- Pate
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Pate ist ein Ehrenamt in christlichen Kirchen. Der Taufpate bzw. die Taufpatin begleitet oder trägt den Täufling bei der Taufe und ist Zeuge der Sakramentenspendung. Sein/ ihr Name wird im Kirchenbuch vermerkt. Der Begriff Pate kommt vom lateinischen pater spiritualis bzw. patrinus, „Mit-Vater“ (genau wiedergegeben mit dem altdeutschen Wort „Gevatter“).
Inhaltsverzeichnis
Katholische Kirche
In der katholischen Kirche soll, wann immer möglich, einem Täufling eine Person zur Seite gestellt werden, die ihn auf dem Weg zur Taufe begleiten und für seine rechte Vorbereitung gegenüber der Gemeinde bürgen soll.[1] Aus dieser Aufgabe entwickelte sich im Laufe der Kirchengeschichte das Patenamt. Ein Pate übernimmt bei der Kindstaufe die Mitverantwortung, dass das Kind den Glauben, auf den es getauft worden ist, erfahren und selbst leben kann. Das Kirchenrecht stellte die Patenschaft bis 1983 als eine „geistliche Verwandtschaft“ dar, die ein Ehehindernis bedeutete.[2]
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen für das Patenamt sind bei Taufe und der Firmung identisch: Die Erziehungsberechtigten und im Ausnahmefall der Spender des Sakraments benennen einen oder zwei Paten, die geeignet und bereit sein müssen, diesen Dienst zu leisten[3]. In der Regel müssen Paten mindestens 16 Jahre alt sowie voll initiiert sein, ein glaubensgemäßes Leben führen und fähig sein, ihre Aufgaben als Paten wahrzunehmen. Nicht in Frage kommen die Eltern des Täuflings und Katholiken, die mit einer kanonischen Strafe belegt sind.
Der Taufpate muss zur Übernahme des Patenamtes bereit und selbst gefirmtes Kirchenmitglied der katholischen Kirche sein. Evangelische oder andere Christen, auch Nicht-Christen werden von der katholischen Kirche als Paten nicht akzeptiert. Inwiefern Ausnahmen für Orthodoxe oder Alt-Katholiken gelten, welche von der römisch-katholischen Kirche als echte Teilkirchen angesehen werden, ist dem kanonischen Recht nicht zweifelsfrei zu entnehmen. Christen, die aufgrund ihrer Konfession nicht als Paten zugelassen sind, können als Taufzeugen benannt werden, jedoch in der Regel[4] nur zusätzlich zu einem Paten oder einem Patenpaar.[5]
Evangelische Kirche
Die Paten vertreten gegenüber dem Täufling die christliche Gemeinde. Sie sollen für den Täufling beten, ihm in Notlagen beistehen und ihm helfen, ein lebendiges Glied der Kirche Jesu Christi zu werden. Da die Konfirmation das bewusste Ja zur Taufe darstellt, endet das Patenamt formal mit der Konfirmation des Täuflings. Ein Patenamt ist in der Bibel nicht vorhanden. Eine Taufe ist auch ohne Paten gültig, jedoch sollen bei Kindern (unter 14 Jahren) mindestens zwei Paten benannt werden. Bei der Taufe von Erwachsenen sind Paten nicht vorgesehen. Die Zahl der Paten war – abgesehen vom Adel – für ein Kind bis ins 20. Jahrhundert auf zwei bis drei beschränkt.
In der altreformierten Gemeinde übernimmt die Gemeinde die Funktion des Paten.
Wenn der Pate nicht der taufenden Gemeinde angehört, ist ein Patenschein erforderlich, der von der Gemeinde des Paten ausgestellt wird. Dieser ist nicht zu verwechseln mit dem in vielen Gemeinden bei der Taufe überreichten Patenbrief. Während ersteres ein rein amtliches Dokument zur Feststellung der Patenberechtigung ist (und im Allgemeinen bei der Kirche verbleibt), handelt es sich bei letzterem um eine Urkunde.
Voraussetzungen
- Der Taufpate muss zur Übernahme des Patenamtes bereit sein und soll selbst Mitglied einer christlichen Kirche sein. Dabei soll nach Möglichkeit mindestens einer der Taufpaten selber evangelisch sein.
