Öko-Kontrollstelle

Öko-Kontrollstelle

Öko-Kontrollstellen sind in Deutschland staatlich zugelassene private Kontrollstellen, die jährlich die Einhaltung der Kriterien der EG-Öko-Verordnung (Verordnung (EG) 834/2007) durch Betriebe, die ökologische Lebensmittel erzeugen, überprüfen. Bei bestandener Kontrolle sind die Betriebe berechtigt, ihre Produkte mit dem deutschen Bio-Siegel oder dem EU-Biosiegel (oder beiden) auszuzeichnen.

Inhaltsverzeichnis

Kontrolle der Betriebe

Öko-Produkte müssen genau wie konventionelle Erzeugnisse die Vorschriften des Lebensmittel- und Futtermittelrechts erfüllen. Für eine zusätzliche Öko-Zertifizierung muss das nach der EG-Öko-Verordnung vorgesehene Kontrollsystem und -verfahren durchgeführt werden. Die EU-Mitgliedstaaten können entscheiden, ob sie dieses Kontrollverfahren allein durch staatliche Stellen („System B“ Beispiel: Dänemark) oder als staatlich überwachtes ausschließlich privates System („System A“ Beispiel: Deutschland) oder sowohl durch staatliche als auch private staatlich überwachte Stellen („System C“ Beispiel: Luxemburg - eine luxemburgische staatliche und zwei deutsche und eine belgische private Stellen)[1] durchführen wollen.

Die staatlich zugelassenen privaten Öko-Kontrollstellen in Deutschland sind zuständig für die Kontrolle der Erzeugung und Verarbeitung von Öko-Lebensmitteln. Sie überprüfen und überwachen vor Ort die Einhaltung der EG-Öko-Verordnung. Zwischen Betrieb und Kontrollstelle wird ein Kontrollvertrag geschlossen. Die Unternehmen verpflichten sich dadurch, die EG-Öko-Verordnung einzuhalten und stimmen dem Standardkontrollprogramm der Kontrollstelle zu. Landwirtschaftliche Betriebe sowie Verarbeitungs- und Importunternehmen werden mindestens einmal jährlich - bei Bedarf auch öfter - von ihrer Kontrollstelle geprüft. Die Kosten tragen die überprüften Unternehmen. In Deutschland erfolgen die jährlichen Kontrollen mit Voranmeldung der Prüfer, die zusätzlichen Kontrollen werden spontan ausgeführt. In Österreich werden die jährlichen Kontrollen üblicherweise kurzfristig vorher angekündigt, weil sonst eventuell niemand angetroffen wird und ein neuer Termin nötig wäre. Unangemeldete Kontrollen finden nur stichprobenartig statt, vor allem wenn Verdachtsmomente bestehen.

Die Mindestkontrollanforderungen für landwirtschaftliche Betriebe, Aufbereiter, Lagerhalter, Händler und Einführer sind in Anhang III der EG-Öko-Verordnung beschrieben. Erzeuger und Verarbeiter müssen genau angeben, auf welchen Flächen, in welchen Gebäuden und mit welchen Einrichtungen produziert wird. Die Betriebe sind verpflichtet, alle Betriebsmittel und Erzeugnisse, die in die Betriebe hineingehen, auf allen Verarbeitungsstufen genau zu erfassen und zu protokollieren. So wird die Rückverfolgung der Öko-Produkte bis zum Erzeuger sichergestellt.

Überwachung der Kontrollstellen

Das staatliche Zulassungsverfahren für die privaten Kontrollstellen ist detailliert in der EG-Öko-Verordnung geregelt. Die deutschen Kontrollstellen unterliegen einer ständigen staatlichen Aufsicht. Die Überwachung und Zulassung der EG-Kontrollstellen erfolgt aufgrund der grundgesetzlichen Zuordnung durch Bund und Länder. Die genaue Aufgabenverteilung ist im deutschen Öko-Landbaugesetz geregelt. Auf Grund der föderalen Struktur sind in Deutschland mehr als zehn Überwachungsbehörden in den Ländern für derzeit etwas mehr als 20 am Markt tätige und zugelassene Kontrollstellen zuständig. Obwohl die Kontrollstellen nur von dem Bundesland überwacht werden, in dem sie ihren Sitz haben, sind sie ihrerseits fast alle für alle Bundesländer zugelassen, eine Kontrollstelle mit einzigem Sitz in Göttingen kann also auch Betriebe in Bayern oder Schleswig-Holstein prüfen.

Nummernsystem

Die Kontrollstellen-Nummern auf ökologisch erzeugten Produkten sind seit dem 1. Januar 2011 wie folgt aufgebaut:[2]

DE-ÖKO-099

  • ÖKO = vom Mitgliedsstaat vergebenes Wort (Italien „BIO“, Dänemark „ØKO“)
  • 099 = zwei- (z.B. Frankreich, Belgien) oder dreistellige (z.B. Deutschland, Italien) Zahl. Die deutschen Zahlen beginnen derzeit alle mit Null. Etwas mehr als 20 Zahlen zwischen 001 und 070 sind derzeit vergeben.[1]

Einzelnachweise

  1. a b „LIST OF CONTROL BODIES AND CONTROL AUTHORITIES IN CHARGE OF CONTROLS IN THE ORGANIC SECTOR PROVIDED FOR IN ARTICLE 35(b) OF COUNCIL REGULATION (EC) No 834/2007“ vom 4. Mai 2010 (PDF)
  2. Bis 2010 war das Format nicht EU weit geregelt, in Deutschland war es DE-099-Ökokontrollstelle

Weblinks


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