- Drehhäuschen
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Ein Drehhäuschen, auch Driller, Drehkäfig Trillhaus oder Triller genannt, war ein Instrument für die Zurschaustellung und Bestrafung von Personen.
Inhaltsverzeichnis
Aufbau und Verwendung
Das Drehhäuschen war als geschlossener eiserner Käfig – ähnlich einem Hamsterlaufrad, allerdings mit vertikaler Drehachse – aufgebaut. Der zylindrische Aufbau des Käfigs war außen mit vertikalen Stäben versehen. Die verurteilte Person befand sich stehend in dem Käfig. Oben und unten war der Käfig so gelagert, dass er von Außen in Rotation um die eigene Achse versetzt werden konnte. Die obere Achse fand in einer Art Galgen ihr Gegenlager. Der Gerichtsdiener oder Passanten konnten den Bestraften durch Drehen des Käfigs weiter peinigen.
In den Driller wurden beispielsweise „Frauen mit losem Mundwerk“ oder Felddiebe[1] eingesperrt und zur Schau gestellt. Er diente zur Bestrafung leichter Verbrechen an öffentlichen Stellen, wie beispielsweise an Marktplätzen oder Rathäusern.
Einzelnachweise
- ↑ Justiz in Rheinland-Pfalz: Die Justiz zu Ahrweiler im Mittelalter, abgerufen am 17. Mai 2008
Literatur
- Diether Blüm: Wenn Steine erzählen könnten... Verlag der Wochenzeitung "Der Bensemer"
- Drehhäuschen. In: Heinrich August Pierer, Julius Löbe (Hrsg.): Universal-Lexikon der Gegenwart und Vergangenheit. 4. Auflage. Bd. 5, Altenburg 1858, S. 301 (Online bei zeno.org).
- Strafe. In: Heinrich August Pierer, Julius Löbe (Hrsg.): Universal-Lexikon der Gegenwart und Vergangenheit. 4. Auflage. Bd. 16, Altenburg 1863, S. 886–893 (Online bei zeno.org).
Weblinks
Kategorien:- Bauform (Gefängnis)
- Strafrechtsgeschichte
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