Elterninitiative

Elterninitiative

Elterninitiativen entstanden aufgrund des Mangels an Kindergartenplätzen oder Krippenplätzen oder aufgrund von Unzufriedenheit mit der Qualität der vorhandenen Einrichtungen.

In vielen Fällen entstanden aus diesen Elterninitiativen eingetragene Vereine, die als Träger einer Kindertagesstätte tätig sind. Der von den Mitglieds-Eltern in Mitgliederversammlung gewählte ehrenamtliche Vorstand übernimmt die Vertretung des Vereins nach außen und haftet für die Kindertagesstätte. Zudem übernimmt er in der Regel alle administrativen Pflichten auch als Arbeitgeber.

Da sich ein großer Teil der Elterninitiativen auf den Betrieb einer Kindertagesstätte konzentriert, werden häufig die Begriffe Elterninitiative, Elternini oder Elterninitiativ-Kita synonym zur Bezeichnung einer durch einen Elternverein betriebenen Kindertagesstätte verwandt.

Für die Kommunen bieten durch Elterninitiativen gegründete Kindertagesstätten den Vorteil, dass sie die so geschaffenen Kindergartenplätze in ihren Bedarfsplan aufnehmen und somit leichter den gesetzlichen Anspruch auf Kindergartenplätze erfüllen können. Gleichzeitig fällt die finanzielle Förderung von Plätzen in einer durch eine Elterninitiative betriebene Kindertagesstätte in der Regel geringer aus.

Für die Eltern bieten durch Elterninitiativen gegründete Kindertagesstätten den Vorteil, dass sie teilweise Kindergarten- und besonders Krippenplätze erst ermöglichen. Da mit den Mitwirkungspflichten der Eltern in diesen Initiativen in der Regel auch erheblich höhere Mitbestimmungsrechte einhergehen, erhalten die Eltern einen wesentlich größeren Einfluss auf die Qualität der Betreuung und Förderung ihrer Kinder. Daher wurden viele neuere Ansätze für Kindergärten zuerst in durch Elterninitiativen getragenen Kindertagesstätten verwirklicht. Auch findet man hier in der Regel bedarfsgerechtere Öffnungszeiten. Durch die geringere finanzielle Förderung sind Plätze in durch Elterninitiativen getragenen Kindertagesstätten allerdings meistens teurer als in kommunalen oder kirchlichen Einrichtungen. Zudem wird in den meisten derartigen Kindertagesstätten zusätzliche Mitarbeit der Eltern verlangt. Diese Mitarbeit erstreckt sich beispielsweise auf Betreuung, Einkaufen, Kochen, Putzen, Reparaturen, Gartenarbeit, Lohn- und Gehaltsabrechnung, Buchhaltung, Kontoführung, Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln und Überwachung der Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen an den Betrieb von Kindertagesstätten, Formulierung und Durchsetzung des pädagogischen Konzepts der Einrichtung.

Da die von Elterninitiativen getragenen Kindertagesstätten aufgrund ihrer mit den Kindern ständig wechselnden Mitgliedschaft der Eltern häufig mit obigen Aufgaben überfordert sind, haben sie Dachorganisationen gebildet, die die einzelnen Elterninitiativen in der Tagesarbeit unterstützen und vielerorts auch die politische Interessenvertretung übernehmen.

Siehe auch

Weblinks

Bundesarbeitsgemeinschaft Elterninitiativen


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