Dreikaiserabkommen

Dreikaiserabkommen

Das Dreikaiserabkommen war ein Konsultativpakt zwischen den drei monarchisch regierten Staaten Russland, Österreich-Ungarn und dem Deutschen Reich.

Es wurde am 22. Oktober 1873 im Schloss Schönbrunn in Wien von Kaiser Wilhelm I., Kaiser Franz Joseph I. und Zar Alexander II. unterzeichnet. Das Drei-Kaiser-Abkommen ging auf eine am 6. Juni 1873 zwischen dem russischen Zaren und dem österreichischen Kaiser unterzeichnete Militärkonvention (Schönbrunner Konvention) zurück, der Wilhelm I. am 22. Oktober 1873 beitrat.[1]

Das Abkommen wurde geschlossen um den gegenwärtig in Europa herrschenden Friedenszustand zu befestigen, um ihn gegen alle Erschütterungen, von welcher Seite sie auch kommen mögen, zu sichern, und wenn nötig zu erzwingen, war aber eigentlich nur ein Versprechen der drei Herrscher durch direkte und persönliche Verständigung etwaige Differenzen auszuräumen. Es war kein Garantiepakt, wurde aber zum Grundstein der Bündnispolitik Otto von Bismarcks.[2] Das Dreikaiserabkommen war, abgesehen von einigen vagen Bemerkungen über die Ausbreitung des Sozialismus in Europa, nichts weiter als eine gutgemeinte Willenskundgebung, orientiert an den Überzeugungen konservativer Solidarität. Für Otto von Bismarck verhinderte es eine mögliche Isolierung Deutschlands zu einem geringen diplomatischen Preis.[3]

Das Abkommen wurde durch Bismarck erwirkt, um beide Vertragspartner unter besserer Kontrolle zu haben und eine Annäherung Russlands zu Frankreich zu verhindern. Bismarck erzielte somit ein wichtiges Ziel seiner Außenpolitik, nämlich die Isolation Frankreichs.

In der Balkankrise (1876–78) scheiterte Bismarcks Außenpolitik. Denn das Abkommen brach, als Russland begann die Aufständischen im europäischen Teil des Osmanischen Reiches zu unterstützen und schließlich dieses angriff und dabei aus Sicht Großbritanniens und der Österreichisch-Ungarischen Monarchie zu wenig Rücksicht auf deren Interessen nahm.

1881 versuchte Bismarck wieder die Annäherung Russlands zu Frankreich zu unterbinden, indem er eine Erneuerung des Vertrages erwirkte, die im so genannten Dreikaiserbund mündete. Dieser war Teil des Bismarck’schen Bündnissystems und verpflichtete die drei Mächte zu wohlwollender Neutralität, im Falle eines unprovozierten Angriffs gegenüber einer der Mächte durch eine vierte Macht. Angesichts des sich verschärfenden Gegensatzes zwischen Österreich und Russland am Balkan war seine Verlängerung schon 1887 unmöglich geworden.

Zur Kompensation und entgegen der Annäherung zwischen Frankreich und Russland wurde mit dem Russischen Reich der so genannte Rückversicherungsvertrag abgeschlossen, der Deutschland und Russland zu wohlwollender Neutralität bei einem unprovozierten Angriffs Deutschlands durch Frankreich beziehungsweise Russlands durch Österreich verpflichtete.

Einzelnachweise

  1. Jutta Pemsel: Die Wiener Weltausstellung von 1873. Das gründerzeitliche Wien am Wendepunkt. Böhlau, Wien/Köln 1989, ISBN 3-20505-247-1, S. 81.
  2. Hajo Holborn: Deutsche Geschichte in der Neuzeit. Das Zeitalter des Imperialismus (1871 bis 1945). (= Deutsche Geschichte in der Neuzeit Band 3) Oldenbourg Wissenschaftsverlag, München 1971, ISBN 3-48643-251-6, S. 4; sowie Volker Ullrich: Die nervöse Großmacht. Aufstieg und Untergang des deutschen Kaiserreichs 1871–1918. Fischer-Taschenbuch-Verlag, Frankfurt am Main 1999, ISBN 3-596-11694-5, S. 77.
  3. Klaus Hildebrand: Das vergangene Reich. Deutsche Außenpolitik von Bismarck bis Hitler 1871–1945. Oldenbourg Wissenschaftsverlag, München 2008, ISBN 978-3-486-58605-3, S. 27; sowie Gordon A. Craig, Karl Heinz Siber: Deutsche Geschichte 1866–1945. Vom Norddeutschen Bund bis zum Ende des Dritten Reiches. Beck, München 1999, ISBN 3-40642-106-7, S. 126.

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