Friesen an der Westküste, um sich der Expansion des Frankenreiches zu entziehen. Der Landstrich zwischen den Linien EckernfördeTreene und EiderLevensau war damals kaum besiedelt, von dichtem Wald bedeckt und wurde erst im Hochmittelalter von aus Süden kommenden sächsischen Kolonisten besiedelt.[3] Im Spätmittelalter holten die Schleswiger Herzöge holländische, flämische und westfälische Kolonisten ins Land Quelle?, im 18. Jahrhundert im Rahmen der Kolonisation der Moor- und Heidelandschaft der schleswigschen Geest Kolonisten aus Württemberg, Schwaben, Hessen und der Pfalz.

Heute leben in beiden Teilen Schleswigs – im dänischen Norden und im deutschen Süden – Minderheiten der jeweils anderen Nation. Die Rechte der Minderheiten regeln die Bonn-Kopenhagener Erklärungen von 1955.

Siehe auch: Dänische Minderheit in Deutschland und Deutsche Minderheit in Dänemark

Sprachen

Im Hochmittelalter war die Sprache Schleswigs bis an die Treene/Dannewerk und die Eckernförder Bucht das Alt- bzw. Mitteldänische bzw. der Dialekt Südjütisch (dialektal: Synnejysk, dänisch Sønderjysk), seit dem 14. Jahrhundert verbreitete sich dann zunehmend Mittelniederdeutsch, zuerst vor allem in den Städten und dann in der adligen Oberschicht, in den darauffolgenden Jahrhunderten auch in den ländlichen Gebieten. Im Laufe des 19. Jahrhundert wurde Niederdeutsch schließlich Umgangssprache in Angeln, in den 1930er Jahren in den letzten dänischen Sprachinseln der südlichen Schleswigschen Geest (z.B. das grammatisch altertümliche Viöler Dänisch), und nach der Ansiedlung ostdeutscher Vertriebenen nach 1945 wurde nun auch im grenznahen Bereich der Geest die deutsche Sprache die Lingua Franca, wo bis dahin das Südjütische als Umgangssprache ohne Hinsicht auf nationale Gesinnung galt. Heute fällt die Sprachgrenze ungefähr mit der Staatsgrenze zusammen, nur vereinzelt unter der älteren Generation wird Südjütisch noch in den grenznahen Kirchspielen zwischen Niebüll und Flensburg gesprochen.

Hochdeutsch hatte sich im Süden Schleswigs vor allem seit der Reformation im Zuge der Verwendung der Lutherbibel langsam ausgebreitet. In der Mitte des 17. Jahrhunderts verdrängte es das Niederdeutsche als Kirchen- und Schulsprache,[4] während Sønderjysk, Niederdeutsch und Nordfriesisch weiterhin die Sprache des Volks blieben. Die Bevölkerung im ländlichen Raum des heutigen Nordschleswig sprach bis ins 20. Jahrhundert noch weitgehend Südjütisch, während die Städte auch Nordschleswigs im 19. Jahrhundert bis 1920 zunehmend deutschsprachig (hochdeutsch) oder gemischtsprachig geprägt wurden. Erst mit der Urbanisierung in den Jahrzehnten nach 1960 ging hier Südjütisch zugunsten des Reichsdänischen (Hochdänisch) zurück. Sprachforscher gehen heute davon aus, dass sowohl den historischen Sprachwechseln (Dänisch zu Plattdeutsch, Friesisch zu Plattdeutsch) als den modernen Wechseln (Plattdeutsch zu Hochdeutsch, Friesisch zu Hochdeutsch, Südjütisch zu Reichsdänisch bzw. Südjütisch zu Hochdeutsch) weitverbreitete Kenntnisse der Nachbarsprachen vorausgingen, die das Code-Switching ermöglichten; so war z.B. das Plattdeutsche die Verkehrssprache zwischen den Sprachgruppen in weiten Teilen Südschleswigs, während die friesische Bevölkerung im Gebiet Südtondern zusätzlich teilweise das Südjütische beherrschte und diese Variante im Kontakt mit Dänischsprachigen benutzte.

