Bismarcksches Bündnissystem

Bismarcksches Bündnissystem
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Die Bündnispolitik Otto von Bismarcks ist eines der wichtigsten Elemente seines gesamten politischen Wirkens. Um die Bündnispolitik zu beschreiben, muss man zuerst das veränderte Ziel deutscher Politik nach der Reichsgründung erklären. Bismarck formulierte das Ziel so:

„Das Ziel muß eine politische Gesamtsituation sein, in welcher alle Mächte außer Frankreich unser bedürfen und von Koalitionen gegen uns durch ihre Beziehungen zueinander nach Möglichkeit abgehalten werden.“ (Kissinger Diktat)

Mit Hilfe dieser Bündnisse sollte der Kriegsfall möglichst ausgeschlossen werden. Um Europa die Furcht vor weiterer deutscher Expansion zu nehmen, erklärte Bismarck das Reich für „saturiert“, d. h. Deutschland sah von weiteren Gebietsansprüchen ab. So wurde folgender Adressentwurf, im März 1871 dem Reichstag zur Verabschiedung vorgelegt:

„(...) Das neue Reich ist dem selbsteigenen Geiste des Volkes entsprungen, welches, nur zur Abwehr gerüstet, unwandelbar den Werken des Friedens ergeben ist. (...) Die Tage der Einmischung in das innere Leben andrer Völker werden, so hoffen wir, unter keinem Vorwand und in keiner Form wiederkehren.“

Inhaltsverzeichnis

Anfänge

Nach dem Sieg über Frankreich im Jahr 1871 wollte Reichskanzler Bismarck das Deutsche Reich außenpolitisch absichern und Frankreich isolieren.

Solange Bismarck im Amt war, gelang dies in der Tat; seine Nachfolger (und vor allem Kaiser Wilhelm II., dem sie verantwortlich waren), scheiterten dagegen von vornherein an dieser Aufgabe, woraus sich letztlich der Erste Weltkrieg ergab.

Bismarck erreichte sein Ziel (s.o.) zunächst mit dem Beitritt des Deutschen Reichs zum Dreikaiserabkommen 1873. Obwohl dieser Schritt in erster Linie der Friedenssicherung dienen sollte, war es von deutscher Seite auch von entscheidender Wichtigkeit, Russland von einem Bündnis mit Frankreich fernzuhalten um einen Zwei-Fronten-Krieg zu vermeiden.

1878 erklärte sich Bismarck, um sich den anderen europäischen Staaten als vertrauenswürdig zu erweisen, als „ehrlicher Makler“ bereit, den Friedensverhandlungen zwischen den streitenden Parteien des Russisch-Türkischen-Krieges vorzusitzen.

Berliner Kongress

Berliner Kongress, gemalt von Anton von Werner
Vorn mittig: Otto von Bismarck

Dieser so genannte Berliner Kongress fand in Deutschland statt, weil Deutschland auf dem Balkan kein Interesse verfolgt, „welches auch nur die gesunden Knochen eines einzigen pommerschen Musketiers wert wäre“ und insofern allen Beteiligten als Mittler geeignet schien. Dass die europäischen Mächte einwilligten, verdeutlicht den Einfluss, den das neue Deutsche Reich zu diesem Zeitpunkt auf die europäischen Großmächte hatte.

Gleichgewichtspolitik

Gemäß der neuen Politik wollte Bismarck auf dem Berliner Kongress die Grundlagen der Gleichgewichtspolitik legen.

Da aber Russland trotz des siegreichen Krieges als Ergebnis des Berliner Kongresses den Zugang zur Ägäis aufgeben musste, machte Zar Alexander II. Bismarck dafür verantwortlich und glaubte, dass Bismarck sich bei den Verhandlungen nicht neutral verhalten habe. In einem Brief an Bismarck machte er folgende kritische Bemerkung: „Da die Haltung der verschiedenen deutschen politischen Vertreter in völligem Widerspruch zu den Überlieferungen freundschaftlicher Beziehungen steht, die seit mehr als einem Jahrhundert die Politik unserer beiden Regierungen geleitet hatten und die durchaus ihren gemeinsamen Interessen entsprachen (...) sehe ich es als meine Pflicht an, Ihre Aufmerksamkeit auf die traurigen Folgen zu lenken, die dies für unsere freundnachbarlichen Beziehungen nach sich ziehen könnte“.

Siehe auch: Ohrfeigenbrief

Zweibund und Dreibund

Bismarck schloss im Jahre 1879 mit Österreich-Ungarn den „Zweibund“, das erste von weiteren Bündnissen, die noch folgen sollten. Der Zweibund sah vor, dass bei einem Angriff Russlands auf einen Vertragspartner der andere mit gesamter Streitmacht zur Hilfe kommen solle, nicht jedoch bei einem Angriff Deutschlands bzw. Österreichs; bei Angriff einer anderen Macht solle zumindest wohlwollende Neutralität geübt werden. Aufgrund Italiens kolonialer Interessen in Libyen gerät es in Konflikt mit Frankreich. Die Folge war, dass sich Italien den Zweibundmächten annäherte und mit ihnen, im Jahr 1882, ein Verteidigungsbündnis gegen Frankreich einging, im Rahmen des sog. Dreibund.

