Elektronischer Heilberufsausweis

Elektronischer Heilberufsausweis

Der Elektronische Heilberufsausweis (HBA, auch Health Professional Card, HPC) ist ein personenbezogener Sichtausweis im Scheckkarten-Format. Die HPC ist als Ausweis für die Gesundheitsberufe spezifiziert und ist die Grundlage von elektronischen Ausweisen im Arzt-, Apotheken- und Zahnarztbereich.

Inhaltsverzeichnis

Der elektronische Heilberufsausweis

Analog zur elektronischen Gesundheitskarte enthält der neue Heilberufsausweis aus Plastik einen Mikrochip, der die Dienste Authentifizierung (elektronische Identitätsprüfung), Verschlüsselung und elektronische Signatur bietet. Abhängig von der Heilberufszugehörigkeit wird der elektronische Heilberufeausweis auch Sichtausweisfunktion erhalten. Technisch identisch, jedoch durch Personalisierung und äußere Gestaltung verschieden, sind mindestens die folgenden Varianten zu unterscheiden:

  • elektronischer Apothekerausweis
  • elektronischer Arztausweis
  • elektronischer Zahnarztausweis

Technisch spezifiziert werden die Ausweise durch die „German Health Professional Card and Security Module Card“ - Spezifikation.

Der elektronische Apothekerausweis

Der elektronische Apothekerausweis wird auf Antrag des Apothekers durch die jeweiligen Landesapothekerkammer ausgegeben. Die Kammern können für die technische Abwicklung externe Dienstleister beauftragen.

Der elektronische Arztausweis

Analog zur elektronischen Gesundheitskarte enthält der neue Arztausweis aus Plastik einen Mikrochip, der die Dienste Authentifizierung (elektronische Identitätsprüfung), Verschlüsselung und elektronische Signatur bietet. Mit Hilfe des elektronischen Arztausweises können Ärzte in Zukunft auf die Patientendaten der elektronischen Gesundheitskarte zugreifen, sofern der Patient diese freigegeben hat. Da der elektronische Arztausweis mit einer „qualifizierten Signatur“ versehen wird, lassen sich damit elektronische Dokumente rechtsgültig signieren (unterschreiben). Durch den elektronischen Arztausweis werden Telematik-Anwendungen wie elektronisches Rezept, elektronische Arzneimitteldokumentation und elektronischer Arztbrief erst möglich. Durch die äußere Gestaltung, welche gesetzlich geschützt wurde, wird dieser Ausweis auch den bisherigen Sichtausweis des Arztes ablösen. Auf Antrag erhalten alle approbierten Ärzte den elektronischen Arztausweis. Herausgegeben wird der elektronische Arztausweis von den Landesärztekammern.

Der elektronische Zahnarztausweis

Zuständig für die Herausgabe der elektronischen Zahnarztausweise sind die jeweiligen Landeszahnärztekammern. Da die Ausweise Zertifikate und Schlüsselmaterial der zahnärztlichen Public-Key-Infrastruktur enthalten, müssen auch Zertifizierungsdiensteanbieter in die Erstellung der elektronischen Ausweise eingebunden werden. Die Landeszahnärztekammern fungieren dabei als die Registrierungsstellen hinsichtlich der PKI-Eigenschaften der Ausweise.

Der elektronische Berufsausweis

Der Berufsausweis im Gesundheitswesen ist technisch mit dem Heilberufsausweis identisch und durch die Spezifikation zur Health Professional Card beschrieben. Im Gegensatz zu den Heilberufsausweisen ist der Berufsausweis für das Personal im Gesundheitswesen gedacht (z.B. MTA oder PTA). Ein weiterer Unterschied ist, dass der Berufsausweis mit einer eingeschränkten Zugriffsberechtigung auf die Gesundheitskarte ausgestattet und nur die für die Vorbereitung der Tätigkeiten eines Heilberuflers ausreichend sind. So kann eine Arzthelferin zwar die geschützten Versichertendaten auslesen, kann jedoch nicht die Notfalldaten der eGK verändern. Hierzu ist nur der Heilberufsausweis eines Arztes berechtigt.

Es ist dabei zu beachten, dass der Berufsausweis in der Praxis der Heilberufler wahrscheinlich keine Rolle spielen wird. Sowohl in Arzt- und Zahnarztpraxen wie auch in Apotheken und Krankenhäusern sollen die weiteren Berufsgruppen dieser Institutionen über den Institutionsausweis (SMC-B) auf die eGK zugreifen. Wie der Heilberufsausweis ist auch der Berufsausweis jedoch immer dann nötig, wenn eine Unterschrift (elektronisch und rechtssicher) geleistet werden soll. Über die technischen Spezifikationen und die Ausgestaltung wird derzeit noch diskutiert.

Kosten

Wer die Kosten für die geplante Ausgabe der Health Professional Card durch die jeweiligen Kammern trägt, ist derzeit ungeklärt. Auch die Form der Finanzierung (Gebühren, Einmalzahlungen etc.) von Soft- und Hardware steht noch nicht fest.

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