- Diplom-HLFL-Ingenieur
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Der Diplom-HTL-Ingenieur beziehungsweise Diplom-HLFL-Ingenieur (Kurzbezeichnung Dipl.-HTL-Ing./Dipl.-HLFL-Ing.) ist ein österreichischer Titel.
Inhaltsverzeichnis
Entstehung
Er wurde mit der seit dem Jahr 1994 erfolgten Gründung von Fachhochschulen übergangsweise eingeführt, um bereits berufstätigen HTL-Ingenieuren eine Nachgraduierungsmöglichkeit als Alternative zu einem (Fach)Hochschulabschluss zu geben, bis es genügend Fachhochschulstudiengänge in Österreich gegeben hat.
Die Bezeichnung wurde bis Ende 2008 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit/Lebensministerium in Kooperation mit dem Wissenschaftsministerium verliehen; es handelt sich um keinen akademischen Grad stellt aber eine gewisse Gleichwertigkeit zum Dipl.-Ing(FH) in Österreich dar.
Begründung der Äquivalenz laut Bundesgesetz für Ingenieure: Die Berechtigung zu Führung Dipl.-HTL-Ing. bzw. Dipl.-HLFL-Ing. ist Personen zu verleihen, die auf technischen bzw. auf land- und forstwirtschaftlichen Gebieten Kenntnisse und Fähigkeiten erworben und durch eine Prüfung nachgewiesen haben, die jenen gleichzuhalten sind, wie sie durch ein Diplom einer entsprechenden Fachhochschule nachgewiesen werden. Quelle: Österr. Bundesgesetz (IngG 2006) i.d.F. BGBI 120/2006
Voraussetzungen
Folgende Voraussetzungen sind zu erbringen:
- Die Ablegung der Diplom- & Reifeprüfung an einer inländischen Höheren Technischen Lehranstalt (HTL),
- eine mindestens sechsjährige Berufspraxis nach der Diplom- & Reifeprüfung, bei der die an der Höheren Technischen Lehranstalt erworbenen wesentlichen technischen Fachkenntnisse anzuwenden waren,
- die Vorlage einer schriftlichen Diplomarbeit auf jenem Niveau, das an einer FH verlangt wird und
- die Ablegung einer mündlichen Diplomprüfung vor einem Sachverständigenkollegium. Verteidigung der Diplomarbeit und Überprüfung wesentlicher theoretischer Grundlagen aus dem HTL-Lehrstoff und zusätzlich dem über die HTL hinausgehenden in der jeweiligen beruflichen Fachpraxis erworbenen Ingenieurmäßigen theoretischen und praktischen Fähigkeiten und Kenntnissen.
EU/EWR weite Anerkennung/internationale Abkommen
Europäisches Diplomniveau der 4ten Stufe
Artikel 11 Buchstabe d der Richtlinie 2005/36/EG vom 7.September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen
(postsekundäre Ausbildung von mindestens 3 und höchstens 4 Jahren; somit typisch Bachelorebene dem Bologna-Prozess für die Strukturierung von Hochschulstudien folgend), bzw. Niveau 7 im Europäischen Qualifikationsrahmen.
Achtung: Seit 1. Januar 2007 ist für HTL Absolventen mit Berufspraxis nur mehr die Standesbezeichnung "Ingenieur" oder "Ingenieurin" vorgesehen. Die Zulassung zur kommissionellen Abschlussprüfung zur Erlangung des Titels "Diplom-HTL-Ingenieur" sowie "Diplom-HLFL-Ingenieur" kann nicht mehr beantragt werden. Bereits vergebene Abschlüsse behalten aber ihre Gültigkeit.Weblinks
- Der Diplom-HTL-Ingenieur Titel, Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
- Ingenieurgesetz 2006
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