Heute gibt es auf beiden Seiten der Grenze nationale Minderheiten. Beide Minderheiten pflegen ihre Sprache und Kultur mit einem Netz von Kindergärten und Schulen, die zu von jeweils beiden nationalen Bildungssystemen anerkannten Abschlüssen führen. Die traditionelle Zweisprachigkeit der Region wird heute eher innerhalb der beiden Minderheiten fortgeführt. Für die Zugehörigkeit zur deutschen bzw. dänischen Minderheit spielte die Sprache traditionell keine Rolle, entscheidend ist die Selbstzuordnung, was seit den Bonn-Kopenhagener Erklärungen 1955 auch formalisiert ist. Während diese Selbstzuordnung traditionell als "nationale Gesinnung" oder "Bekenntnis" beschrieben wurde, spricht man in den letzten Jahrzehnten zunehmend von einem kulturellen Zugehörigkeitsgefuhl oder "Zweiströmigkeit".

Südlich der Staatsgrenze bekennen sich etwa 50.000 Menschen zur dänischen Minderheit, von denen etwa 10.000 dänische Muttersprachler sind,[5] die überwiegend die Variante Sydslesvigdansk sprechen. Auf dänischer Seite der Grenze umfasst die deutsche Minderheit etwa 10.000[6] bis 20.000[7] Menschen, von denen etwa ein Drittel deutsche Muttersprachler sind, während die Mehrheit den dänischen Dialekt Südjütisch als Muttersprache haben.[8] Ein kleiner Teil von ihnen spricht auch noch das Nordschleswiger Platt des Schleswigschen.

Der Dänische Schulverein für Südschleswig trägt zwei Gymnasien in Flensburg und Schleswig, ein Schülerwohnheim in Flensburg sowie 47 weitere Schulen mit zusammen 5.612 Schülern (Stand 2007)[9] und 55 Kindergärten, die 2000 von etwa 1800 Kindern besucht wurden. In allen Institutionen wird (mit Ausnahme des Faches Deutsch) auf Dänisch unterrichtet. Die Dänische Zentralbibliothek für Südschleswig betreibt fünf dänische Bibliotheken.

Zur Pflege deutscher Sprache und Kultur betreibt der Schul- und Sprachverein für Nordschleswig ein Gymnasium in Apenrade, 15 weitere allgemeinbildende Schulen mit zusammen 1.350 Schülern und 24 Kindergärten mit 600 Kindern. In allen Bildungseinrichtungen wird (mit Ausnahme des Faches Dänisch) auf Deutsch unterrichtet. Der Verband Deutscher Büchereien in Nordschleswig betreibt fünf deutsche Bibliotheken.

An der Westküste Schleswigs wurde seit dem 8. Jahrhundert Nordfriesisch gesprochen. Seit dem 17. Jahrhundert setzte sich jedoch Niederdeutsch auf Eiderstedt, Nordstrand, Pellworm und den Halligen durch und verbreitete sich zunehmend auf dem friesischen Festland. Heute beherrschen noch etwa 10.000 Nordfriesen Friesisch, vor allem auf den Inseln Amrum, Föhr, Sylt und Helgoland sowie in der Gegend von Risum-Lindholm. Als erste führte die dänische Schule in Risum seit den 1950er Jahren friesischen Muttersprachenunterricht ein.

Wappen

Blason: In Gelb (Gold) zwei blaue laufende rot gezungte und rot bewehrte Löwen.

Siehe auch: Schleswigsche Löwen

Geschichte

Schloss Gottorf, früherer Sitz der schleswigschen Herzöge, nach 1713 Sitz des dänischen Statthalters.

