- Einkleidung
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Als Einkleidung bezeichnet man die Übergabe einer Arbeits- oder Dienstbekleidung an die entsprechende dienstleistende Person.
In der Tradition christlicher Orden ist sie die (meist feierliche) Übergabe des Ordensgewands an ein neues Mitglied der Gemeinschaft. Die Einkleidung erfolgt meistens bei der Aufnahme in das Noviziat (selten auch erst bei der Profess). In manchen Gemeinschaften wird das eigentliche Ordensgewand schon während des Postulats getragen, bei der formellen Aufnahme ins Noviziat kommt dann beispielsweise nur noch das Skapulier hinzu. Mancherorts wird zur Einkleidung ein etwas kürzeres oder auch ein weißes Skapulier verliehen, das dann zur ersten Profess gegen eines in der Art ausgetauscht wird, wie es auch die anderen Professen tragen.
Bei einigen Frauenorden wird der im Noviziat noch weiße Schleier bei der Ablegung der zeitlichen Gelübde (einfache Profess) gegen einen schwarzen Schleier eingetauscht, andere wiederum verleihen den schwarzen Schleier erst zur feierlichen Profess.
Mit der Einkleidung, die entweder im Rahmen einer liturgischen Feier in der Kirche oder im Kapitelsaal stattfindet, erhalten bzw. wählen die Novizen auch einen Ordensnamen, wo dieser Brauch üblich ist. In manchen Orden behalten die neuen Brüder oder Schwestern ihren Taufnamen.
Durch die Einkleidung wird der Novize noch nicht Mitglied des Ordens, in den er eingetreten ist, dies erfolgt erst bei der ersten Profess.
Auch Herrscher werden bei ihrer Erhebung eingekleidet. So spielten die Reichskleinodien bei der Krönung der Herrscher des Heiligen Römischen Reiches eine wichtige Rolle.
Der Begriff findet auch in weltlichen Organisationen Verwendung, so z. B. bei der Bundeswehr.
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