- Drogenschmuggel
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Drogenschmuggel ist der unerlaubte Besitz von Drogen mit dem Ziel, selbige in einen Nachbarstaat illegal einzuschleusen. Drogenschmuggler betreiben nicht automatisch Drogenhandel, da sie oft nur Strohmänner für ihre Auftraggeber sind oder den Auftrag aus Naivität übernehmen. Die für den Drogenhandel maßgebliche Absicht des Inverkehrbringens gegen Entgelt muss erst nachgewiesen werden. Die Beweislast liegt bei den Strafverfolgungsbehörden.In jedem Fall ist Drogenschmuggel ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz und somit eine Straftat.
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