- Dispache
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Dispache (engl. average adjustment) ist eine Berechnung, in der ein Sachverständiger (der Dispacheur nach § 729 Abs.1 HGB) bei der Großen Haverei die Schäden und Schadenskosten feststellt und im Verhältnis der Beitragswerte auf die Havariegemeinschaft, also die Beteiligten an der Havarie, (nach Schiff, Schaden und Fracht) verteilt. Als Dispache bezeichnet man auch das Dokument, mit dem der o.g. Schaden festgestellt wird.
Die Dispache ist im Schadensfall unverzüglich vom Schiffer zu veranlassen (§ 728 HGB).
Das Verfahren regelt sich nach §§ 402 ff. des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) [früher: §§ 149-158 des Gesetzes über die freiwillige Gerichtsbarkeit (FGG)]. Über die vom Dispacheur aufgemachte Dispache kann auf Antrag eines Beteiligten vor den Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit verhandelt werden (§ 405 FamFG). Eine durch gerichtlichen Beschluss rechtskräftig bestätigte Dispache ist ein Vollstreckungstitel.
Zur Gebührenberechnung wird in § 123 der Kostenordnung (KostO) bezüglich der Dispache normiert:- Für die Bestellung eines Dispacheurs, einschließlich der Bestimmung seiner Vergütung, und für die Entscheidung über seine Verpflichtung zu der von ihm abgelehnten Aufmachung der Dispache wird insgesamt die volle Gebühr erhoben. Maßgebend für die Gebühr ist der Betrag des Havarieschadens und, wenn der Wert des Geretteten an Schiff, Fracht und Ladung geringer ist, dieser geringere Wert.
- Für die Verhandlung über die Dispache, einschließlich der Bestätigung, wird ebenfalls die volle Gebühr erhoben. Maßgebend ist die Summe der Anteile, die die an der Verhandlung Beteiligten an dem Schaden zu tragen haben. Wird die Dispache bestätigt, so haften die an dem Verfahren Beteiligten für die Kosten als Gesamtschuldner.
Literatur
- Creifelds, Rechtswörterbuch, Stichwort: Dispache, 19.Aufl., München 2007 [Verlag C.H. Beck], ISBN 978-3-406-55392-9 [Anm.: die 19.Aufl. verweist zum Verfahren noch auf das FGG]
Weblinks
- Texte der oben genannten Gesetze
- Transport-Information-Service (TIS) des Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.
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