Diplom-Jurist

Diplom-Jurist

Diplom-Jurist (Dipl.-Jur.) ist ein akademischer Grad, der einerseits in der DDR den Regelabschluss für ein rechtswissenschaftliches Studium darstellte und der andererseits seit einigen Jahren in der Bundesrepublik Deutschland von einigen Universitäten an ihre Absolventen nach bestandenem 1. Juristischen Staatsexamen verliehen wird.

Inhaltsverzeichnis

DDR

In der DDR war der Grad des Diplomjuristen seit den 1960er Jahren der Regelabschluss eines rechtswissenschaftlichen Studiums und stellte bereits den zur Ausübung des Richteramtes berechtigenden Abschluss dar.

Des Weiteren wurde der akademische Grad eines Diplomjuristen auch von der Juristischen Hochschule in Potsdam-Eiche verliehen, der Hochschule des Ministeriums für Staatssicherheit. Ein Abschluss dieser Hochschule berechtigt in Deutschland nicht zur Ausübung einer Tätigkeit als Rechtsanwalt, Staatsanwalt oder Richter, die Führung des akademisches Grades ist nach Art. 37 Abs. 1 Einigungsvertrag hingegen erlaubt.

Bundesrepublik

Der akademische Grad Diplom-Jurist/in (Dipl.-Jur.) wird heute in Deutschland von vielen Juristischen Fakultäten bzw. Fachbereichen der Hochschulen nach bestandenem 1. Juristischen Staatsexamen bzw. bestandener Hochschulprüfung auf Antrag der Absolventen oder automatisch verliehen. Grund dafür ist die ansonsten im Vergleich zu Absolventen anderer Staaten, die mit Abschluss des Studiums einen akademischen Grad erwerben, bestehende Chancenungleichheit. Die meisten dieser Fakultäten verleihen den Grad auch noch nachträglich für frühere Absolventen des Ersten Staatsexamens.

Durch die Einführung der neuen Bachelor- und Masterabschlüsse, mit denen der Landesgesetzgeber etwa in NRW gleichzeitig die alten Diplom- und Magisterabschlüsse abgeschafft hat, läuft der Grad Diplom-Jurist an einigen Universitäten aus. So kann er etwa an der Universität Münster nur noch von solchen Absolventen erworben werden, die ihr Studium spätestens zum Sommersemester 2007 aufgenommen haben.[1]

Alternativ zum Grad Diplom-Jurist verleihen manche Fakultäten nach erfolgreichem Ersten Staatsexamen den Grad eines Magister juris (Mag. jur.), so z.B. diese der Universitäten Konstanz (Mag. jur.) und zu Köln (Magister iuris (Universität zu Köln)).[2][3] Ferner wird von manchen Fakultäten der Grad des Jurist (Univ.) verliehen. Um Verwechselungen vorzubeugen, ist aber zu beachten, dass die Universität Hamburg den akademischen Grad des Magister Juris als eigenständigen Abschluss angeboten hatte.[4]

An der Justus-Liebig-Universität Gießen kann der Grad eines Magister Juris Internationalis erworben werden. Dieser Magisterstudiengang stellt einen eigenständigen Studiengang dar, der unter anderem einen einjährigen Studienaufenthalt im Ausland voraussetzt und dessen Anforderungen über die des ersten Staatsexamens hinausgehen.

Vom akademischen Grad Diplom-Jurist/in (Dipl.-Jur.) ist die Bezeichnung als Wirtschaftsjurist abzugrenzen. Der akademische Grad Diplom-Wirtschaftsjurist/in (Dipl. jur. oec.) bzw. Diplom-Wirtschaftsjurist/in (FH) wird nach Abschluss eines eigenständigen Studiums vergeben. Dieser Studiengang entstand ursprünglich an Fachhochschulen, es gibt ihn aber mittlerweile auch an zahlreichen Universitäten, beispielsweise in Erlangen/Nürnberg[5] oder Augsburg[6]. Aufgrund des Bologna-Prozesses werden die meisten Diplom-Studiengänge und -Titel inzwischen aber nurmehr im Rahmen von Übergangsregelungen vergeben.[7]

Zu beachten ist allerdings, dass die neu geschaffenen akademischen Grade weder die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft noch die Einstellung in den höheren juristischen Staatsdienst ermöglichen - die meisten Diplomjuristen sind demnach für den Berufseinstieg weiterhin auf die Absolvierung des Rechtsreferendariats angewiesen. Tätigkeiten in der Wirtschaft bzw. im nicht-juristischen höheren Dienst sind hingegen selbstverständlich möglich.

Siehe auch

Weblinks

Quellen

  1. http://www.jura.uni-muenster.de/index.cfm?objectId=87FCCD74-AC0C-000F-9CB9E5A0AFC9B44D
  2. Studium Rechtswissenschaft Erste juristische Prüfung. Universität Konstanz, 30. September 2010, abgerufen am 10. Oktober 2010.
  3. Ordnung zur Verleihung des Mastergrades der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln. Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität zu Köln, 13. Februar 2008, abgerufen am 10. Oktober 2010.
  4. http://www.verwaltung.uni-hamburg.de/vp-1/3/34/intern/posto/po_bak_mag_juris.pdf
  5. Diplom-Wirtschaftsjurist an der Universität Erlangen/Nürnberg
  6. Diplom-Wirtschaftsjurist an der Universität Augsburg
  7. Dekanat der Universität zu Köln

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