- Edictum De Pretiis Rerum Venalium
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Das Höchstpreisedikt (Latein: Edictum De Pretiis Rerum Venalium) wurde 301 vom römischen Kaiser Diokletian erlassen. Es setzte Höchstpreise für eine Vielzahl von Produkten und Leistungen fest, deren Überschreitung mit der Todesstrafe geahndet werden sollte.
Während der Reichskrise des 3. Jahrhunderts wurden von den zahlreichen Kaisern und Usurpatoren Münzen geprägt, dadurch wurde die Inflation stark angeheizt. Im Zuge der Reformationen des Diokletian wurden eine Steuerreform (Capitatio-Iugatio), eine Münzreform und als Teil der Münzreform das Höchstpreisedikt vorgenommen. In diesem werden die Höchstpreise für über tausend Produkte genannt, aber ebenso die maximalen Löhne für Dienstleistungen. Die niedrigsten Tagelöhne erhielten die Hirten und Landarbeiter. Da die Preise für Handwerkserzeugnisse sehr hoch lagen, litt besonders die ärmere Bevölkerung unter diesem Edikt. Allerdings erzielte das Edikt nicht die gewünschte Wirkung, die Preise wurden vielfach überzogen, oder es wurde zu Tauschgeschäften übergegangen.
Die Preise sind angegeben als denarii communes (Rechnungsdenare) - diese entsprechen nicht den Denaren der frühen Kaiserzeit. Der zuvor eingeführte Follis wurde am 1. September 301 mit 25 denarii communes festgelegt.
Ausgaben
- Siegfried Lauffer (Hrsg.): Diokletians Preisedikt. de Gruyter, Berlin 1971.
Literatur
- Burkhard Meißner: Über Zweck und Anlass von Diokletians Preisedikt. In: Historia 49, 2000, S. 79–100.
- Hartwin Brandt: Erneute Überlegungen zum Preisedikt Diokletians. In: Millennium-Studien 1, 2004, S. 47–55.
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