- Pferdehaltung
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Als Pferdehaltung bezeichnet man die Haltung von Pferden als Haus- und Nutztiere zur Arbeit und zur Freizeitgestaltung.
Inhaltsverzeichnis
Allgemeines
Das Tierschutzgesetz verlangt die Pferde so zu halten, dass sie keine Qualen, vermeidbare Schäden oder Schmerzen erleiden. Oberstes Gebot bei der Pferdehaltung sollte, wie bei jeder Tierhaltung, die Erfüllung der Bedürfnisse des Pferdes sein, und verlangt vom Pferdehalter die entsprechenden Kenntnisse und Fähigkeiten.[1] In der Pferdehaltungspraxis stehen jedoch den Bedürfnissen des Pferdes die Interessen des Pferdebesitzers (z.B. leichte Verfügbarkeit des Pferdes für Freizeitzwecke, Arbeitszeitersparnis, kostengünstige Unterbringung) teilweise entgegen.
Bedürfnisse des Pferdes
- Bewegung: In freier Natur ist ein Pferd bis zu 16 Stunden am Tag – meist zur Nahrungsaufnahme – in Bewegung und legt dabei 30–40 km zurück. Das Pferd ist ein Lauftier. Da dieser Bewegungsbedarf allein über den Reit- und Fahrsport bzw. das Training meist nicht gedeckt werden kann, sollte möglichst viel Gelegenheit zur selbständigen unbehinderten Bewegung gegeben werden.
- Sozialkontakte: Pferde sind ausgeprägte Herden- bzw. Gruppentiere. Jedes Pferd braucht die Möglichkeit Sozialkontakte mit Artgenossen aufzunehmen. Bei jeder Haltungsform ist auf das soziale Gefüge und die Verträglichkeit der Pferde untereinander Rücksicht zu nehmen. Dies gilt auch für rasse-, alters- und geschlechtsspezifische Unterschiede[2].
- Gesundheit: das Pferd ist auf ein Leben unter freiem Himmel eingestellt und braucht den Kontakt zu Licht und Luft genauso wie staubfreie Luft und möglichst staubfreies Futter. Staub ist das größte Problem für die empfindlichen Atmungsorgane des Pferdes.
- Futter: da das Pferd einen für seine Größe sehr kleinen Magen hat, muss über den Tag verteilt genügend Futter in kleineren Mengen verfügbar sein. (Als Faustregel bei Stallhaltung gilt Raufutter vor Kraftfutter, mindestens drei mal täglich.)
- Anregung: Zur Erhaltung eines ausgeglichenen Nervenkostüms und gleichzeitig wacher Sinne braucht das Pferd ein Mindestmaß an Abwechslung. Ideal ist hier ein freier Ausblick, der das Interesse an der Umgebung erhält, ohne Stress zu verursachen.
- Raumbedarf: Sowohl das pferdetypischen Meideverhalten bei Situationen die als Stress empfunden werden, wie Futter- und Bewegungsbedarf verlangen gegenüber der Haltung von Nutzvieh größere Flächen.
Interessen des Halters/Pferdebesitzers
- Gesundheit: Die Gesunderhaltung des Pferdes steht an erster Stelle. Häufig fehlt aber die Erfahrung was der Gesundheit des Pferdes auf längere Sicht zuträglich ist.
- Verfügbarkeit: Ein aufwändiges Einfangen des Pferdes von abgelegenen, schlecht mit PKW erreichbaren Wegen ist unerwünscht. Auch für Tierarzt und Hufschmied muss das Pferd im Bedarfsfalle leicht erreichbar sein. Licht, Strom- und (frostfreier) Wasseranschluss in Fußnähe wird zumeist benötigt.
