- Equidenpass
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Der Equidenpass ist ein Identitätsdokument für Pferde welches zur Umsetzung der EU-Richtlinie 504-2008 eingeführt wurde. Der Equidenpass wird auf Anforderung durch die Zuchtorganisation, bei der das betroffene Pferd eingetragen ist, bei nicht eingetragenen Pferden in Deutschland durch die Deutsche Reiterliche Vereinigung ausgestellt. Der Equidenpass gilt für alle Tiere, die mit dem zoologischen Begriff "Equiden" bezeichnet werden.
Inhaltsverzeichnis
Zweck
Hintergrund des Equidenpasses ist eine EU-Richtlinie, die vorsieht, dass jeder Einhufer innerhalb der EU ein Papier benötigt, welches bei jedem Transport und bei der Schlachtung Auskunft über alle erfolgten medizinischen Behandlungen geben muss. Da innerhalb der EU das Pferd in erster Linie als Schlachttier gesehen wird, soll dadurch eine leichtere Kontrolle von Seuchen wie der Maul- und Klauenseuche, aber auch ein Mindestmaß an Verbraucherschutz gewährleistet werden. Hierbei wurde besonderes Augenmerk auf die medikamentöse Belastung von Schlachttieren gelegt. In Deutschland und Österreich ist es seit Einführung des Equidenpasses verboten, ein Pferd zu schlachten, für das kein Equidenpass existiert.
Der Equidenpass dient der
- Identifizierung der Pferde
- Möglichkeit zur Nutzungsdeklaration (z.B. "Zur Schlachtung bestimmt") und Dokumentation von Medikamentenanwendung, wenn die Pferde letztendlich zur Schlachtung bestimmt sind
- Vereinfachung der Identifikation des Tieres durch Behörden (z.B. Wiederfindung bei Diebstahl oder Verlaufen)
- Integration des Impfpasses und Dokumentation des Gesundheitszustandes der tiere
Inhalt
Der Equidenpass wird in Form eines mehrseitigen, gebundenen und gelochten Dokumentes ausgestellt, das zusätzlich zu den Informationen der Eigentumsurkunde folgende Daten enthält:
- Datum der nächsten Eindeckung der Mutterstute
- Nummer des DNA-Tests (wenn durchgeführt)
- Daten des Ersteigentümers
- Daten der nachfolgenden Eigentümer (wenn bei der Zuchtorganisation beauftragt)
- Schematische Darstellung von Abzeichen und unveränderbaren Kennzeichen (z.B. Narben)
- Dokumentation der Impfungen
- Dokumentation von Prämierungen (wenn vorhanden)
- Hinweise des Veterinärs
Außerdem kann im Equidenpass festgelegt werden, dass das Tier „Nicht zur Schlachtung“ bestimmt ist. Für die Behandlung von nicht zur Schlachtung bestimmten Tieren (vor allem von Sportpferden) können auch nicht speziell für Tiere zugelassene Medikamente verwendet werden.
Änderungen an den Inhalten können kostenpflichtig über die ausstellende Organisation angefordert werden.
Siehe auch
Quellen
- Verordnung (EWG) Nr. 2377/90 des Rates vom 26. Juni 1990 zur Schaffung eines Gemeinschaftsverfahrens für die Festsetzung von Hoechstmengen für Tierarzneimittelrueckstände in Nahrungsmitteln tierischen Ursprungs
- Amtsblattverlautbarung Kennzeichnung und Registrierung von Pferden - der Equidenpass
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