E-Zulassung

E-Zulassung
E-Prüfzeichen.
Oben: Prüfzeichen nach ECE-Regelung,
unten: Prüfzeichen nach EG-Richtlinie.

Das ECE-Prüfzeichen, auch als E-Kennzeichen, E-Kennzeichnung oder E-Kennung bezeichnet, ist eine Kennzeichnung von genehmigungspflichtigen Bauteilen an Kraftfahrzeugen. Sie besteht aus einem großen E im Kreis und einer auf die jeweilige ECE-Regelung bezogenen Prüfnummer und besagt, dass für die damit gekennzeichneten Bauteile die erforderlichen Prüfungen und Genehmigungen durchgeführt wurden und eine ECE-Bauartgenehmigung erteilt wurde. Die am ECE-Verfahren teilnehmenden Staaten und deren Behörden erkennen diese Bauartgenehmigung untereinander an.

Neben dem ECE-Prüfzeichen gibt es noch das Prüfzeichen für Fahrzeuge und Fahrzeugteile nach europäischen Richtlinien. Dieses besteht aus einem kleinen e im Rechteck und besagt, dass für diese Fahrzeuge oder Fahrzeugteile eine europäische Typgenehmigung erteilt wurde. Die Erteilung dieser Prüfzeichen erfolgt aufgrund einer anderen Rechtsgrundlage.

Inhaltsverzeichnis

Grundlage für das ECE-Prüfzeichen

Grundlage für diese Prüfungen sind die so genannten ECE-Regelungen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (Economic Commission for Europe, ECE) in Genf. Das so gekennzeichnete Bauteil darf in Deutschland und Österreich ohne speziellen Eintrag in die Fahrzeugpapiere mitgeführt und betrieben werden – es bedarf also weder eines „TÜV-Gutachtens“, d. h. Teilegutachten (TGA), noch einer EG-BE/ABE, solang der in der Genehmigung vorgegebene Verwendungsbereich eingehalten wird. In Deutschland ist die Anerkennung der E-Kennzeichnung in § 21a der StVZO geregelt.

Es gibt keine E-Kennzeichnung ohne nachfolgende Nummer, welche dem „E“ folgt. Die Kennzeichnung ist eine Typgenehmigung und basiert nicht auf einer Herstellererklärung, sondern wird z. B. vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) auf Antrag zusammen mit einer Typgenehmigungsnummer erteilt. Der Aufbau und die Anbringung dieser Kennzeichnung ist in der jeweiligen ECE-Richtlinie beschrieben.

Ausführung und Form

Das Prüfzeichen besteht aus einem Kreis, in dessen Innern sich der Buchstabe „E“ und die Kennzahl des Staates befinden, der die Genehmigung erteilt hat, sowie aus der Genehmigungsnummer in der Nähe dieses Kreises, gegebenenfalls aus der Nummer der internationalen Vereinbarung mit dem Buchstaben „R“ und gegebenenfalls aus zusätzlichen Zeichen.

Verwendung

Das Prüfzeichen darf nur auf Fahrzeugteilen oder Ausrüstungsteilen angebracht werden, die auch den Bestimmungen der Genehmigung entsprechen. Ein Zeichen, das aufgrund ähnlichem Aussehen zu Verwechslungen mit dem ECE-Prüfzeichen führen kann, darf nicht auf Fahrzeugteilen zu finden sein. Bei Betrieb von Geräten, die ohne „e“- oder „E“-Kennzeichnung in einem Kraftfahrzeug betrieben werden, können unter gewissen Umständen die Betriebserlaubnis und auch der Versicherungsschutz erlöschen.