Übersicht

Das Jarltum Schleswig bildete sich im Hochmittelalter innerhalb Dänemarks als Lehen heraus. Im 12. und 13. Jahrhundert nahmen die Jarle nach deutschem Vorbild den Herzogtitel an und behaupteten zunehmend ihre Autonomie gegenüber dem dänischen Königshaus. Nach dem Aussterben des Abelgeschlechts im 14. Jahrhundert gelang es den Schauenburgern, die erbliche Belehnung mit dem Herzogtum Schleswig zu erhalten. Die dynastischen Verflechtungen zwischen dem Herzogtum Schleswig, der Grafschaft Holstein und dem Königreich Dänemark sollte von da an fünfhundert Jahre lang die Geschichte bestimmen.

Entstehung des Herzogtums

Die Eider bildete seit 811 die Grenze zwischen den fränkischen und dänischen Reichen: Der Wikingerkönig Hemming schloss in dem Jahr Frieden mit Karl dem Großen, der während des Sachsenkrieges Dänemark vom Süden her bedrängt hatte. In einem auf der Eiderinsel im heutigen Rendsburg geschlossenen Vertrag einigten sich zwölf dänische und fränkische Unterhändler erstmals auf die Eider als Reichsgrenze.[10] Der wichtigste Verteidigungswall war jedoch das 20 km nördlichere Dannewerk, das im 4. oder 5. Jahrhundert entstand und in mehreren Phasen bis 1168 ausgebaut wurde. In Verbindung mit dem Dannewerk gab es die wichtige Handelssiedlung Haithabu, die in damaligen Quellen teilweise synonym mit dem Namen Schleswig (= "Schlei-Bucht") verwendet wurde.

Als Grenze blieb die Eider über ein Jahrhundert unangetastet. Unter den Kolonisationsbestrebungen des sächsischen Königs Heinrich I. wurde 934 das Gebiet zwischen Eider und Schlei mit der Stadt Schleswig erobert. Es erhielt für die Kaiser des Heiligen Römischen Reichs Otto I., Otto II., Otto III., Heinrich II. und Konrad II. unter dem Namen Mark Schleswig (auch Dänische Mark) die Bedeutung einer Grenzmark.

In einer Periode um 960 gelang es Harald Blauzahn, wieder die dänische Südgrenze bis zur Eider-Zone vorzuschieben.[11] Um 968 verstärkte er das Dannewerk.

Im Alter von etwa sechs Jahre diente Gunhild von Dänemark, Tochter des dänisch-englischen Königs Knut des Großen und seiner zweiten Frau Emma von der Normandie, Ende 1025 als Friedenspfand zwischen Kaiser Konrad II. und ihrem Vater. Im Gegenzug erhielt Knut die Anerkennung als Herrscher über die Mark Schleswig, der territorialen Vorläuferin des Herzogtums. Die Eidergrenze wurde dadurch erneut zur Grenze zwischen dem Heiligen Römischen Reich und Dänemark. Die Hochzeit zwischen Gunhild und dem Thronfolger Heinrich III. fand Pfingsten 1036 in Nimwegen statt.

Am Ende des 11. Jahrhunderts setzten die Könige von Dänemark auf ihrem südjütischem Gebiet Statthalter ein, die zunächst den Titel eines Jarls führten und die Aufgaben eines markgräflichen Prokurators übernahmen. Das Amt wurde vorzugsweise an Mitglieder der Königsfamilie vergeben: Erstmals soll Olaf I., ein Sohn von Sven Estridsson, seit 1080 den Titel getragen haben. Ihm folgte vermutlich um 1100 sein Bruder Björn, Gründer der Rendsburg.[12]

Durch königliche Delegation erhielt Knud Laward um 1115 die südjütische Jarlschaft, für die er sich den deutschen Herzogstitel (Dux Daciae = Herzog Dänemarks) zulegte, den er bis zu seiner Ermordung im Jahr 1131 innehatte. Seinen Machtbereich konnte Knud Laward durch die Eroberung Wagriens in den Jahren 1128/29 ausdehnen und durch ein Lehnsverhältnis zu Lothar von Supplinburg sichern.[13]

Der Schleswiger Herzog und Königssohn Abel (1250-1252) ließ 1250 seinen Bruder Erik IV. ermorden und wurde an dessen Statt selber König von Dänemark. Unter Abels Söhnen Waldemar III. (1252-1257) und Erich I. (1260-1272) [14] spaltete sich die herzogliche Dynastie vom dänischen Königshaus ab. Ab 1375 wechselte der Titel "Herzog Jütlands" oder "Herzog Süderjütlands" zu "Herzog Schleswigs".