- Bequemlichkeit: Der Reiter wünscht sich eine Haltungsweise, bei der das Pferd sich nicht täglich nass im Schlamm wälzt und stundenlang vor dem Reiten gesäubert zu werden braucht, Einstellmöglichkeit bei Regenwetter, ein beleuchteter Reitplatz oder eine Reithalle sowie auch bereitbares Gelände
- Sozialkontakte: Die meisten Reiter verbringen einen erheblichen Teil ihrer Freizeit beim Pferd und suchen daher auch nach Möglichkeiten, dort ihre Sozialkontakte zu pflegen (gemeinschaftliches Ausreiten, Reiterstübchen)
- Kosten: Die Unterbringung des Pferdes soll bei alldem auch noch preiswert sein
Interessen des Stallbesitzers
- Wirtschaftliche Betriebsführung; Günstiges Verhältnis aus Einnahmen und Kosten
- Fütterung sollte möglichst geringen Zeitaufwand erfordern.
- Einstreuen und Misten sollten mit maschineller Hilfe möglich sein.
- Keine Streitigkeiten unter den Pferdebesitzern
Arten der Haltung
Ständerhaltung/Anbindehaltung
Vor der Motorisierung waren Bauernhöfe, Forste und Betriebe auf die Arbeitskraft des Pferdes angewiesen. Sie konnten ihren Pferden jedoch oft nicht viel Platz bieten. Daher war damals die Ständerhaltung normal. Das Pferd hatte lediglich Platz zum Stehen und Ablegen und war in seinem Ständer angebunden. Es konnte sich nicht drehen oder umherlaufen.
Früher wurden Pferde als Arbeitstiere täglich einige Stunden eingesetzt und hatten dadurch ein wesentlich höheres Maß an Bewegung. Heutzutage aber werden Pferde in der Regel als Freizeitpartner gehalten. Viele Pferde bekommen gerade einmal eine Stunde Bewegung unter ihrem Reiter. Ständerhaltung wäre Tierquälerei, da sie den Bedürfnissen eines Pferdes nicht gerecht wird. In Deutschland ist die Ständerhaltung in den meisten Bundesländern verboten.[3]
Man kann in einigen, insbesondere historischen, Gestüten noch demonstrative Beispiele für Ständerhaltung finden. In aller Regel stehen diese Pferde nicht mehr ständig in Ständern. Diese Haltungsform wird von der Öffentlichkeit zu Recht kritisch betrachtet.
Boxenhaltung
Üblicherweise sind Pferdeställe heute in Boxen aufgeteilt. In diesen Boxen halten sich die Pferde teils tagsüber, vor allem aber auch nachts auf. Wichtig ist, dass die Box groß genug ist. Als Faustregel und empfohlen durch die Deutsche Reiterliche Vereinigung gilt, dass die Größe der Box mindestens der doppelten Widerristhöhe des Pferdes im Quadrat entsprechen sollte. In Zahlen kann man sagen, dass eine Box für Großpferde ca. 3,5 × 3,5 m sein sollte. Generell sollte jedes Pferd 35 m³ Luft zur Verfügung haben. Ist dies nicht der Fall, kann dies zu einer bedenklichen Sauerstoffarmut im Stall führen, die für die Pferde – vor allem für die noch sehr empfindlichen Fohlen – problematisch werden kann. Legt man die empfohlene Boxengröße zu Grunde, entspräche das einer Stallhöhe von ca. 3 m. Grundsätzlich müssen die Wände des Stalls glatt sein und dürfen keine Verletzungsrisiken bergen.
Pferde sind ausgeprägte Herdentiere. Boxenhaltung schränkt die Sozialkontakte von Hauspferden ein. Sie vereinsamen sehr schnell, wenn sie separiert gehalten werden. Daher sollten die Boxen im Normalfall nicht geschlossen sein. Etwa auf Brusthöhe endet die Beplankung der Trennwände und Fronten bzw. der Türen und geht in Gitterstäbe über, so dass die Pferde sich untereinander sehen, hören und riechen können. Wenn Wände und Fronten aus Gitterstäben bestehen, muss darauf geachtet werden, dass die Abstände richtig bemessen sind. Das bedeutet, die Abstände zwischen den Gitterstäben müssen so gestaltet sein, dass weder die Hufe des Pferdes noch sein Kopf dazwischen passen.
