- Ehestandshilfe
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Als Ehestandshilfe bezeichnete man in der Zeit des Nationalsozialismus eine Steuer, die von allen ledigen Lohn- und Gehaltsempfängern mit einem Arbeitslohn von mehr als 75 Reichsmark sowie von allen ledigen Einkommensteuerveranlagten erhoben wurde. Von Geschiedenen, Witwen und Witwern wurde sie erhoben, soweit keine Kinder vorhanden waren.
Die Höhe der Steuer schwankte zwischen zwei und fünf Prozent des Bruttoarbeitslohnes. Das Aufkommen der Ehestandshilfe sollte die Ausgaben für die Ehestandsdarlehen decken. Das wurde jedoch nie erreicht. Ehestandsdarlehen verbrauchten etwa sechsmal so viel Steuergelder wie die Ehestandshilfe an Steuern einbrachte.
Die Ehestandshilfe wurde seit Juni 1933 erhoben und erbrachte jedes Jahr etwa 150 Millionen Reichsmark. Die Idee zur Einführung dieser Steuer stammte von Fritz Reinhardt, dem Finanzfachmann der NSDAP und Staatssekretär im Reichsfinanzministerium.
Siehe auch
Literatur
- Konrad Repgen: Akten der Reichskanzlei, Teil 1. Band 2, 1983.
- Guido Golla: Nationalsozialistische Arbeitsbeschaffung 1933 bis 1936, Shaker Verlag, Aachen 2008, ISBN 978-3-8322-7125-1.
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