Dissozialität

Dissozialität

Dissozialität (aus dem lateinischen Präfix dis-, „entzwei“, „auseinander“, „weg-“, „zer-“, und dem deutschen Wort Sozial von lat. socius, „gemeinsam“, „verbunden“, „verbündet“, zusammengesetzt) ist eine Bezeichnung für das Verhalten einer Person, die nicht die Fähigkeit besitzt, sich in die bestehende Gesellschaft einzuordnen. Als dissoziales Verhalten wird eine größere Anzahl unterschiedlicher Problemverhaltensweisen bezeichnet, deren gemeinsames Kennzeichen die Verletzung von altersgemäßen sozialen Erwartungen, Regeln und informellen wie formellen Normen ist.[1] Der Begriff stammt aus den Fachbereichen der Psychologie und Soziologie.

Im Gegensatz zum heutzutage umgangssprachlich genutzten Wort Asozialität findet sich Dissozialität recht selten im deutschen Sprachgebrauch. Verwendet wird Dissozialität größtenteils neben den bereits erwähnten Fachgebieten in juristischen Kontexten sowie gelegentlich bei pädagogischen Diagnosen. So ist z. B. bei Kriminellen und Straftätern die Rede von dissozialem Verhalten, aber auch bei introvertierten bzw. zurückhaltenden Personen, die sich gänzlich aus der Gesellschaft isolieren, wird mitunter von Dissozialität gesprochen.

Dissozialität wird in der Sozialpädagogik auch als Ersatzbegriff für das Wort "Verwahrlosung" benutzt, da Dissozialität im Gegensatz zu Verwahrlosung nicht negativ besetzt ist (Schilling, 2005).

In der ICD-10 wird die Dissoziale Persönlichkeitsstörung unter der Schlüsselzahl F60.2 geführt.

Dissoziale Persönlichkeitsstörung (F60.2)

Klassifikation nach ICD-10
F60.2 Dissoziale Persönlichkeitsstörung
ICD-10 online (WHO-Version 2011)

Während das DSM-IV die Diagnose einer dissozialen Persönlichkeitsstörung ausdrücklich erst ab dem 19. Lebensjahr gestattet, gibt die ICD-10 keine entsprechend enge Grenze vor. Die ICD-10-Kriterien beschreiben neben sozialer Devianz charakterologische Besonderheiten, insbesondere Egozentrik, mangelndes Einfühlungsvermögen und defizitäre Gewissensbildung. Kriminelle dissoziale Handlungen sind also keine Bedingung sine qua non. Mindestens drei der in der ICD-10 genannten Merkmale müssen erfüllt sein. Hierzu gehören:

  • Gefühlskälte und mangelnde Empathie gegenüber anderen
  • Missachtung sozialer Normen
  • Beziehungsschwäche und Bindungsstörung
  • Geringe Frustrationstoleranz und impulsiv-aggressives Verhalten
  • Mangelndes Schulderleben und Unfähigkeit zu sozialem Lernen
  • Vordergründige Erklärung für das eigene Verhalten und unberechtigte Beschuldigung anderer
  • Anhaltende Reizbarkeit.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Beelmann, A. & Raabe, T., Dissoziales Verhalten bei Kindern und Jugendlichen. Hogrefe, Göttingen 2007.

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