- Dringlichkeit
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Dringlichkeit ist die Notwendigkeit, eine wichtige Handlung kurzfristig zu erledigen, also die (zeitliche) Priorität. Die Dringlichkeit kann aus einer subjektiven Einschätzung folgen oder auf objektiven Gegebenheiten beruhen.
Dringlichkeiten sind auf die (relativ) kurzfristige Zukunft gerichtet. Dringlichkeit kann zum Beispiel bestehen zur Rettung von Personen, Abwehr von Gefahren, Sicherung von Gegenständen oder Werten.
Wenn mehrere dringliche Aufgaben miteinander konkurrieren oder in Widerspruch stehen, weil zu wenig Ressourcen da sind, muss eine Bewertung vorgenommen und eine Reihenfolge (so genannte Dringlichkeitsreihe) festgelegt werden (zum Beispiel bei Massenunfällen). Dabei ist der Schutz oder die Rettung menschlichen Lebens als dringlicher und wichtiger einzustufen als die Sicherung von Wertgegenständen, wenn gleichzeitige Handlung erforderlich ist.
Die Dringlichkeit beruht darauf, dass nach einer gewissen Zeit Veränderungen eintreten, die eine (meist drastische) Verschlechterung des vorhandenen Zustandes bedeuten.
Wenn keine Möglichkeit zum sinnvollen Handeln besteht, dann ist das Handeln auch nicht dringlich. Allerdings ist der Unterschied manchmal nicht zu erkennen.
Siehe auch
Kategorie:- Planung und Organisation
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