Dynastische Auseinandersetzungen

Die Schauenburger Grafen, die seit dem frühen 12. Jahrhundert mit dem zum Heiligen Römischen Reich gehörenden benachbarten Holstein belehnt waren, unterstützten die Selbständigkeitsbestrebungen Schleswigs. Graf Gerhard III. von Holstein nötigte 1326 Waldemar III. von Dänemark zur Constitutio Valdemariana, die eine gemeinsame Regierung von Dänemark und Schleswig verbot. Nach dem Aussterben des Schleswiger Herzogsgeschlechts 1386 erzwangen die Schauenburger ihre erbliche Belehnung mit dem Herzogtum Schleswig durch das dänische Königshaus und der holsteinische Adel begann verstärkt, Besitz in Schleswig zu erwerben und die Kolonisierung voranzutreiben.

Als das Schauenburger Geschlecht 1459 mit dem Tod Adolfs VIII. ausstarb, war dem Adel in beiden Territorien daran gelegen, dass in beiden Gebieten weiterhin derselbe Herrscher regieren solle. Darum wählten sie König Christian I. von Dänemark, Norwegen und Schweden aus dem Hause Oldenburg, einen Neffen Adolfs VIII., zum Landesherrn. Im Vertrag von Ripen (Ribe) 1460 – der Wahlkapitulation Christians I. – stand unter anderem, dass se bliwen tosamende up ewig ungedelt. Obwohl dieser weit hinten in der Urkunde stehende Paragraf im zeitgenössischen Kontext nichts mit einer territorialen Unteilbarkeit zu tun hat,[15] wurde op ewig ungedeelt das Leitmotto der schleswig-holsteinischen Bewegung des 19. Jahrhundert, die eine Loslösung vom Dänischen Gesamtstaat anstrebte.

Teilungen ab 1544

Schleswig und Holstein um 1650, die Herzogtümer sind in einen Flickenteppich verschiedener Hoheitsgebiete zerrissen

1544 wurden die Herzogtümer Schleswig und Holstein in drei Gebiete geteilt, die in etwa gleiche Steuerkraft hatten. Diese hingen jeweils räumlich nicht zusammen. Eines dieser Gebiete, als königlich dänischer Anteil bezeichnet, gehörte Christian III., dem König von Dänemark und Norwegen. Dessen zwei Halbbrüder, Johann II., Begründer der Nebenlinie Schleswig-Holstein-Hadersleben, und Adolf I., Begründer der Nebenlinie Schleswig-Holstein-Gottorf, erhielten jeweils eines der anderen beiden Gebiete.

Als 1580 Johann II. starb und mit ihm die Nebenlinie Schleswig-Holstein-Hadersleben endete, wurde das ihm 1544 zugeteilte Gebiet zur Hälfte dem König zugeschlagen und zur anderen Hälfte seinem Bruder Adolf I.

Im Jahr 1564 kam es zu einer weiteren Landesteilung, denn König Friedrich II. von Dänemark, der Sohn Christians III., trat seinem Bruder Johann (genannt „Johann der Jüngere“, der das Schloss Glücksburg 1582-87 errichten ließ) ein Drittel seines Anteils an Schlössern, Ämtern und Städten ab, eine "Subdivision", wodurch Johann der Jüngere Sonderburg, Arroe, Plön und Ahrensbök erhielt. Nach dem Tod seines Sohnes Alexander (1622–1627) teilte sich diese Sonderburger Linie des Hauses Oldenburg einerseits in die Linie des Erstgeborenen (Ernst Günther, 1627–1689), der zum Begründer des herzoglichen Hauses Schleswig-Holstein-Sonderburg-Augustenburg wurde; Nachfahre dieses Ernst Günther war beispielsweise der in der Zeit von 1863 bis 1866 besonders bekannt gewordene Herzog Friedrich (Christian August) von Augustenburg (1829–1888) (genannt „Friedrich VIII.“). Andererseits entstand durch die Erbteilung von 1627 die jüngere Linie des „Hauses Sonderburg“ unter ihrem Begründer Herzog August Philip (1627–1675), die den Namen Schleswig-Holstein-Sonderburg-Beck (später: Sonderburg-Glücksburg) trug.

