- Dispacheur
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Ein Dispacheur (engl. dispatcher, average adjuster, general adjuster) ist der Sachverständige für die Abwicklung einer Havarie-Grosse (wird in deutscher Sprache auch Große Haverei oder gemeinschaftliche Haverei genannt) bei Schiffen. Ein Dispacheur wird auch Havariekommissar genannt. Es ist eine Berufsbezeichnung und der Beruf gehört zur Schifffahrtsbranche. Der Gegenstand des Berufes ist eine Dienstleistung für die beteiligten Parteien des bei der Havarie entstandenen Schadens. Die vermögensrechtliche Abwicklung einer Havarie wird Haverei genannt und ist im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt. Auch das internationale Seehandelsrecht ist von Bedeutung. Der Dispacheur erstellt den Schadensverteilungsplan bzw. Dispache.
Aufgaben
Bei einer Havarie kann es zu Schäden bei Personen, den beteiligten Schiffen sowie ihrer Ladung kommen. Außerdem können Umweltbeeinträchtigungen oder Schadensersatzansprüche dritter Personen durch Folgeschäden hinzukommen. Die Ladung und das oder die Schiffe gehören meist vielen verschiedenen Eigentümern. Daher sind in der Regel die Ladung und manchmal selbst die verschiedenen Bestandteile der Schiffe bei verschiedenen Versicherungsunternehmen abgesichert. Die unterschiedlichen Risiken für ein und dieselbe Sache oder Person können ebenfalls bei unterschiedlichen Gesellschaften versichert sein.
Sehr vereinfacht dargestellt, hat der Dispacheur die Aufgabe auf Grund der, teilweise amtlich, festgestellten bzw. festzustellenden Schadensursache, des Schadensherganges und des Umfanges des Schadens zu ermitteln, welcher materielle Schaden den Beteiligten entstanden ist, wie und wo diese Schäden versichert sind und wer wem wann welche Zahlung zu entrichten hat. Oder anders: Wer kann für was haftbar gemacht werden?
Um dieser Aufgabe nachkommen zu können, muss der Dispacheur sehr bewandert sein im nationalen und internationalen See- und Versicherungsrecht. Auch muss er detaillierte Kenntnisse über die Seefahrt und den Seehandel haben. Der Beruf ist, salopp gesagt, eine Mischung aus Rechtsanwalt, Sachverständiger und Schlichter.
Beauftragt wird der Dispacheur von einer der beteiligten Reedereien, Versicherungen oder Befrachter. Der Auftrag ist Vertrauenssache, denn wenn sich die Beteiligten auf einen Dispacheur geeinigt haben, beugen sie sich im Regelfall seinem Schiedsspruch (sehr vereinfachte Darstellung). Der Umfang der übertragenen Aufgaben und die Vergütung werden in einem Vertrag vorher festgelegt.
Die einzelnen Aufgaben des Dispacheurs sind sehr aufwendig und abwechslungsreich. Es kann mehrere Monate dauern, bis ein Fall abgeschlossen ist und ganze Expertenteams beschäftigen. Der Dispacheur geht mit allem in Vorleistung und bekommt nach erfolgreicher Beendigung ein Honorar von üblicherweise einem bis fünf Promille der Schadenssumme, die schnell einige Millionen Euro betragen kann.
Eine geregelte Ausbildung zu diesem Beruf gibt es nicht. Dispacheure können beispielsweise Schifffahrtskaufleute, Versicherungskaufleute, Sachverständige, Rechtsanwälte oder Seeleute sein, die sich entsprechend weitergebildet haben und die entsprechende Sachkundeprüfung ablegen.
In Deutschland gibt es nur ca. ein Dutzend Dispacheure, die in drei oder vier Gesellschaften arbeiten.
Gerichtsbarkeit
Das Verfahren wird der freiwilligen Gerichtsbarkeit zugeordnet.
Siehe auch: Schifffahrt, Hafen
Weblinks
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