Zu einem modernen und vollständigen Reitstall gehören Weideflächen, auf denen die Pferde sich in der Weidesaison – etwa Mitte April bis Ende Oktober – frei bewegen und grasen können. In der Regel geschieht das nach den Vorgaben des Stallbesitzers oder Pferdehalters und entsprechend Witterungsverhältnissen stunden-, halbtagesweise oder auch Tag und Nacht. Für die restliche Zeit des Jahres sollten Paddocks zur Verfügung stehen, um den Pferden auch im Winter zumindest eine eingeschränkte freie Bewegung zu ermöglichen.
Die Boxenhaltung ist lediglich ein von vielen verschiedenen Haltungsformen. Sie ist am häufigsten in Turniersport orientierten Reitanlagen zu finden. Aber auch in Vereinsanlagen und Pensionsställen, in denen auf viele verschiedene Bedürfnisse und Anforderungen eingegangen werden muss.
Offenstallhaltung
In der Offenstallhaltung steht allen Pferden einer Gruppe ein überdachter Bereich als Witterungsschutz zur Verfügung, häufig mit Fressständern, Futterkrippen oder Heuraufen und einer Selbsttränke, die von den Pferden jederzeit aufgesucht werden können. Dem Offenstall angeschlossen liegen die Weiden oder Ausläufe. Im Unterschied zu Boxen werden Offenställe in der Regel nicht eingestreut sondern es muss täglich (auch im Auslauf) der Mist abgesammelt werden. Das Pferd hat jederzeit die Möglichkeit, sich zwischen dem geschützten Stallbereich und dem offenen Außenbereich hin und her zu bewegen. Diese Haltung ist, wenn genügend Weideflächen vorhanden sind, eine mehr an den Bedürfnissen des Pferdes ausgerichtete Haltungsform, die dem Reiter etwas mehr Arbeits- und Zeitaufwand abverlangt.
Wird eine ganze Pferdeherde auf der Weide mit Offenstall gehalten, entspricht dies der Gruppenauslaufhaltung.
Gruppenauslaufhaltung
Die Gruppenauslaufhaltung ist eine naturnahe Art der Pferdehaltung. Die Anlage besteht aus Laufstall, befestigtem Auslauf und Weide. Die drei Bereiche bilden eine Einheit, in der sich die Pferde als Gruppe (ab etwa 10 Pferde) bzw. als Herde frei bewegen können und uneingeschränkten Kontakt zueinander haben.
Laufstallhaltung
Die Idee des Laufstalls wird als Weiterentwicklung der Offenstallhaltung empfohlen, oft werden die Begriffe jedoch gleichwertig verwendet. Hier wird versucht, durch den Ausbau des Offenstalls zu erreichen, dass die Pferde zwangsläufig bei der Befriedigung ihrer Bedürfnisse, wie in freier Wildbahn, aus dem Stall heraus, von einem Ort zum anderen laufen müssen: Wasser, Futter, Gelegenheit zum Kratzen und Wälzen etc. sind alle räumlich voneinander getrennt, dass das Pferd angehalten wird sich häufig zwischen den einzelnen Bereichen zu bewegen und weniger herumzustehen, wie das in ausschließlicher Offenstall- und Paddockhaltung häufig zu sehen ist. Häufig mangelt es aber auch hier an geeigneten Weideflächen, besonders bei Reitbetrieben in Großstadtnähe.
Robusthaltung/Weidehaltung
Die Robusthaltung ist die Idealform für das Pferd, ist dafür am wenigsten bequem für den Halter und in dichtbesiedelten oder stark agrarisch genutzten Regionen meist unrealisierbar. Die Pferde werden als Herde oder Kleingruppe auf hinreichend großen, meist wechselnden Weideflächen – mindestens ein Hektar je Pferd, wenn möglich das doppelte[4] – ganzjährig draußen gehalten. Die Weiden benötigen Sonnen- und Windschutz, etwa Bäume oder einfache (auch mobile) Unterstände. Im Winter muss eine festere Weidehütte mit ausreichend Platz für alle Pferde vorhanden sein. Als Einzäunung wird meist Elektrozaun verwendet. Da Weidetieren gemäß EU-Tierschutzrichtlinie ein Unterstand zum Schutz vor Wind, Regen und Sonne zur Verfügung gestellt werden muss, werden oftmals fahrbare Weidehütten auf die Weide gestellt. Wenn die Pferde auf eine andere Weide umgekoppelt werden, weil die Weide vollständig abgefressen wurde, zieht die fahrbare Weidehütte mit den Pferden um.