Um mehr Unabhängigkeit von der Krone zu gewinnen, suchte die herzogliche Linie Gottorf die Allianz zu Schweden. Im Großen Nordischen Krieg besetzte daraufhin Dänemark 1713 den herzoglichen Anteil Schleswigs. Von da an war Schleswig wieder vereinigt in königlich dänischer Hand. Im Frieden von Frederiksborg wurde die Annexion 1720 als rechtmäßig bestätigt und 1721 erfolgte auf Schloss Gottorf die Huldigung des dänischen Königs durch den Ritterstand. Zu einer Einigung des Herzogtums Holstein kam es erst 1773, als die herzogliche Linie nach Erlangung des russischen Zarenthrons zugunsten Dänemarks auf ihre holsteinischen Herrschaftsrechte verzichtete.

Nationale Auseinandersetzungen

Mit Aufkommen der nationalen Bewegungen entstand zum einen die Bestrebung des dänischen Bevölkerungsteils, das selbständige Herzogtum Schleswig vollständig in das dänische Königreich zu integrieren und Holstein an Deutschland abzutreten, zum anderen die Bestrebung der deutschen Bevölkerungsmehrheit in Schleswig-Holstein, die in eine Nationalbewegung mündete, zur Vereinigung der beiden Herzogtümer innerhalb eines deutschen Bundesstaates und somit der Loslösung von der dänischen Krone. Einige Schleswig-Holsteiner forderten auch, die Augustenburger Linie wieder als Herzöge einzusetzen.

Erste Gedanken, Schleswig anhand einer Sprachgrenze zu teilen, wurden schon 1830 entwickelt, doch hatte der Teilungsgedanke auf keiner Seite einen größeren Rückhalt, da sich die Mehrheit gesinnungsübergreifend als Schleswiger sah. Schleswig war zweimal Anlass für Konflikte im 19. Jahrhundert: 1848 protestierten die deutschen Liberalen gegen das Einbeziehen Schleswigs in eine gesamtdänische Verfassung, da Schleswig staatsrechtlich nicht zum Königreich Dänemark gehörte, und forderten darüber hinaus die Aufnahme Schleswigs in den Deutschen Bund bzw. in einen geplanten Deutschen Nationalstaat, während die dänischen Liberalen die Integration des Herzogtums ins Königreich Dänemark forderten (Eiderdänen). Nachdem sich die den aufständischen schleswig-holsteinischen Truppen zur Hilfe geeilten Truppen des Deutschen Bundes unter Führung Preußens auf internationalen Druck hin aus Jütland zurückgezogen hatten, unterlagen die Schleswig-Holsteiner 1851 den Dänen. In der Folgezeit verschärfte die dänische Krone ihre Politik der Danisierung (u. a. Sprachreskripte für Mittelschleswig), so dass der Wunsch der mehrheitlich deutschgesinnten Schleswiger[16] nach einer Loslösung von Dänemark weiter virulent war.

1864–1867 – von Dänemark zu Preußen

Als das Königreich Dänemark schließlich in seiner Novemberverfassung das Londoner Protokoll brach, kam es zum Deutsch-Dänischen Krieg von 1864 zwischen Dänemark und den Verbündeten Preußen und Österreich. Im Wiener Frieden musste Dänemark am 30. Oktober 1864 Schleswig, Holstein und Lauenburg an Preußen und Österreich abtreten, die es zunächst gemeinsam als Kondominium verwalteten. Die gemeinsame Verwaltung endete faktisch mit der Gasteiner Konvention 1865. Nach dem Deutschen Krieg 1866 fielen Schleswig und Holstein endgültig an Preußen; mit Lauenburg war Preußen bereits seit 1865 in Personalunion vereint. 1867 erfolgte die Vereinigung zur preußischen Provinz Schleswig-Holstein, der 1876 auch Lauenburg als Kreis Herzogtum Lauenburg einverleibt wurde.