Liste der Kennzahlen

1 Deutschland
2 Frankreich
3 Italien
4 Niederlande
5 Schweden
6 Belgien
7 Ungarn
8 Tschechien
9 Spanien
10 Jugoslawien; jetzt Serbien und Montenegro
11 Großbritannien
12 Österreich
13 Luxemburg
14 Schweiz
15 DDR (auslaufend bis ca. 1999)
16 Norwegen
17 Finnland
18 Dänemark
19 Rumänien
20 Polen
21 Portugal
22 Russische Föderation
23 Griechenland
24 Irland
25 Kroatien
26 Slowenien
27 Slowakei
28 Weißrussland
29 Estland
31 Bosnien und Herzegowina
32 Lettland
37 Türkei
40 Mazedonien
42 Europäische Union
43 Japan
45 Australien
47 Südafrika
48 Neuseeland

Abkürzungen

  • aaS = amtlich anerkannter Sachverständiger
  • aaSoP = amtlich anerkannter Sachverständiger oder Prüfer,
  • PI = Prüfingenieur

Literatur

  • Hans-Hermann Braess, Ulrich Seiffert: Vieweg Handbuch Kraftfahrzeugtechnik. 2. Auflage, Friedrich Vieweg & Sohn Verlagsgesellschaft mbH, Braunschweig/Wiesbaden 2001, ISBN 3-528-13114-4.

Siehe auch

Weblinks


Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Нужно решить контрольную?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Zulassung — ↑Akzess, ↑Approbation, ↑Konzession …   Das große Fremdwörterbuch

  • Zulassung — (f), Genehmigung (f) eng approval (of equipment), approbation, homologation …   Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Glossar

  • Zulassung gefährlicher Maschinen — Zulassung (f) gefährlicher Maschinen eng approval of dangerous machinery, homologation of dangerous machinery …   Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Glossar

  • Zulassung — [Wichtig (Rating 3200 5600)] Auch: • Bescheinigung • Zertifikat Bsp.: • Welches Zertifikat hat dieser Film? …   Deutsch Wörterbuch

  • Zulassung, allgemeine bauaufsichtliche — Zulassung ist ein Brauchbarkeitsnachweis für nicht geregelte Bauprodukte und wird vom Deutschen Institut für Bautechnik im Auftrag der obersten Bauaufsichtsbehörden der Länder erteilt. Die Gültigkeitsdauer soll 5 Jahre nicht überschreiten und… …   Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens

  • Zulassung — Als Zulassung bezeichnet man: allgemein eine behördlich erteilte Erlaubnis, die ein Produkt zu einem Markt zulässt oder einer Person gesetzlich festgelegte Rechte einräumt. Zulassung von Personen die Genehmigung zur Ausübung eines Berufs, siehe… …   Deutsch Wikipedia

  • Zulassung von Fahrzeugen zum Öffentlichen Straßenverkehr — Die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (umgangssprachlich „Straßenzulassung“) ist in allen Ländern der Welt amtlich geregelt und ist daher ein behördliches Genehmigungsverfahren (Hoheitsakt). Inhaltsverzeichnis 1 Deutschland 2 Siehe auch …   Deutsch Wikipedia

  • Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr — Die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (umgangssprachlich „Straßenzulassung“) ist in allen Ländern für bestimmte Fahrzeuge amtlich geregelt und daher ein behördliches Genehmigungsverfahren (Hoheitsakt). Inhaltsverzeichnis 1 Deutschland 2 …   Deutsch Wikipedia

  • Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Öffentlichen Straßenverkehr — Die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Straßenverkehr ist in allen Ländern der Welt gesetzlich geregelt. Sie bezeichnet das gesetzlich geregelte respektive behördliche Zulassungsverfahren (nicht immer förmlich sondern automatisch analog… …   Deutsch Wikipedia

  • Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum öffentlichen Straßenverkehr — Die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Straßenverkehr ist in allen Ländern der Welt gesetzlich geregelt. Sie bezeichnet das gesetzlich geregelte respektive behördliche Zulassungsverfahren (nicht immer förmlich sondern automatisch analog… …   Deutsch Wikipedia

  • Zulassung zum Strassenverkehr — Die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Straßenverkehr ist in allen Ländern der Welt gesetzlich geregelt. Sie bezeichnet das gesetzlich geregelte respektive behördliche Zulassungsverfahren (nicht immer förmlich sondern automatisch analog… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”