- Diätetische Lebensmittel
-
Laut Diätverordnung sind diätetische Lebensmittel dazu bestimmt, einem besonderen Ernährungszweck zu dienen. Dies meint aber nicht die Menge der verwendeten Nährstoffe, sondern die Tatsache, dass überhaupt Nährstoffe zugeführt werden (= Angrenzung zu Arzneimitteln). Aus diesem Grund wurde auch die Kategorie der "unvollständigen diätetischen Lebensmittel zur besonderen medizinischen Verwendung" eingeführt, die gerade von Produkten ausgeht, die nur geringe Mengen an Nährstoffen enthalten und "nahrungsergänzend" wirken.
Sie müssen sich von ähnlichen Lebensmitteln deutlich durch ihre Eigenschaften und Zusammensetzung unterscheiden. Eingesetzt werden sie bei Krankheiten, Allergien, Intoleranzen, bei der Ernährung von Säuglingen und Kleinkindern sowie bei Schwangeren und Stillenden. In den begleitenden Quellen wird ausdrücklich vom Einsatz bei Enzymdefiziten gesprochen.
Zu den diätetischen Lebensmitteln zählen auch Kochsalzersatzmittel, Fructose, Mannit, Sorbit, Xylit und Süßstoffe.
Wikimedia Foundation.