- Diözesansynode
-
Die Diözesansynode ist in der katholischen Kirche ein Beratungsorgan des Bischofs, das vom Bischof geschaffen wird, indem er Angehörige seiner Diözese zur Teilnahme einlädt. Der Bischof legt auch die Beratungsinhalte fest und hat als einziger gesetzgebende Gewalt. Das heißt, die Beschlüsse der Synode müssen vom Bischof erst in Kraft gesetzt werden, ehe sie Teil des Diözesanrechts werden. Erzbischöfe können für ihre gesamte Kirchenprovinz so genannte Provinzialsynoden einberufen.
Bis zum Zweiten Vatikanischen Konzil waren nur Kleriker zur Teilnahme an Synoden berechtigt. Papst Paul VI. hat die Diözesansynoden auch für Laien geöffnet, was auch im derzeit gültigen Kirchengesetzbuch von 1983 verankert wurde (cann. 460–468 CIC). Nichtkatholische Christen dürfen als Beobachter ebenfalls zu Diözesansynoden eingeladen werden.
Nach dem Codex Iuris Canonici von 1917 sollte jeder Bischof mindestens alle zehn Jahre eine Diözesansynode abhalten. Die jüngeren Bestimmungen des Kirchenrechts sind diesbezüglich nicht klar. Intention des Zweiten Vatikanums war es aber, die Abhaltung von Synoden zu erleichtern und auf diese Weise mehr Christen in die Verantwortung bei der Regelung kirchlicher Angelegenheiten einzubeziehen. So sollte das neue Kirchenverständnis - nicht mehr nur die hierarchische Ordnung, sondern Kirche als Volk Gottes - auf Bistumsebene verwirklicht werden. Trotzdem finden Diözesansynoden heute selten statt. Man greift stattdessen auf andere unverbindliche Beratungsgremien zurück.
Literatur
- Ferdinand A. Holtgreven: Die Diöcesansynode als Rechtsinstitut. Insbesondere Beantwortung der Frage „Welche Personen gehören zu einer legalen Diöcesansynode?“. Verlag Russel, Münster 1868.
- Martin: Klöckener: Die Liturgie der Diözesansynode. Studien zur Geschichte u. Theologie des „Ordo ad Synodum“ des „Pontificale Romanum“. (=Liturgiewissenschaftliche Quellen und Forschungen. 68). Verlag Aschendorff, Münster 1986 ISBN 3-402-03854-4.
- Georg Phillips: Die Diöcesansynode. Herder, Freiburg 1849.
- Norbert Witsch: Synodalität auf Ebene der Diözese. Die Bestimmungen des universalkirchlichen Rechts der Lateinischen Kirche. (= Kirchen- und Staatskirchenrecht. 1). Schöningh, Paderborn 2004, ISBN 3-506-71685-9.
Wikimedia Foundation.