- Edelherr
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Edelherren (auch: Edle Herren) sind mittelalterliche Freiherren, die die Grafen, die nicht fürstlichen Standes sind, mit einschließen. Im weiteren Sinn gehören unter dem Sammelbegriff "edelfrei" die fürstlichen Geschlechter dazu, da es sich im eigentlichen Sinn um einen landrechtlichen Geburtsstand handelt, der wohl auf die germanischen Edelinge zurückzuführen ist.
Der Titel, oder eher eine Standesbezeichnung, wird heute noch vereinzelt von einigen wenigen "uradeligen" Geschlechtern geführt, die dem hohen aber auch dem niederen Adel angehören. Bekannteste Familie des hohen Adels sind die Fürsten zur Lippe, die diesen Titel in folgender Form führen: "Fürst bzw. Prinz und Edler Herr zur Lippe", im niederen Adel die Familie Gans Edle Herren zu Putlitz.
Nicht verwechseln sollte man diese Bezeichnung mit dem den briefadeligen Geschlechtern in Bayern und Österreich verliehenen Titel "Edler v.", auch "Edler Herr und Ritter v.".
Kategorie:- Titel (Mittelalter)
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