- Dringlichkeitsantrag
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Ein Dringlichkeitsantrag ist eine besondere Form des Antrages. In einem Verein können Mitglieder mit dem Dringlichkeitsantrag auf aktuelle Geschehnisse der Tagesordnung reagieren. Er ermöglicht es ihnen, auch nach Einladung mit Zusendung der Tagesordnung einen Antrag einzureichen, mit dem Vermerk, er sei "dringend" und "bedürfe besonderer Eile", weshalb man auch nicht bis zur nächsten regulären Mitgliederversammlung warten könne. Über eingegangene Dringlichkeitsanträge muss die Mitgliederversammlung zu Beginn der Versammlung entscheiden. Stimmt eine entsprechende Mehrheit der Dringlichkeit zu, so ist die Versammlung verpflichtet, den Antrag sofort zu behandeln. Kommt die Mehrheit nicht zustande, so wird der Antrag zur Beratung auf die Tagesordnung der nächsten Versammlung gesetzt.
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