- Affekttat
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Eine Affekttat oder ein Affektdelikt ist eine Straftat, bei deren Zustandekommen eine erhebliche seelische Belastung des Täters als mitursächlich angesehen wird. Der Täter kann unter diesen Umständen schuldunfähig bzw. eingeschränkt schuldfähig sein im Sinne einer "tiefgreifenden Bewusstseinsstörung" laut § 20 bzw. § 21 StGB. Die Beurteilung, ob ein solcher Zustand zum Tatzeitpunkt vorlag, ist häufig die Aufgabe von Psychiatern bzw. Psychologen.
Siehe auch: Affekt
Literatur
- Andreas Marneros: Affekttaten und Impulstaten. Forensische Beurteilung von Affektdelikten. Schattauer, Stuttgart und New York 2007, ISBN 978-3-7945-2517-1
- Henning Saß (Hrsg.): Affektdelikte. Interdisziplinäre Beiträge zu Beurteilung von affektiv akzentuierten Straftaten. Springer, Berlin 1993, ISBN 3-540-57231-7
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