- Diätetisches Lebensmittel
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In Deutschland ist der Begriff diätische Lebensmittel in der Diätverordnung geregelt.
Inhaltsverzeichnis
Definition
Laut Diätverordnung müssen diätetische Lebensmittel die folgenden Eigenschaften erfüllen (alle müssen zutreffen):
- für eine definierte Personengruppe.
- für einen besonderen Ernährungszweck.
- mit deutlichem Unterschied zu Lebensmitteln des allgemeinen Verzehrs.
Diätische Lebensmittel dienen nicht der allgemeinen Ernährung der Durchschnittsbevölkerung, sondern einer definierte Personengruppe:
- Personen mit Störungen von Verdauung, Resorption und Stoffwechsel.
- Personen, die sich "in besonderen physiologischen Umständen" befinden.
- gesunden Säuglingen und Kleinkindern.
Folgende Gruppen von Lebensmitteln zählen zu den diätetischen Lebensmitteln:
- Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung,
- Sonstige Lebensmittel für Säuglinge und Kleinkinder (Beikost),
- Lebensmittel mit niedrigem oder reduziertem Brennwert zur Gewichtsverringerung,
- Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke (bilanzierte Diäten),
- Natriumarme Lebensmittel einschließlich Diätsalze, die einen niedrigen Natriumgehalt aufweisen oder natriumfrei sind,
- Glutenfreie Lebensmittel,
- Lebensmittel für intensive Muskelanstrengungen, vor allem für Sportler,
- Lebensmittel für Personen, die unter einer Störung des Glucosestoffwechsels leiden (Diabetiker).
Verbot von Diabetiker-Lebensmitteln
Am 24. September 2010 beschloss der Bundesrat auf Vorschlag des Ausschusses für Agrarpolitik und Verbraucherschutz (AV) sowie des Gesundheitsausschusses (G), "die spezifischen Anforderungen an Diabetiker-Lebensmittel [zu] streichen und die Diätverordnung den gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben an[zu]passen."[1][2] Damit muss, mit einer Übergangsfrist bis 2012, die Produktion von Lebensmitteln mit dem Hinweis 'Für Diabetiker geeigntet' für den deutschen Markt eingestellt werden.[3] Da es sich bei Diabetes mellitus nach dem derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnisstanddabei nicht um eine reine "Zuckerkrankheit" handelt, sondern auch der Eiweiß- und Fettstoffwechsel betroffen ist, kann für Zuckeraustauschstoffe kein Nutzen nachgewiesen werden. Somit gelten für Diabetes-Kranke die gleichen Ernährungsempfehlungen wie für die Allgemeinbevölkerung.[4] Hinweise auf Diät-Lebensmitteln, dass diese für Diabetiker sorglos zu genießen wären, seien demnach irreführend.
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ 874. Plenarsitzung des Bundesrates - Tagesordnungspunkt 57: Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Diätverordnung, bundesrat.de, 21. September 2010
- ↑ Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Diätverordnung, bundesrat.de, 9. August 2010
- ↑ Änderung der Diätverordnung - Diabetiker-Lebensmittel sollen verschwinden, rp-online.de, 23. September 2010
- ↑ Diätverordnung Schluss mit Diabetiker-Pralinen & Co., br-online.de, 29. September 2010
Literatur
- Meisterernst, Loeck, Erbersdobler: Praxishandbuch Nahrungsergänzungsmittel & ergänzende bilanzierte Diäten. 2007, Behr's Verlag.
- Andreas Hahn: Nahrungsergänzungsmittel und ergänzende bilanzierte Diäten. Wiss. Verlagsges. 2006, ISBN 3-8047-2272-5
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