- Verordnung über diätetische Lebensmittel
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Basisdaten Titel: Verordnung über
diätetische LebensmittelKurztitel: Diätverordnung Abkürzung: DiätV Art: Bundesrechtsverordnung Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland Rechtsmaterie: Verwaltungsrecht, Lebensmittelrecht Fundstellennachweis: 2125-4-41 Ursprüngliche Fassung vom: 20. Juni 1963 (BGBl. I S. 415) Inkrafttreten am: 28. Juni 1963 Neubekanntmachung vom: 28. April 2005 (BGBl. I S. 1161) Letzte Änderung durch: Art. 1 ÄndVO vom
1. Oktober 2010
(BGBl. I S. 1306)Inkrafttreten der
letzten Änderung:9. Oktober 2010
(Art. 3 ÄndVO vom
1. Oktober 2010)Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. Die Verordnung über diätetische Lebensmittel, kurz Diätverordnung (DiätV), ist eine deutsche Rechtsvorschrift. Sie definiert Diätetische Lebensmittel als Lebensmittel, die für eine besondere Ernährung bestimmt sind, also unter anderem für Personen mit bestimmten Stoffwechselstörungen sowie für Säuglinge und Kleinkinder.
Die Verordnung enthält unter anderem Vorschriften für Zusatzstoffe.
Sie wurde ursprünglich am 20. Juni 1963 verabschiedet, 2005 neu bekanntgemacht (BGBl. I S. 1161)[1].
Verbot von Diabetiker-Lebensmitteln
Am 24. September 2010 beschloss der Bundesrat auf Vorschlag des Ausschusses für Agrarpolitik und Verbraucherschutz (AV) sowie des Gesundheitsausschusses (G), "die spezifischen Anforderungen an Diabetiker-Lebensmittel [zu] streichen und die Diätverordnung den gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben an[zu]passen."[2][3] Damit muss, mit einer Übergangsfrist bis 2012, die Produktion von Lebensmitteln mit dem Hinweis 'Für Diabetiker geeigntet' für den deutschen Markt eingestellt werden.[4] Da es sich bei Diabetes mellitus nach dem derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnisstanddabei nicht um eine reine "Zuckerkrankheit" handelt, sondern auch der Eiweiß- und Fettstoffwechsel betroffen ist, kann für Zuckeraustauschstoffe kein Nutzen nachgewiesen werden. Somit gelten für Diabetes-Kranke die gleichen Ernährungsempfehlungen wie für die Allgemeinbevölkerung.[5] Hinweise auf Diät-Lebensmitteln, dass diese für Diabetiker sorglos zu genießen wären, seien demnach irreführend.
Einzelnachweise
- ↑ Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 25 S. 1161 vom 6. Mai 2005
- ↑ 874. Plenarsitzung des Bundesrates - Tagesordnungspunkt 57: Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Diätverordnung, bundesrat.de, 21. September 2010
- ↑ Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Diätverordnung, bundesrat.de, 9. August 2010
- ↑ Änderung der Diätverordnung - Diabetiker-Lebensmittel sollen verschwinden, rp-online.de, 23. September 2010
- ↑ Diätverordnung Schluss mit Diabetiker-Pralinen & Co., br-online.de, 29. September 2010
Weblinks
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