Druckgerät

Druckgerät

Der Begriff Druckgerät wurde durch die Druckgeräterichtlinie (Europäische Richtlinie 97/23/EG für das Inverkehrbringen von Druckgeräten) definiert, die ihn als allgemeinen Begriff für unter Druck stehende Produkte einführt. Der Begriff Druckgerät entstammt der Übersetzung der englischen Bezeichnung pressure equipment. Gemäß der genannten Richtlinie gelten nachstehende Produkte als Druckgerät:

  • Behälter (unbefeuerte Druckbehälter)
  • Dampfkessel,
  • Rohrleitungen,
  • druckhaltende Ausrüstungsteile,
  • Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion

mit einem inneren Druck von mehr als 0,5 bar.

Inhaltsverzeichnis

Behälter

Ein Behälter ist ein geschlossenes Bauteil, das zur Aufnahme von unter Druck stehenden Fluiden ausgelegt und gebaut ist, einschließlich der direkt angebrachten Teile bis hin zur Vorrichtung für den Anschluss an andere Geräte. Ein Behälter kann mehrere Druckräume haben.

Rohrleitung

Zur Durchleitung von Fluiden bestimmte Leitungsbauteile, die für den Einbau in ein Drucksystem miteinander verbunden sind. Zu Rohrleitungen zählen insbesondere Rohre oder Rohrsysteme, Rohrformteile, Ausrüstungsteile, Ausdehnungsstücke, Schlauchleitungen oder gegebenenfalls andere druckhaltende Teile. Wärmetauscher aus Rohren zum Kühlen oder Erhitzen von Luft sind Rohrleitungen gleichgestellt.

Druckhaltende Ausrüstungsteile

Einrichtungen mit einer Betriebsfunktion, die ein druckbeaufschlagtes Gehäuse aufweist, d.h. die Einrichtung besitzt noch eine Funktion zusätzlich zur Druckhaltung. Das druckhaltende Ausrüstungsteil kann beispielsweise durch Schrauben, Hartlöten, Weichlöten oder Schweißen an andere Druckgeräte angebracht werden. Ein druckhaltendes Ausrüstungsteil hat eine spezifische Betriebsfunktion (oder Funktionen), darunter fallen z.B. Messen, Änderung der mechanischen Eigenschaften des durchfließenden Fluids, Probeentnahme, Entfernen von Sedimenten oder Gas. Ein druckhaltendes Ausrüstungsteil besitzt nicht notwendigerweise bewegliche Teile.

Typische Beispiele für druckhaltende Ausrüstungsteile sind: Ventile, Druckregler, Messkammern, Manometer, Wasserstandsmesser, Filter und Ausdehnungsstücke.

Nicht zu den druckhaltenden Ausrüstungsteilen zählen folgende Beispiele:

  • Sicherheitsventile (ein Ausrüstungsteil mit Sicherheitsfunktion)
  • Deckel, Ringbund, Dichtungen, Flansche, Bolzen (Bauteile von Druckgeräten)
  • Sichtgläser mit Rahmen (Bauteil von Druckgeräten).

Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion

Einrichtungen, die zum Schutz des Druckgeräts bei einem Überschreiten der zulässigen Grenzen bestimmt sind. Diese Einrichtungen umfassen

  • Einrichtungen zur unmittelbaren Druckbegrenzung wie Sicherheitsventile, Berstscheibenabsicherungen, Knickstäbe, gesteuerte Sicherheitseinrichtungen (CSPRS)
  • Begrenzungseinrichtungen, die entweder Korrekturvorrichtungen auslösen oder ein Abschalten oder Abschalten und Sperren bewirken wie Druck-, Temperatur- oder Fluidniveauschalter sowie mess- und regeltechnische Schutzeinrichtungen (SRMCR).

Baugruppe

Wenn Druckgeräte als funktionelle Einheit mit den notwendigen Ausrüstungsteilen mit Sicherheitsfunktion von einem Hersteller als funktionale Einheit in Verkehr gebracht werden, dann unterliegt diese Baugruppe der Druckgeräterichtlinie. Hierzu können z.B. gehören: Kälteanlagen, Dampfkesselanlagen, Flüssiggasbehälteranlagen etc. Unter den Begriff kann auch ein komplettes Kraftwerk fallen, wenn ein verantwortlicher Hersteller die Anlage schlüsselfertig errichtet.


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