- Evangelische Paten sollen konfirmiert sein.
- Das Patenamt kann weder zurückgenommen noch abgegeben werden, „erlischt [jedoch], wenn die Patin oder der Pate die Zulassung zum Abendmahl verliert, insbesondere bei einem Austritt aus der Kirche.“[6]
Aufgaben des Taufpaten
Die Taufpaten haben die Aufgabe, die menschliche und religiöse Entwicklung des Patenkindes zu begleiten und die Eltern moralisch und in allen Erziehungsfragen zu unterstützen. Dabei bürgt der Pate für den Glauben des Täuflings (ursprünglich des erwachsenen Katechumenen). In früheren Zeiten hatten die Taufpaten im Falle des frühen Todes der Eltern eine Fürsorgepflicht für das Kind. Dies wird auch heute noch manchmal gewünscht, aber das Patenamt an sich berechtigt nicht zur Übernahme der Vormundschaft; ggf. muss hier durch ein Testament vorgesorgt werden.
Heute sind diese Aufgaben teilweise in den Hintergrund getreten. Manchmal beschränkt sich die Taufpatenschaft auf das Beschenken bei festlichen Anlässen, wie zum Beispiel der Konfirmation oder Firmung. Viele Paten bemühen sich jedoch eine persönliche Beziehung zu ihrem Patenkind aufzubauen und ihm ein Gesprächspartner zu werden. Besonders im katholischen Glauben haben sich einige Traditionen, wie beispielsweise der Palmstock herausgebildet.
Kinderpatenschaft ohne Taufe
Da traditionell zwei wichtige Aufgaben der Paten darin bestehen, das Patenkind in seiner menschlichen Entwicklung zu begleiten und für dieses Kind im Falle des frühen Todes der Eltern zu sorgen, werden auch in nicht-christlichen Gemeinschaften oft Paten bestellt.
Dies ist in Deutschland bei freireligiösen Gemeinden (anlässlich der „Lebensweihe“) oder beim Humanistischen Verband (anlässlich der „Namensfeier“) fakultativ vorgesehen. Die Bedeutung einer solchen Patenschaft hängt dann von der Rolle ab, die die Paten gegenüber dem Kind tatsächlich einnehmen. Genau wie bei einer Taufpatenschaft können die Paten von der entsprechenden Weltanschauungsgemeinschaft im Stammbuch der Familie vermerkt werden.
Dialektale und altertümliche Bezeichnungen
Pate Patin Patenkind Region Petter Dete Rhöner Platt Dout Dout Unterfränkisch Patte Gurel Siegerländer Platt Pättche Jüttche Rheinland Pfalz, Eifel, Osteifel Patt Jott Nordeifel Patte Godel Nordhessen Pätter oder Patt Godel (dialekt. Gull, Gell) oder Gode (Goh) Mittelhessen Petter Gode oder Döt, auch Gedel im Hessischen und Kurpälzischen Päter oder Patt Godi Rheinland-Pfalz Patt oder Paddi Gôôd oder Gôdi Saarland Gevatter Götchen (von regional Got) Dot süddeutscher Sprachraum Geddi Gedda auch Gedel Teile Baden-Württembergs Götti Gotte im Alemannischen Götti Gotta / Gotte / Gotti Gottechind (Gottenkind) Schweiz Döte
(gesprochen Deede)
oder
DodleDote
(gesprochen Doode)
oder
Doda (Dodi)im Schwäbischen Ged Gohn Teile Oberbayerns Göd Godi Teile Oberösterreichs Ged Goli Teile Niederösterreichs Göd Godl Niederösterreich und Wien Téit / Get Touta / Goti Teile Nord- und Südtirols Godn God Salzburg und Tirol Weblinks
Wiktionary: Pate – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, ÜbersetzungenEinzelnachweise
- ↑ Codex Iuris Canonici 1983, c. 872
- ↑ Codex Iuris Canonici 1917, c. 1079
- ↑ Codex Iuris Canonici 1983, c. 873
- ↑ Codex Iuris Canonici 1983, c. 875
- ↑ Codex Iuris Canonici 1983, c. 874
- ↑ Art. 16 Abs. 5 der Ordnung des Kirchlichen Lebens der Evangelische Kirche der Union
Kategorien:- Kirchliches Amt
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