- Disqualifizierung
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Eine Disqualifikation hat je nach Sportart unterschiedliche Konsequenzen.
Wenn ein Sportler eines illegalen Versuchs überführt wird, die Leistung zu steigern, kann es zu einer Disqualifikation kommen. Hierbei wird der Sportler vom restlichen Wettkampfgeschehen ausgeschlossen (siehe auch Wettkampfsperre). Liegt bereits eine Leistung oder ein Ergebnis vor, erfolgt keine Wertung, oder diese wird annulliert.
In den Laufwettbewerben in der Leichtathletik gilt die Regel, dass nur noch der erste Fehlstart ohne Folgen bleibt. Beim zweiten Fehlstart erfolgt der Ausschluss, auch wenn dieser Fehlstart erst der erste für den betroffenen Sportler ist.
In vielen Ballsportarten bedeutet eine Disqualifikation, dass der betroffene Sportler für die verbleibende Spieldauer nicht mehr am Spielgeschehen teilnehmen darf. Je nach Sportart kann die Disqualifikation im Regelwerk mit einem jeweils eigenen Begriff bezeichnet sein.
Bei Etappenrennen im Radsport kann eine Disqualifikation erfolgen, wenn ein Fahrer das Zeitlimit überschreitet. Dabei wird je nach Schwierigkeitsgrad einer Etappe eine Prozentzahl der Etappensieger-Zeit festgelegt, innerhalb derer die restlichen Fahrer das Ziel erreichen müssen. Gelingt ihnen das nicht, werden sie vom weiteren Verlauf ausgeschlossen.
Siehe auch: Basketball, Handball, Hockey, Eishockey, Wrestling
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