Energieförderung

Energieförderung

Energieforschung, manchmal auch Energieförderung genannt, bezeichnet die öffentlichen Ausgaben eines Staates zur Förderung bestimmter Projekte, hauptsächlich im Bereich der Stromerzeugung.

Deutsche Energieforschung

In Deutschland wurden von 1956 bis 1986 umgerechnet rund 20,008 Milliarden (Mrd.) Euro in die Energieforschung gesteckt. Dabei erfolgte überwiegend die Förderung von Großprojekten, da bisher nur die zentrale Stromerzeugung im Vordergrund stand. Nach der ersten Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), die von diesem Zeitpunkt an jedermann erlaubte Elektrizität in die Stromnetze einzuspeisen, begann auch die dezentrale Energieförderung.

Größter Empfänger der Energieforschung war nach dem Ende des 2. Weltkrieges die Kernenergie, die bis 1986 17,108 Mrd Euro (= 86 %) erhielt. Zweitgrößter Empfänger war die sogenannte Fossile Energie. Hierunter ist die Stromerzeugung durch Kohle-, Öl- und Gasturbinenkraftwerke zu verstehen. Diesen Bereich förderte die Bundesrepublik Deutschland mit 1,724 Mrd. Euro (= 8 %). Zusätzlich wurde dieser Bereich alleine im Jahr 2005 mit 70 Mrd Euro durch das Verschenken von Klimagaszertifikaten subventioniert. Als dritter Empfänger wurde die Erneuerbare Energie bzw. die Erforschung rationeller Techniken mit 1,176 Mrd. Euro (= 6 %) subventioniert.

Bei der stärkeren Förderung der Wind- und Solarenergie wie Alternative Energie, Dezentrale Stromerzeugung, Stromeinspeisungsgesetz und Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) durch die Rot-Grüne Bundesregierung seit Herbst 1998 wird in der öffentlichen Diskussion in Deutschland vergessen, in welchem Rahmen in der Vergangenheit die Großprojekte - hier besonders die Kernenergie - subventioniert wurden. Auch ist noch zum dritten Förderungsbereich „Erneuerbare Energie, Erforschung rationeller Techniken“, zu bedenken, dass dieser nicht deutlich genug davon getrennt wurde; die Energieforschung in Bezug auf rationelle Techniken kam auch der Kernenergie zugute.

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