Diplom-Wirtschaftsjurist

Diplom-Wirtschaftsjurist

Wirtschaftsjurist ist die Bezeichnung eines Hochschulabschlusses, wie er von Universitäten und Fachhochschulen vergeben wird. Dieser bezeichnet entweder eine Zusatzqualifikation eines Volljuristen oder wird, in der Form des Diplom-Wirtschaftsjuristen, als eigener Hochschulabschluss des Studiengangs Wirtschaftsrecht verstanden.

Ein Wirtschaftsjurist zeichnet sich durch wirtschaftswissenschaftliche Zusatzqualifikationen neben der eigentlichen juristischen Ausbildung aus.

Inhaltsverzeichnis

Unterschied zwischen Wirtschaftsjurist und Volljurist bzw. anderen Berufsgruppen

Die Qualifikation zum Wirtschaftsjuristen ermächtigt derzeit selbständig nicht zur Rechtsberatung. Diese bedarf nach dem Rechtsberatungsgesetz einer Zulassung, die nur abschließend benannten Personengruppen erteilt werden darf. Die Zulassungspflicht soll künftig durch das Rechtsdienstleistungsgesetz gelockert werden. Danach dürften auch Diplom-Wirtschaftsjuristen, Bank- und Versicherungskaufleute und ähnlich qualifizierte Personen Rechtsberatung erteilen. Eine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bleibt Diplom-Juristen mangels Befähigung zum Richteramt auch nach dem Reformentwurf verwehrt.

Wirtschaftsjurist an der Fachhochschule

An Fachhochschulen stellt die Ausbildung zum Wirtschaftsjuristen ein spezialisiertes eigenständiges Studium des Rechts dar. Das Studium zum Wirtschaftsjuristen wird durch wirtschaftsrechtliche Fächer und grundlegende wirtschaftswissenschaftliche Lehrinhalte geprägt. Der Diplom-Wirtschaftsjurist (FH) ist ein auf wirtschaftliche Rechtsfragen spezialisierter Absolvent, der ferner im betriebswirtschaftlichen Bereich sein interdisziplinäres Wissen aus den Bereichen Wirtschaft und Recht einbringen kann.

Im Zuge des Bologna-Prozesses wird das Diplomstudium zum Wirtschaftsjuristen mehr und mehr durch Bachelor- und Master-Studiengänge ersetzt.

Wirtschaftsjurist an der Universität

Die klassische Ausbildung zum Juristen setzt ein Hochschulstudium an einer Universität mit Abschluss des juristischen Staatsexamens voraus. An den Universitäten tritt die Qualifikation als Wirtschaftsjurist meist zusätzlich neben die volle juristische Qualifikation. Hierfür wird parallel zum juristischen Studium ein entsprechendes Zusatzstudium belegt. Der Wirtschaftsjurist (Univ.) ist also meist ein Volljurist mit zusätzlicher wirtschaftswissenschaftlicher Qualifikation. Dies hat den Vorteil, dass problemlos Rechtsberatungen durchgeführt werden können. Im Vergleich zu den nachfolgenden Studiengängen fehlt es aber manchmal an einem umfangreichen Maß an Internationalität und Praxisnähe.

Immer mehr Universitäten bieten einen eigenständigen Studiengang Wirtschaftsrecht an, der mit dem akademischen Grad "Diplom-Wirtschaftsjurist (Dipl. jur. oec. univ.)" abgeschlossen wird.

An der Universität zu Köln gibt es einen Weiterbildungsstudiengang "Wirtschaftsjurist", der mit der Verleihung des akademischen Grades LL.M. oec., Magister des Wirtschaftsrechts endet.[1] An der Universität Bayreuth wird eine wirtschaftswissenschaftliche Zusatzausbildung parallel zum regulären Jurastudium angeboten, deren Abschluss zum Tragen der Bezeichnung Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth) berechtigt.[2]


Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Weiterbildungsstudiengang Wirtschaftsjurist an der Universität zu Köln
  2. Zusatzausbildung neben dem Jurastudium zum "Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth)" an der Universität Bayreuth
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