- Disposition (Wirtschaft)
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Die Disposition ist die mengenmäßige Einteilung von Aufträgen mit aktuellen Leistungsanforderungen und die terminierte Zuweisung zu den verfügbaren Ressourcen.[1]
Im laufenden Tagesgeschäft hat die disponierende Stelle (Disposition) die Aufgabe, die eingehenden Aufträge einzuteilen und den leistenden Stellen ihren Dispositionsbereich zuzuweisen, sowie die Materialströme und Warenbestände so zu lenken, dass alle Aufträge zu minimalen Kosten zum gewünschten Liefertermin zuverlässig ausgeliefert werden. Auch die Bestellung der Waren ist eine Aufgabe der Disposition. Voraussetzung für eine kostenoptimale Disposition sind daher die Kalkulierbarkeit und die Kenntnis der Kosten, die durch die Disposition beeinflusst werden. Es wird unterschieden zwischen der bedarfsgesteuerten und der verbrauchsgesteuerten Disposition, in einigen Fällen werden auch subjektive Verfahren (Schätzungen) angewendet (siehe: Bedarfsermittlungsstrategie).
Im Bereich der Dienstleistungen wird der Begriff analog verwendet.
Eine weitere Bedeutung liegt im Bereich der Organisation. Während durch Organisieren immer dauerhafte Regelungen geschaffen werden, werden durch Disponieren Regeln für besondere Ereignisse festgelegt.[2]
Einzelnachweise
- ↑ Gudehus, Timm: Dynamische Disposition : Strategien zur optimalen Auftrags- und Bestandsdisposition. 2., verb. und erw. Aufl. Berlin: Springer, 2006. - ISBN 3-540-32236-1. S. 3
- ↑ REFA Verband für Arbeitsstudien und Betriebsorganisation e. V. (Hrsg.): Methodenlehre der Betriebsorganisation : Lexikon der Betriebsorganisation. München: Carl-Hanser, 1993. - ISBN 3-446-17523-7. Seite 61.
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