Dreikaiserbund

Kaum war der Zweibund zwischen Deutschland und der Donau-Monarchie abgeschlossen, versuchte Bismarck wieder engere Beziehungen zwischen Berlin und Petersburg zu knüpfen. Da Zar Alexander II. erkannte, dass der Zweibund seinen Handlungsspielraum einengte und es zweckmäßig sei, sich mit den beiden Mächten zu verständigen, stimmte er einem Neutralitätsabkommen Russlands mit Deutschland und Österreich-Ungarn zu. In diesem 1881 unterzeichneten Dreikaiserbund wurde vereinbart, dass, falls einer der drei Staaten in einen Krieg mit einer der dem Bündnis nicht angehörenden Macht verwickelt werden sollte, die beiden anderen Vertragspartner ihm gegenüber eine wohlwollende Neutralität einzunehmen hatten. Außerdem würden Deutschland und Österreich England in einem Krieg gegen Russland nicht unterstützen, umgekehrt hatten Russland und Österreich-Ungarn Deutschland in einem Krieg gegen Frankreich wohlwollende Neutralität zu gewähren. Dies schloss gleichzeitig ein russisch-französisches Bündnis gegen Deutschland und/oder Österreich-Ungarn aus.

Des Weiteren wurde in diesem Vertrag festgehalten, dass Absprachen über künftige Veränderungen auf dem Balkan getroffen werden. Im Zuge der Bulgarischen Krise, 1885, und dem Eingriff Österreichs ohne Absprache mit Russland, wurde der Dreikaiservertrag wegen Missstimmungen zwischen Ö-U und Russland nicht wie geplant 1887 verlängert.

Mittelmeerentente (Orientdreibund)

1887 förderte Bismarck den Abschluss der Mittelmeerentente zwischen England, Italien, Spanien und Österreich-Ungarn. Diese sah vor, den Status quo im Mittelmeer zu erhalten. Geduldet wurden die englische Expansion in Ägypten und die italienische Expansion in Libyen. Das Deutsche Reich förderte die Entstehung der Mittelmeerentente, um England an den Dreibund heranzuführen. Weiterhin sollte die Türkei vor dem russischen Expansionsstreben geschützt werden.

Rückversicherungsvertrag

Den Abschluss des Bismarckschen Bündnissystems bildete der Rückversicherungsvertrag. Dieser im Jahre 1887 (d.h. nach dem Zerbrechen des geheimen Dreikaiserbundes in der Bulgarischen Krise 1885/1886) abgeschlossene ebenfalls geheime Vertrag zwischen dem Deutschen Reich und Russland enthielt ein Neutralitätsabkommen für den Fall eines Verteidigungskrieges und erkannte die Interessen Russlands am Bosporus und Bulgarien an. Somit stand der Vertrag eigentlich im Widerspruch zur (gerade erwähnten) Mittelmeerentente.

Kolonialabkommen (Helgoland-Sansibar-Vertrag)

Dieses 1890 von Bismarcks Nachfolger Leo von Caprivi geschlossene Abkommen Deutschlands mit Großbritannien stellte für letzteres eine Anbindung an Bismarcks Bündnispolitik dar. Ein direktes Bündnis wollte dieser jedoch nicht eingehen. Vorteilhaft war der Helgoland-Sansibar-Vertrag auch für die Durchsetzung der Kolonialpläne Großbritanniens.

Nach Bismarcks Entlassung

Mit der Entlassung Bismarcks 1890 zerfiel auch sein Bündnissystem in kurzer Zeit. Als 1890 der Rückversicherungsvertrag nicht verlängert wurde, kam es 1894 zu einem russisch-französischen Abkommen. So war der „Albtraum" Bismarcks, der in seiner Amtszeit versucht hatte, diese beiden Mächte auseinanderzuhalten, wahr geworden. Im Gegensatz zum konservativen „Realpolitiker" Bismarck führte der junge Kaiser Wilhelm II. eine provokante "Politik der freien Hand", um Deutschland planmäßig auf die Bühne der Weltpolitik zu führen.

Dadurch ergab sich schnell eine Isolation des Deutschen Reiches. Es kam noch schlimmer: Frankreich und England näherten sich aneinander an (entente cordiale).

Siehe auch

Quellen

  • Die Große Politik der Europäischen Kabinette 1871-1914. Sammlung der Diplomatischen Akten des Auswärtigen Amtes. Im Auftrag des Auswärtigen Amts hrsg. von Johannes Lepsius, Albrecht Mendelssohn Bartholdy, Friedrich Thimme. Band 1 - 40 [nebst Kommentar], Reihe 1 - 5, Berlin 1922 - 1927, 2. Aufl. 1924 - 1927. Übersicht über die einzelnen Bände

Literatur

  • Konrad Canis: Bismarcks Außenpolitik 1870-1890. Aufstieg und Gefährdung. Paderborn-Wien-München-Zürich, 2004, (Wissenschaftliche Reihe der Otto-von-Bismarck-Stiftung, hrsg. von Lothar Gall, Band 6)
  • Sebastian Fischer-Fabian: Herrliche Zeiten Die Deutschen und ihr Kaiserreich. tosa-Verlag, Wien, 2006 (populärwissenschaftlich)
  • Klaus Hildebrand: Das vergangene Reich, Deutsche Außenpolitik von Bismarck zu Hitler 1871-1945. Stuttgart 1995. (Standardwerk zur deutschen Außenpolitik)
  • Andreas Hillgruber: Bismarcks Außenpolitik. Freiburg, 1993, (Rombach Wissenschaft - Historiae, Band 3)
  • Sigrid Wegner-Korfes: Otto von Bismarck und Russland. Des Reichskanzlers Russlandpolitik und sein realpolitisches Erbe in der Interpretation bürgerlicher Politiker (1918-1945). Berlin 1990. (Deutung der Bismarckschen Außenpolitik im Sinne der marxistischen Geschichtswissenschaft)
  • Friedrich Scherer: Adler und Halbmond. Bismarck und der Orient 1878-1890. Paderborn-Wien-München-Zürich, 2001, (Wissenschaftliche Reihe der Otto-von-Bismarck-Stiftung, hrsg. von Lothar Gall, Band 2).

Weblinks


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