- Diplom-HTL-Ingenieur
-
Der Diplom-HTL-Ingenieur (abgek.: Dipl.-HTL-Ing.) beziehungsweise Diplom-HLFL-Ingenieur (abgek. Dipl.-HLFL-Ing.) wurde in Österreich als staatliche Bezeichnung bzw. Titel unter bestimmten Voraussetzungen Absolventen Höherer Technischer Lehranstalten (HTL-Ingenieure mit einer Zusatzprüfung) verliehen, wobei es sich jedoch um keinen akademischen Grad handelt.
Inhaltsverzeichnis
Entstehung
Der Diplom-HTL-Ingenieur beziehungsweise Diplom-HLFL-Ingenieur (Kurzbezeichnung Dipl.-HTL-Ing./Dipl.-HLFL-Ing.) ist ein österreichischer Titel. Er wurde mit der seit dem Jahr 1994 erfolgten Gründung von Fachhochschulen in Österreich übergangsweise eingeführt, um bereits berufstätigen HTL-Ingenieuren eine Möglichkeit der Nachqualifizierung zu bieten. Die Bezeichnung wurde bis Ende 2008 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit/Lebensministerium in Kooperation mit dem Wissenschaftsministerium verliehen. Es handelt sich hierbei um keinen akademischen Grad.
Voraussetzungen
Folgende Voraussetzungen sind zu erbringen (IngG 2006):
- Die Ablegung der Diplom- & Reifeprüfung an einer inländischen Höheren Technischen Lehranstalt (HTL),
- eine mindestens sechsjährige Berufspraxis nach der Diplom- & Reifeprüfung, bei der die an der Höheren Technischen Lehranstalt erworbenen wesentlichen technischen Fachkenntnisse anzuwenden waren,
- die Vorlage einer schriftlichen Arbeit, mit welcher umfassende Kenntnisse auf dem jeweiligen Fachgebiet nachgewiesen werden und
- die Ablegung einer mündlichen Prüfung vor einem Sachverständigenkollegium. Verteidigung der schriftlichen Arbeit und Überprüfung wesentlicher theoretischer Grundlagen aus dem HTL-Lehrstoff und zusätzlich dem über die HTL hinausgehenden in der jeweiligen beruflichen Fachpraxis erworbenen ingenieurmäßigen theoretischen und praktischen Fähigkeiten und Kenntnissen.
EU/EWR weite Anerkennung/internationale Abkommen
Artikel 11 Buchstabe d der Richtlinie 2005/36/EG vom 7.September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen postsekundäre Ausbildung von mindestens 3 und höchstens 4 Jahren.
Achtung: Seit dem 1. Januar 2007 ist für HTL-Absolventen mit Berufspraxis nur mehr die Standesbezeichnung „Ingenieur“ oder „Ingenieurin“ vorgesehen. Die Zulassung zur kommissionellen Abschlussprüfung zur Erlangung des Titels „Diplom-HTL-Ingenieur“ sowie „Diplom-HLFL-Ingenieur“ kann nicht mehr beantragt werden. Bereits vergebene Abschlüsse behalten aber ihre Gültigkeit.
Weblinks
- Ingenieurgesetz 2006 (PDF-Datei; 49 kB)
Einzelnachweise
Kategorien:- Abschluss oder Zertifikat
- Technischer Beruf
- Titel
Wikimedia Foundation.