EU-Öko-Verordnung

EU-Öko-Verordnung
Die deutsche Version des Gemeinschaftszeichens der EU-Kommission („EU-Siegel“) für Produkte aus ökologischem Landbau gemäß Verordnung (EWG) Nr. 2092/91. Die Verwendung des Siegels regelt Verordnung (EWG) Nr. 2092/92 des Rates.

Die „Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 des Rates vom 24. Juni 1991 über den ökologischen Landbau und die entsprechende Kennzeichnung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Lebensmittel“ (Europäische Öko-Verordnung oder EG-Öko-Verordnung) definiert, wie landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel, die als Öko-Produkte gekennzeichnet sind, erzeugt und hergestellt werden müssen. Sie knüpft an den Basisrichtlinien der Internationalen Vereinigung der ökologischen Landbaubewegungen IFOAM an, in der etwa 750 Verbände aus über 108 Nationen organisiert sind.

Um eine klare Unterscheidbarkeit zu konventionell, also "nicht biologisch" hergestellten Lebensmitteln sicherzustellen, schützt die EG-Öko-Verordnung explizit die Begriffe Bio- / Öko-, biologisch / ökologisch, kontrolliert ökologisch / biologisch, biologischer / ökologischer Landbau, biologisch-dynamisch sowie biologisch-organisch. Diese geschützten Begriffe dürfen ausschließlich für Produkte verwendet werden, die mindestens den Kriterien der EG-Öko-Verordnung entsprechen.

Hiervon ausgenommen waren bis Juli 2006 noch einige Lebensmittel, deren Warenzeichen mit dem Wort-Bestandteil „bio“ vor Inkrafttreten der Öko-Verordnung eingetragen wurden, auch wenn sie nicht biologisch erzeugt werden. Beispiele für Produkte, für die diese Ausnahmeregelung galt, sind „Bioghurt“, „Biofit“ und „Bioreform“.

Für Lebensmittel, die aus mehreren Zutaten zusammengesetzt sind, gilt folgende Kennzeichnungsregelung:

  • Besteht das Produkt zu mindestens 95% aus Bio-Produktion, darf die Bezeichnung Biologisch bzw. Ökologisch geführt werden.
  • Sind weniger als 95%, aber mindestens 70% der Zutaten ökologisch erzeugt, dürfen diese in der Zutatenliste als solche gekennzeichnet werden - in der Regel mit einem Sternchen und einer Fußnote.

Die Verordnung regelt auch die Einfuhr von ökologischen Erzeugnissen aus Drittländern.

1999 wurde die EG-Öko-Verordnung um die Verordnung EG Nr. 1804/1999 ergänzt, welche die Aufzucht, Kennzeichnung und Kontrolle der wichtigsten Tierarten regelt. Genetisch veränderte Organismen und daraus hergestellte Produkte dürfen im Öko-Landbau und in der Verarbeitung von Bio-Lebensmitteln nicht verwendet werden.

Die Internationale Vereinigung der ökologischen Landbaubewegungen (IFOAM) als weltweite Dachorganisation, in der etwa 750 Anbauverbände aus über hundert Nationen organisiert sind, hat Basisrichtlinien für den ökologischen Anbau entwickelt, an denen sich die Gesetzgebung der Europäischen Union und die nationalen Regelungen vieler weiterer Staaten weltweit orientieren.

Bei kontrollierten Bio-Produkten weisen außer - nicht immer vorhandenen - geschützten Zusätzen im Produktnamen, wie Bio-Kefir, vor allem die Kennzeichnung Ökologische Agrarwirtschaft-EWG-Kontrollsystem und die Angabe der Nummer (z.B.: DE-034-Öko-Kontrollstelle) und/oder des Namens der prüfenden Öko-Kontrollstelle, die auf dem Etikett vorhanden sein müssen, darauf hin, dass das Lebensmittel gemäß der EG-Öko-Verordnung hergestellt wurde und welche anerkannte EU-Öko-Kontrollstelle es regelmäßig kontrolliert. Auf dem Etikett kann bei Produkten, die zum Humanverbrauch bestimmt sind zusätzlich eine Abbildung des Bio-Siegels auf den Bioanbau hinweisen und/oder der Name und das Logo des Bio-Anbauverbands angegeben sein, falls der Hersteller Mitglied eines solchen ist.

Produkte nach diesem Standard werden oft mit kbA (Kontrolliert biologischer Anbau) abgekürzt.

Novellierung

Die Europäische Kommission plant seit Anfang 2006 eine Änderung der EG-Öko-Verordnung. Die wichtigsten Merkmale sind eine mögliche Aufweichung der Definition, was "bio" ist und eine Änderung des Kontrollsystems, welche von den Kontrollstellen als Schwächung betrachtet wird. Die Vorschläge sind von den betroffenen Organisation und auch der deutschen Bundesregierung kritisiert worden.

Siehe auch

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