Diplom-HLFL-Ingenieur

Diplom-HLFL-Ingenieur

Der Diplom-HTL-Ingenieur beziehungsweise Diplom-HLFL-Ingenieur (Kurzbezeichnung Dipl.-HTL-Ing./Dipl.-HLFL-Ing.) ist ein österreichischer Titel.

Inhaltsverzeichnis

Entstehung

Er wurde mit der seit dem Jahr 1994 erfolgten Gründung von Fachhochschulen übergangsweise eingeführt, um bereits berufstätigen HTL-Ingenieuren eine Nachgraduierungsmöglichkeit als Alternative zu einem (Fach)Hochschulabschluss zu geben, bis es genügend Fachhochschulstudiengänge in Österreich gegeben hat.

Die Bezeichnung wurde bis Ende 2008 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit/Lebensministerium in Kooperation mit dem Wissenschaftsministerium verliehen; es handelt sich um keinen akademischen Grad stellt aber eine gewisse Gleichwertigkeit zum Dipl.-Ing(FH) in Österreich dar.

Begründung der Äquivalenz laut Bundesgesetz für Ingenieure: Die Berechtigung zu Führung Dipl.-HTL-Ing. bzw. Dipl.-HLFL-Ing. ist Personen zu verleihen, die auf technischen bzw. auf land- und forstwirtschaftlichen Gebieten Kenntnisse und Fähigkeiten erworben und durch eine Prüfung nachgewiesen haben, die jenen gleichzuhalten sind, wie sie durch ein Diplom einer entsprechenden Fachhochschule nachgewiesen werden. Quelle: Österr. Bundesgesetz (IngG 2006) i.d.F. BGBI 120/2006

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen sind zu erbringen:

  1. Die Ablegung der Diplom- & Reifeprüfung an einer inländischen Höheren Technischen Lehranstalt (HTL),
  2. eine mindestens sechsjährige Berufspraxis nach der Diplom- & Reifeprüfung, bei der die an der Höheren Technischen Lehranstalt erworbenen wesentlichen technischen Fachkenntnisse anzuwenden waren,
  3. die Vorlage einer schriftlichen Diplomarbeit auf jenem Niveau, das an einer FH verlangt wird und
  4. die Ablegung einer mündlichen Diplomprüfung vor einem Sachverständigenkollegium. Verteidigung der Diplomarbeit und Überprüfung wesentlicher theoretischer Grundlagen aus dem HTL-Lehrstoff und zusätzlich dem über die HTL hinausgehenden in der jeweiligen beruflichen Fachpraxis erworbenen Ingenieurmäßigen theoretischen und praktischen Fähigkeiten und Kenntnissen.


EU/EWR weite Anerkennung/internationale Abkommen

Europäisches Diplomniveau der 4ten Stufe

Artikel 11 Buchstabe d der Richtlinie 2005/36/EG vom 7.September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen

(postsekundäre Ausbildung von mindestens 3 und höchstens 4 Jahren; somit typisch Bachelorebene dem Bologna-Prozess für die Strukturierung von Hochschulstudien folgend), bzw. Niveau 7 im Europäischen Qualifikationsrahmen.


Achtung: Seit 1. Januar 2007 ist für HTL Absolventen mit Berufspraxis nur mehr die Standesbezeichnung "Ingenieur" oder "Ingenieurin" vorgesehen. Die Zulassung zur kommissionellen Abschlussprüfung zur Erlangung des Titels "Diplom-HTL-Ingenieur" sowie "Diplom-HLFL-Ingenieur" kann nicht mehr beantragt werden. Bereits vergebene Abschlüsse behalten aber ihre Gültigkeit.

Weblinks


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