- Zulassung
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Als Zulassung bezeichnet man:
- allgemein eine behördlich erteilte Erlaubnis, die ein Produkt zu einem Markt zulässt oder einer Person gesetzlich festgelegte Rechte einräumt.
- Zulassung von Personen
- die Genehmigung zur Ausübung eines Berufs, siehe Approbationsordnung
- die Zulassung zum Studium im allgemeinen, siehe Immatrikulation
- die Zulassung zum Studium für ausländische Studienbewerber nach Prüfung ihrer Bildungs- und Sprachnachweise
- die Erlaubnis, mit explosionsgefährlichen Stoffen umzugehen, siehe Erlaubnis (Sprengstoffrecht)
- Zulassung von Produkten
- die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Straßenverkehr
- die Zulassung von signaltechnisch sicherer Eisenbahnhardware und -software, siehe Eisenbahn-Bundesamt
- die Zulassung eines definierten Gerätes oder Produktes für den Markt, die Bauartzulassung
- die Erlaubnis, ein Arzneimittel auf den Markt zubringen, die Arzneimittelzulassung
- die Zulassung von Lebensmittelzusatzstoffen durch die Zusatzstoff-Zulassungsverordnung
- Rechtswesen
- die Erlaubnis bestimmter Rechtsmittel wie Berufung oder Revision, siehe Zulassung (Rechtsmittel)
- Siehe auch
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.
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