Der Prager Frieden von 1866 enthielt auf Intervention Napoleon III. in Artikel 5 einen Volksabstimmungsvorbehalt für das nördliche Schleswig. Die faktisch Dänemark begünstigende Klausel wurde allerdings von Preußen und Österreich 1878 einvernehmlich annulliert. Im Optantenvertrag von 1907 erkannte schließlich auch Dänemark die Grenze von 1864 de facto an.

In der dänischgesinnten Bevölkerung Nordschleswigs blieb der Wunsch nach einem Anschluss an Dänemark stets lebendig, wobei allmählich auch einstige Gegner einer Teilung des Herzogtums diese notfalls für opportun hielten. In den 1880er Jahren begann sich die dänische Minderheit in Schleswig zu organisieren. 1901 forderte der dänische Historiker H. V. Clausen die Abtretung des nördlichen Schleswigs an Dänemark. Die von ihm vorgeschlagene Teilungslinie, die sogenannte Clausen-Linie, verlief nördlich von Tondern gen Flensburg, ließ die Zugehörigkeit der Stadt selbst allerdings offen. Gegen Ende des Ersten Weltkrieges, zwei Wochen nach dem Waffenstillstandsangebot des Deutschen Reiches, forderte Hans Peter Hanssen, seit 1896 Abgeordneter des preußischen Landtags und seit 1905 des Reichstags, erfolglos im deutschen Reichstag die Wiederaufnahme und Anwendung der 1878 annullierten Abstimmungsklausel.

1918–1920 – Teilung Schleswigs

Dänische Karte von Sønderjylland = Schleswig kurz vor der Teilung

Im Ersten Weltkrieg war Dänemark neutral. Als sich schon vor dem Waffenstillstand vom 11. November 1918 abzeichnete, dass dennoch die dänischen Forderungen in den Friedensvertrag eingehen würden, organisierte sich auch der deutsche Bevölkerungsteil.

Aufgrund des Drucks der Entente wurden im Versailler Vertrag Volksabstimmungen in Schleswig vorgesehen, die Anfang 1920 unter der Regie der CIS (Commission Internationale de Surveillance du Plébiscite Slesvig), die in dieser Zeit auch kommissarisch das Hoheitsrecht über Schleswig ausübte, im nördlichen und mittleren Teil durchgeführt wurden. Die Kommission bestand aus dem Franzosen Paul Claudel, dem Engländer Charles Marling, und – auf Wunsch der Alliierten – je einem Vertreter der im Ersten Weltkrieg neutralen Länder Schweden und Norwegen. Berater der CIS waren für Dänemark H. P. Hanssen, der inzwischen dänischer Ministerpräsident war, und für Deutschland Emilio Böhme. Dabei konnte die Ziehung der Grenzen für die Abstimmungszonen sowie die Festlegung jeweils unterschiedlicher Abstimmungsmodalitäten für die Zonen (en bloc im Norden, gemeindeweise in Süden) von Dänemark durchgesetzt werden. Auf Wunsch dänischer Nationalisten, die Schleswig bis zur Eider zu gewinnen hofften, wurde zeitweise sogar eine dritte Abstimmungszone bestimmt, doch rückte die damalige sozialliberal-sozialdemokratische Mehrheit im dänischen Folketing von dieser Forderung aber wieder ab.

