- Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen
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Die Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen sind die amtliche Sammlung der wichtigsten zivilrechtlichen Entscheidungen des deutschen Reichsgerichts. Zudem wurden in der Entscheidungssammlung als Anhang auch Entscheidungen des Staatsgerichtshofs für das Deutsche Reich abgedruckt.
Enthalten sind über 15.000 Entscheidungen in 173 Bänden aus den Jahren 1879 bis 1945.
Zur Fundstellenangabe verwendet man das Kürzel RGZ gefolgt von der Angabe des Bandes, der Angabe der Seitenzahl, auf der die Entscheidung beginnt, und ggf. der Angabe einer bestimmten Seite, auf die man besonders verweisen möchte. Beispiel: „RGZ 1, 247, 252“ (auch „RGZ 1, 247 (252)“) bedeutet, dass man sich auf eine Entscheidung in Band 1 der Sammlung bezieht, die auf Seite 247 beginnt, und dass die bedeutsame Stelle auf Seite 252 steht. (Auf dieser Seite befindet sich eine Definition für den Begriff Eisenbahnunternehmen.)
In der Tradition der RGZ steht die Sammlung mit den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen (BGHZ).
Für den Zugriff auf die RGZ gibt es eine Nationallizenz.
Weblinks
Wiktionary: BGHZ – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, ÜbersetzungenKategorien:- Privatrecht (Deutschland)
- Entscheidungssammlung
- Entscheidung des Reichsgerichts (Deutschland)
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