- Durchlaufender Posten
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Ein durchlaufender Posten ist ein Begriff aus der Buchhaltung. Durchlaufend sind solche Posten, die vom Unternehmer nur zeitweilig vereinnahmt oder verauslagt werden und das Unternehmen lediglich als Treuhänder für den Betrag fungiert. Das ist immer dann der Fall, wenn der Unternehmer selbst keinen Anspruch auf den Betrag gegen den Leistenden hat und auch keine Verpflichtung zur Zahlung an den Empfänger. Erforderlich ist, dass zwischen dem Zahlungsverpflichteten und dem Zahlungsempfänger unmittelbare Rechtsbeziehungen bestehen. Nicht entscheidend dagegen wäre eine rein wirtschaftliche Betrachtungsweise. Liegen unmittelbaren Rechtsbeziehungen mit dem Unternehmer vor, sind Rechtsbeziehungen zwischen dem Zahlungsempfänger und der Person, die an den Unternehmer leistet, unerheblich.
Wird der Gewinn nach der Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermittelt, gelten durchlaufende Posten nicht als Betriebsausgaben oder –einnahmen. Zur Aufstellung einer Bilanz müssen durchlaufende Posten aktiviert bzw. passiviert werden. Allerdings sind sie kein umsatzsteuerpflichtiges Entgelt.
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