In der nördlichen Abstimmungszone I (Nordschleswig) wurde am 10. Januar abgestimmt. Hier gab es bei 91,5 % Wahlbeteiligung rund 75.000 Stimmen (74,2 %) für Dänemark und 25.000 Stimmen (25,8 %) für Deutschland. Die En Bloc-Abstimmung führte dazu, dass neben den mehrheitlich für Deutschland votierenden Städten Apenrade (dänisch: Åbenrå) und Sonderburg (dänisch: Sønderborg) in einem ansonsten geschlossen mehrheitlich dänisch stimmenden Umland auch die Stadt Tondern (dänisch: Tønder), der Flecken Tingleff (dänisch: Tinglev) und der sie umgebende Landstrich, allesamt mit zwischen 77 % und 88 % mehrheitlich für den Verbleib bei Deutschland stimmend, an Dänemark fielen.

In Zone II (Mittelschleswig) wurde am 24. Februar gemeindeweise abgestimmt. Bei 90,75 % Wahlbeteiligung gab es 52.000 Stimmen (80,2 %) für Deutschland und 13.000 Stimmen (19,8 %) für Dänemark, dabei kam es in lediglich drei Gemeinden auf Föhr zu einer dänischen Mehrheit, so dass Mittelschleswig geschlossen bei Deutschland verblieb.

Schon am 11. Januar, dem Tag nach der Abstimmung in Zone I, wurde vom deutschen Sachverständigen Johannes Tiedje eine etwas weiter nördlich verlaufende Grenze, die sog. Tiedje-Linie vorgeschlagen, die zu in etwa gleich großen Minderheiten beiderseits der Grenze geführt hätte.

Die endgültige Entscheidung über den Grenzverlauf fiel im Mai 1920 in Paris. Die Siegermächte und Dänemark lehnten den Gegenvorschlag Tiedjes ab, so dass die Clausen-Linie zur bis heute gültigen Grenze zwischen Deutschland und Dänemark wurde. Das nunmehr verkleinerte Schleswig blieb Teil der preußischen Provinz Schleswig-Holstein und gehört seit 1946 zum deutschen Land Schleswig-Holstein.

Siehe auch

Literatur

  • Wilhelm Ernst Christiani: Geschichte der Herzogthümer Schleswig und Hollstein; Kortensche Buchhandlung, Flensburg und Leipzig, 1775
  • Robert Bohn: Geschichte Schleswig-Holsteins. Beck, München 2006 ISBN 3-406-50891-X
  • Troels Fink: Geschichte des schleswigschen Grenzlandes. Munksgaard, København 1958.
  • Reimer Hansen: Was bedeutet „op ewig ungedeelt“? Das Ripener Privileg von 1460 im deutsch-dänischen Nationalkonflikt des 19. Jahrhunderts. In: Grenzfriedenshefte 4, 1996, S. 215–232. ISSN 1867-1853
  • Paul von Hedemann-Heespen: Die Herzogtümer Schleswig-Holstein und die Neuzeit. Walter G. Mühlau, Kiel 1926 (zum Thema „Augustenburg“ S. 712-733, Kap. 95 und 96)
  • Carsten Jahnke: „dat se bliven ewich tosamende ungedelt“. Neue Überlegungen zu einem alten Schlagwort. In: ZSHG, Bd. 128, 2003, ISBN 3-529-02328-0
  • Jörg Johannsen-Reichert (geb. Johannsen): Der Erbfolgestreit um die Herzogtümer Schleswig und Holstein im 19. Jahrhundert – Eine Untersuchung zu den Sukzessionsansprüchen der Herzöge von Sonderburg-Augustenburg auf Schleswig und Holstein. Shaker, Aachen 1999, ISBN 978-3-8265-4724-9
  • Ulrich Lange (Hrsg.): Geschichte Schleswig-Holsteins. Wachholtz, Neumünster 2003, ISBN 3-529-02440-6
  • Ulrich Lange, Henrik Becker-Christensen (Hrsg.): Geschichte Schleswigs. Vom frühen Mittelalter bis 1920. Institut for Grænseregionsforskning, Aabenraa 1998, ISBN 87-90163-74-5
  • Lorenz Rerup: Slesvig og Holsten efter 1830. Politikens Danmarkshistorie, København 1982.
  • Gerret L. Schlaber: Hertugdømmet Slesvigs forvaltning. Administrative strukturer og retspleje mellem Ejderen og Kongeåen ca. 1460-1864. Studieafdelingen ved Dansk Centralbibliotek for Sydslesvig, Flensborg 2007, ISBN 978-87-89178-65-3
  • Hans Schultz Hansen u. a.: Sønderjyllands Historie. Bd. 1. Historisk Samfund for Sønderjylland. Aabenraa 2008, ISBN 978-87-7406-109-0
  • Horst Windmann: Schleswig als Territorium. Grundzüge der Verfassungsentwicklung im Herzogtum Schleswig von den Anfängen bis zum Aussterben des Abelschen Hauses 1375. Wachholtz, Neumünster 1954.
  • Jann Markus Witt, Heiko Vosgerau (Hrsg.): Schleswig-Holstein von den Ursprüngen bis zur Gegenwart. Eine Landesgeschichte. Convent, Hamburg 2002, ISBN 3-934613-39-X

