Edictum Chlotharii

Edictum Chlotharii

Das Edictum Chlotharii von 614, auch Pariser Edikt genannt, ist eine Verfassungsurkunde des Frankenreiches, die durch die Gewährung wichtiger Rechte an den Adel eine wichtige Stufe im frühmittelalterlichen Feudalisierungsprozess darstellt.

Das Frankenreich war zwischen 567 und 612/613 in die drei Teilreiche Neustrien, Burgund und Austrasien aufgeteilt, die von untereinander verwandten Königen der Merowingerdynastie regiert wurden. Nachdem es unter den Königen von Austrien und Burgund zum Bruderkrieg gekommen war, sah nun Chlothar II., auf Anraten seines neustrischen Adels, die Gelegenheit, den aus dieser Auseinandersetzung siegreich hervorgegangenen Vetter Theuderich II. (ein Enkel der Regentin Brunichild) bzw. nach dessen Tod 613 seinen Sohn Sigibert II. zu besiegen. Dies gelang ihm auch, Brunichild und Sigibert II. ließ er töten. Dem fränkischen Adel aber, der entscheidend geholfen hatte, ihn zum König des wiedervereinten Reiches zu machen (auch auf austrischer Seite fand er Unterstützer, die sich von Brunichilde lossagten), musste er nun Zugeständnisse machen, die auf einer Synode in Paris eingefordert worden waren und die 614 im Edictum Chlotharii verbrieft wurden.

Wichtigste Regelung war, dass die Grafen nur noch in der Region amtieren durften, aus der sie stammten. Sie erhielten auch mehr politische Rechte gegenüber dem König, dem damit die Möglichkeit genommen war, Männer seines Vertrauens einzusetzen. Außerdem existierte das wichtige Amt des Hausmeiers. Zwar wurde die monarchische Spitze des Reiches vereint, für die Teilreiche aber wurden jeweils eigene Hausmeier beibehalten, auch das stellte eine gewisse Schwächung der Zentralgewalt dar. Immerhin wurde in geistlichen Dingen die königliche Oberhoheit insofern bestätigt, als die Beschlüsse der von Chlodwig I. bestimmten Synode von 511 bestätigt wurden, wonach dem König eine entscheidende Mitsprache bei der Bischofsinvestitur zugestanden wurde.

Maßgeblich auf der Adelsseite an der Abfassung des Edikts beteiligt waren Pippin der Ältere und Arnulf von Metz, deren Nachfahren, die Karolinger, einige Generationen später die Merowinger ablösen sollten.


Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Поможем сделать НИР

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Fränkisches Recht — bezeichnet das Recht der Franken in der Zeit vom 5. bis ins 9. Jahrhundert (doch nicht die Rechte des fränkischen Rechtskreises aus späteren Jahrhunderten). Aus der Zeit des fränkischen Reichs sind als Rechtsquellen überliefert: die Volksrechte… …   Deutsch Wikipedia

  • 614 — Portal Geschichte | Portal Biografien | Aktuelle Ereignisse | Jahreskalender ◄ | 6. Jahrhundert | 7. Jahrhundert | 8. Jahrhundert | ► ◄ | 580er | 590er | 600er | 610er | 620er | 630er | 640er | ► ◄◄ | ◄ | 610 | 611 | 612 | …   Deutsch Wikipedia

  • Arnulf von Metz — St. Arnulf, Kapelle Sainte Glossinde in Metz. St. Arnulf na …   Deutsch Wikipedia

  • Burgund (Frankenreich) — Karte des Frankenreichs zu Beginn des 9. Jahrhunderts. Das fränkische Teilreich Burgund entstand nach der Eroberung des Zweiten Burgundenreichs 534 durch die Franken und stellte ab 561 bis zur Zersplitterung im 9. Jahrhundert eines der drei… …   Deutsch Wikipedia

  • Chlothar II. — Münze Chlothars II. Chlotar II. in Verhandlung mit den …   Deutsch Wikipedia

  • Paris im Mittelalter — Das Mittelalter war für Paris die Zeit, in der die Stadt als Residenz der kapetinginischen Könige von Frankreich zur Metropole aufstieg, um sich gegen Ende des Hundertjährigen Krieges als administratives und wirtschaftliches Zentrum Frankreichs… …   Deutsch Wikipedia

  • Pippin der Ältere — oder Pippin von Landen (* um 580; † 640) war ab 615/625 fränkischer Hausmeier in Austrien unter drei Merowinger Königen. Er gilt als Stammvater des späteren Herrschergeschlechts der Karolinger bzw. der Pippiniden. Leben Über Pippins Vorfahren ist …   Deutsch Wikipedia

  • 614 — Cette page concerne l année 614 du calendrier julien. Pour l année 614, voir 614. Années : 611 612 613  614  615 616 617 Décennies : 580 590 …   Wikipédia en Français

  • Hilderich (Speyer) — Hilderich, zuweilen auch Childerich oder Hulderich genannt, lebte um 600 und ist der erste konkret fassbare Bischof von Speyer, mit dem auch die zusammenhängende Bischofsliste beginnt. In der Zählung der Speyerer Bischöfe gilt er als Nr. 2 Leben… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”