- Edellaubholz
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Als Edellaubhölzer bezeichnet man in der Forstwirtschaft eine Reihe von Laubbäumen, die im Gegensatz zu Buche oder Eiche nicht zu den Hauptwirtschaftsbaumarten gehören. Der Begriff wird oft synonym mit Buntlaubholz verwendet.
Arten
Welche Gehölze zu den Edellaubhölzern gezählt werden, ist nicht klar abgegrenzt. In der Regel umfasst der Begriff:
- Ahorne,
- Ulmen,
- die Esche
- die Vogelbeere,
- die Elsbeere und die Mehlbeere,
- den Speierling,
- Arten der Gattung Prunus – insbesondere die Vogel-Kirsche –, den Holzapfel und die Wildbirne.
Oft werden außerdem
- Linden hinzugezählt.
Gelegentlich trennt man Edellaubhölzer (Ahorne, Esche, Ulmen) von Buntlaubhölzern (Apfelarten, Birnenarten, Prunus-Arten, Sorbus-Arten), um die Farbintensität bei Gehölzen aus der Familie der Rosengewächse hervorzuheben.
Weblinks
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