- Emissionsabgabe
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Die Schweizerische Eidgenossenschaft erhebt basierend auf dem Bundesgesetz über die Stempelabgabe (StG) bei der Ausgabe von Beteiligungsrechten (Aktien, Partizipationsscheine, Genussscheine, Stammanteile der GmbH, Genossenschaftsanteile), Obligationen und Geldmarktpapiere eine Emissionsabgabe. Die Abgaben variieren:
- Beteiligungsrechte (1%)
- Die ersten CHF 1'000'000 des Emissionsbetrags sind von der Steuer befreit. Diese Freigrenze kann gesamthaft einmal beansprucht werden, entweder in einem Betrag oder in mehreren Teilbeträgen.
- Anleihensobligationen (1,2‰)
- Die Emissionsabgabe ist für jedes ganze und angebrochene Laufzeitjahr fällig.
- Kassenobligationen (0,6‰)
- Die Emissionsabgabe ist für jedes ganze und angebrochene Laufzeitjahr fällig.
- Geldmarktpapiere (0,6‰)
- Für jeden Tag der Laufzeit wird 1/360 der Abgabe berechnet. Beispielsweise ist für ein Geldmarktpapier mit einer Laufzeit von 3 Monaten 90/360 der 0,6‰ des Emissionsbetrags als Abgabe zu entrichten.
Beispiele
Die Müller AG erhöht ihr Aktienkapital von 2'000'000 auf 2'500'000 Franken. Sie muss somit 5'000 Emissionsabgabe bezahlen (1 % von 500'000).
Die Meier AG erhöht ihr Aktienkapital von 100'000 Franken auf 200'000. Da der Betrag unter 1'000'000 liegt, muss die Meier AG keine Emissionsabgabe bezahlen.
Siehe auch
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