- Erbname
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Erbnamensitte ist eine traditionelle Konvention für die Rangfolge, in der in einer Familie die Namen bzw. Vornamen der Vorfahren an die nachfolgenden Generationen weitergegeben werden. Sie entwicktelte sich aus der Vorstellung, dass die Ahnen in ihren Nachfahren weiterleben.
Nach der Erbnamensitte werden die Kinder einer Familie in folgender Reihenfolge genannt: Der erste Sohn erhält den Namen des Großvaters väterlicherseits; der zweite Sohn den Namen des Großvaters mütterlicherseits. Die erste Tochter erhält den Namen der Großmutter mütterlicherseits; die zweite Tochter den Namen der Großmutter väterlicherseits. Die Namen verstorbener Kinder wurden wiederholt.
Die Erbnamensitte ist regional und konfessionell unterschiedlich ausgeprägt. Beispielsweise wurden die Namen verstorbener Geschwister vor den Namen der Großeltern weitergegeben, da sie aus eigener Kraft ihren Namen nicht vererben konnten.
Im 17. Jahrhundert versuchte die katholischen Kirche in den von ihr dominierten Regionen mit Nachdruck, die Erbnamensitte durch eine Patennamensitte abzulösen. Um die Erbnamensitte dennoch weiterzuführen, wählten die Eltern dann einen Taufpaten, der den nach der Erbnamensitte notwendigen Vornamen trug (Krypto-Erbnamensitte).
Siehe auch: Patronymisches System
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