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Meyers Neues Lexikon (Mannheim 1979) und Meyers Enzyklopädisches Lexikon (Mannheim 1975) definierten die Jüten noch als nordgermanisch, während der Atlas zur Universalgeschichte von Oldenbourg/Westermann die Jüten als westgermanisch beschreibt; der Brockhaus (Mannheim 2006), die Encyclopædia Britannica (Chicago 2005), das Duden-Lexikon (1980) und das dtv-Lexikon (München 1971) beschreiben die Jüten allgemeiner als germanischen Stamm in Jütland
  2. Gesellschaft für schleswig-holsteinische Geschichte über Angelsachsen. Geschichte-s-h.de. Abgerufen am 5. Juni 2010.
  3. Henning Unverhau: Untersuchungen zur historischen Entwicklung des Landes zwischen Schlei und Eider im Mittelalter, Neumünster 1990
  4. Der aus Lippstadt stammende Generalsuperintendent Stephan Klotz verfügte 1647, dass Gottesdienste nur noch auf Hochdeutsch zu halten seien und der Katechismusunterricht in der Schule ebenfalls auf Hochdeutsch stattfinden müsse. Im heute den zu Dänemark gehörenden Gebieten wurden aber wenigstens die Nachmittagsgottesdienst auf dänisch gehalten (Kröger, Heinrich: Plattdüütsch in de Kark in drei Jahrhunderten. Band 1: 18. und 19. Jahrhundert; Hannover 1996; S. 28). Das erste dänischsprachige Schulbuch für schleswigsche Schulen verfasste 1791 der Vedsteder Prediger Peter Prahl.
  5. Dänisches Kulturinstitut Bonn. Dankultur.de. Abgerufen am 5. Juni 2010.
  6. Det tyske mindretal i Danmark. denstoredanske.dk. Abgerufen am 3. Dezember 2010.
  7. National Minorities and Cross-border Cooperation between Denmark and Germany. Jørgen Kühl (2004). Abgerufen am 3. Dezember 2010.
  8. Dansk. denstoredanske.dk. Abgerufen am 3. Dezember 2010.
  9. Dänischer Schulverein für Südschleswig. Skoleforeningen.org. Abgerufen am 5. Juni 2010.
  10. Robert Bohn: Geschichte Schleswig-Holsteins. Beck, München 2006, S. 9.
  11. Horst Windmann: Schleswig als Territorium. Wachholtz, Neumünster 1954, S. 12.
  12. Horst Windmann: Schleswig als Territorium. Wachholtz, Neumünster 1954, S. 23 u. Zeittabelle I.
  13. Horst Windmann: Schleswig als Territorium. Wachholtz, Neumünster 1954, S. 49.
  14. Horst Windmann: Schleswig als Territorium. Wachholtz, Neumünster 1954, Stammtafel II.
  15. Carsten Jahnke: „dat se bliven ewich tosamende ungedelt“. Neue Überlegungen zu einem alten Schlagwort. In: ZSHG, Bd. 128, 2003.
  16. Universität Hannover (PDF). Abgerufen am 5. Juni 2010.

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