Pensionspferdehaltung
Pensionspferde werden im Pferdebetrieb gegen ein vereinbartes Entgelt gehalten. Pensionspferdehaltung ist mehrheitlich eine Dienstleistung im ländlichen Raum. Der Haltung von Reitpferden kommt hier die größte Bedeutung zu. Daneben können aber auch Gnadenbrotpferde, rekonvaleszente Pferde, Mutterstuten zum Abfohlen und Jungpferde in Pension genommen werden.
Pensionspferdehaltung wird beeinflusst durch die Ansprüche der Kunden, die Betriebsgröße, Haltungsform, das Angebot für Reiter und Pferd und die Übernahme von Diensten wie Füttern, Misten und Einstreuen. Die Kostenrechnung erfolgt sinnvollerweise als Vollkostenrechnung.
Kostenrelevant sind folgende Angebotssituationen:
- Stallplatz, Box oder Laufstall, notwendigem Nebenraum Futter- und Sattelkammer, Paddock bzw. Weidegang
- Zusätzliche Lieferung von Futtermitteln durch den Betrieb
- Füttern, Misten, Einstreuen und Tierbeobachtung durch den Betrieb
- Bereitstellung und Pflege von Reitplatz, Reithalle, Führanlage, Laufband etc.
- Angebot von Reitunterricht und/oder Beritt von Pferden
Der Pensionspferdehalter wird im Sinne des BGB als Tierhüter tätig. Er ist deshalb – ebenso wie der Tierhalter – für Schäden, durch ein Pferd verursacht, ersatzpflichtig, wenn er nicht nachweisen kann, dass er mit seiner Aufsicht die im Verkehr erforderliche Sorgfalt hat walten lassen bzw. dass der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden wäre. Die Haftung des Pensionspferdehalters ist sehr umfassend und wird nicht durch die normale Betriebshaftpflicht abgedeckt. Die Versicherer bieten deshalb gesonderte Tierhüter-Haftpflichtversicherungen an. Die Deckungssumme sollte mind. 1,5 Mio. € pauschal liegen. Schäden am eingestellten Pferd müssen darüber hinaus versichert werden. Sie werden jedoch nur reguliert, wenn der Tierhüter für diese Schäden haftbar gemacht werden kann. Um das Haftungsrisiko zu reduzieren, sollte mit jedem Einsteller ein Einstellungsvertrag abgeschlossen werden. Dieser Vertrag dokumentiert, welche Leistungen der Pensionsbetrieb übernimmt. Ferner bietet er die Möglichkeit, die Haftung für Schäden am eingestellten Pferd auf die Versicherungssumme oder auf einen festen Betrag zu begrenzen.[5]
Der Pensionspferdehalter ist außerdem verpflichtet, den Betrieb und die Zahl der Pferde bei der Tierseuchenkasse zu melden und die anfallenden Beiträge zu zahlen, die von Bundesland zu Bundesland variieren können. Der Einsteller sollte dies abfragen, da die Tierseuchenkasse die Tierkörperbeseitigung im Todesfalle eines Pferdes übernimmt.
Einzelnachweise
- ↑ Deutsches Tierschutzgesetz §2
- ↑ http://www.bmelv.de/SharedDocs/Standardartikel/Landwirtschaft/Tier/Tierschutz/TierschutzPferdehaltung.html
- ↑ Tierschutzbund zur Ständerhaltung von Pferden
- ↑ Pferde in der Landschaftspflege, hrsg. v. Ministerium f. Ernährung u. ländlichen Raum, Baden-Württemberg
- ↑ Landwirtschaftskammer NRW „Vielfalt vom Hof“, Kap. 4.7.5. von Heinrich Brune/Erik Humbert „Pensionspferdehaltung“
Weblinks
- Webseite der Laufstallarbeitsgemeinschaft für artgerechte Pferdehaltung
- Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten
- Links zum Thema Pferdehaltung im Open Directory Project
Siehe auch
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