- Eisenbahnbundesamt
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50.7401797.083194Koordinaten: 50° 44′ 24,64″ N, 7° 4′ 59,5″ O
Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) ist eine seit dem 1. Januar 1994 bestehende selbstständige deutsche Bundesoberbehörde für die Regelung des Eisenbahn-Wesens. Sie unterliegt der Aufsicht und den Weisungen des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und wird von einem Präsidenten geleitet.
Inhaltsverzeichnis
Zuständigkeiten
Das EBA ist die Aufsichts- und Genehmigungsbehörde für inländische, mehrheitlich im Besitz des Bundes (amtliches Kürzel EdB = "Eisenbahnen des Bundes") befindliche Eisenbahninfrastrukturunternehmen und für deutsche und deutschlandweit operierende ausländische Eisenbahnverkehrsunternehmen.
Nicht-bundeseigene öffentliche Eisenbahnen und nichtöffentlich betriebene Bahnen unterliegen der Aufsicht der Bundesländer. Diese haben die Möglichkeit, die Aufsicht an das EBA zu übertragen (§ 5 Abs. 2 AEG). Bisher haben 13 Bundesländer, mit Ausnahme von Niedersachsen, Berlin und Hamburg, dies so geregelt. Das EBA wird in solchen Fällen auf Weisung und Rechnung der Länder tätig.
Das EBA führt seit 1. Januar 2007 gemäß § 5 Abs. 1e AEG und der im §25a AEG "Fahrzeugeinstellungsregister" angeführten Richtlinien der Europäischen Union das Fahrzeugeinstellungsregister für Deutschland und ist damit auch zuständig für die Vergabe von Fahrzeug- und Baureihennummern.
Das EBA ist einstufig organisiert. In der Zentrale in der Bundesstadt Bonn bearbeiten über 300 Mitarbeiter Grundsatzfragen, weitere 1.000 Personen erledigen in zwölf Außenstellen an 15 Standorten das operative Geschäft zur Aufsicht und Zulassung in Einzelfällen vor Ort (darunter fallen aber auch ganze Bahnhofsanlagen). Unter die Zuständigkeit des Eisenbahn-Bundesamtes fällt auch die Unfalluntersuchung bei Eisenbahnunfällen.
Darüber hinaus ist dem EBA die Kompetenz zur Genehmigung und Überwachung von Magnetschwebebahnen übertragen (Allgemeines Magnetschwebebahngesetz – AMbG).
Seit dem 1. Januar 2006 ist die Bundesnetzagentur für die Überwachung des Zugangs zur Eisenbahninfrastruktur zuständig. Detaillierte Vorschriften enthält die Verordnung über den diskriminierungsfreien Zugang zur Eisenbahninfrastruktur und über die Grundsätze zur Erhebung von Entgelt für die Benutzung der Eisenbahninfrastruktur (Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung – EIBV).
Geschichte
Mit Wirkung vom 1. Januar 1994 wurden im Rahmen der Strukturreform der deutschen Bahnen die ehemaligen Sondervermögen des Bundes - die Deutsche Bundesbahn und die Deutsche Reichsbahn - neu aufgeteilt. In den unternehmerischen Bereich “Deutsche Bahn AG (DB AG)“ und in den dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung nachgeordneten hoheitlichen Bereich mit den Bundesoberbehörden Eisenbahn-Bundesamt (EBA) und Bundeseisenbahnvermögen (BEV). Die für das Jahr 2009 geplante Zusammenlegung dieser beiden Behörden gilt zunächst als gescheitert.
Der erste Präsident des EBA war Horst Stuchly. Dessen Nachfolger Armin Keppel ging 2008 in Pension. Keppel leitete zudem seit 2007 in Personalunion außerdem das Bundeseisenbahnvermögen (BEV).
Als neuer Präsident hat 2009 Gerald Hörster den Dienst angetreten.
Siehe auch
Zulassungsrichtlinien
Zulassung alter Technik:
- Bundesbahnzentralamt München: Mü8004, München 1980 (im April deswegen 04)
neue Technik
Weblinks
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