Rufname

Rufname

Der Vorname ist der Teil des Namens einer Person, der nicht die Zugehörigkeit zu einer Familie ausdrückt, sondern das Individuum innerhalb der Familie bezeichnet. Eine Person kann mehrere Vornamen haben. Als Rufname bezeichnet man den- oder diejenigen Vornamen, unter denen Personen normalerweise angesprochen werden.

Im anglo-amerikanischen Raum sind Zwischennamen gebräuchlich, die auch Mittelnamen (middle name) genannt werden und meistens mit dem Anfangsbuchstaben abgekürzt werden (middle initials).

Im Deutschen und in anderen europäischen Sprachen bildet der individuelle Name bei den heute im deutschen Sprachraum allgemein üblichen zweigliedrigen Namen aus Vor- und Familiennamen den Vornamen, während er beispielsweise im Ungarischen, Vietnamesischen, Chinesischen, Japanischen oder Koreanischen hinter dem Familiennamen steht.

Bei der Auswahl, Anzahl und Klangfarbe der gewählten Vornamen spielt der soziale und familiäre Hintergrund der Eltern eine gewichtige Rolle.

Inhaltsverzeichnis

Funktion

In westlichen Kulturen dient der Vorname innerhalb einer Familie zur Unterscheidung zwischen den Familienmitgliedern (im Unterschied zum Familiennamen, der die Zugehörigkeit zu einer Familie ausdrückt). Keine Seltenheit ist es jedoch, wenn derselbe Vorname nach dem Tode des Kindes für ein Nachgeborenes erneut vergeben wird.

Es gibt Gegenden in Deutschland (z. B. in Thüringen), in denen es durchaus möglich war, zwei oder mehrere, ja alle gleichzeitig lebenden Kinder derselben Familie mit demselben Vornamen taufen zu lassen. Man unterschied dann zwischen „Groß-Hans“ und „Klein-Hans“ usw. Manchmal ist die Gleichnamigkeit nur sekundär oder scheinbar, wenn etwa bei einem Doppelnamen wie „Johann Christoph“ ein Namensteil im praktischen Gebrauch ausfiel oder vergessen wurde und nicht selten bei der Heirat oder beim Tode dieser Person dann ein neuer Doppelname erfunden wurde. Genealogische Nachforschungen werden dadurch erschwert (siehe auch Toter Punkt).

Im Ostfriesischen Raum war es bis in die 1970er-Jahre üblich, dem erstgeborenen Sohn den Namen des Großvaters väterlicherseits zu geben. Dem Großvater seinerseits wurde dann der als ehrenvoll empfundene Zusatz „-Ohm“ gegeben. Beispiel: Großvater: Hinrich, Vater: Harm, Sohn: Hinrich. Aus dem Großvater wurde somit „Hinnerk-Ohm“. Bei weiblichen Namen galt das gleiche, nur wurde hier dem Mädchen der Name der Großmutter gegeben, die Ahnin selbst wurde angesprochen durch den Zusatz „-möh“. Beispiel: Großmutter: Gertje, Mutter: Jantje, Tochter: Gertje. Aus der Großmutter wurde dann „Gerthe-Möh“. Diese Regelung wird aber kaum noch praktiziert.

Soziologisch gesehen gibt es einen Ablauf der Namensgebung, der sich in Wellenform immer wiederholt: Die soziale Oberschicht gibt ihren Kindern Vornamen, die besonders erwählt sind und sie vom einfachen Volk unterscheiden sollen. In den folgenden Jahrzehnten gibt die Unterschicht ihren Kindern auch diese Namen. Dadurch werden diese Namen „gewöhnlich“, und die Oberschicht sieht sich veranlasst, neue Vornamen zu geben oder auf sehr alte und ungebräuchlich gewordene Namen zurückzugreifen oder Doppelnamen zu bilden. Um 1600 begann auf diese Weise die Bildung von Doppel-Vornamen. Als schließlich alle Kinder mehrere Vornamen hatten, begann die Oberschicht wieder, nur einen einzigen Vornamen zu vergeben. So folgt seit Jahrhunderten Modewelle auf Modewelle.

Die Namensgebung spielte im deutschen Sprachraum lange auch eine politische Rolle: Zum einen wurden von den Kirchen christliche und hebräische Namen gefördert (so ließ Johannes Calvin zur Taufe nur biblische Namen zu), zum anderen nahm die Zahl der gebräuchlichen unterschiedlichen Vornamen mit der Zeit ab.

Funktion (erster Teil eines zusammengesetzten Namens) und Bedeutung (Unterscheidungsname zwischen Familienmitgliedern) fallen in westlichen Kulturen zusammen. In vielen asiatischen und afrikanischen Kulturen wird allerdings erst der Familienname und danach der Familienmitgliedsname genannt. Das ist auch im Ungarischen der Fall. Im süddeutschen Sprachraum ist es gängige Praxis in der Umgangssprache. Beispiel: „der Köhlers Werner“ oder auch „der Köhler Werner“. Obwohl der Familienmitgliedsname in diesen Fällen nicht mehr vor dem Familiennamen steht, wird er trotzdem von Mitgliedern westlicher Kulturen Vorname genannt.

In einigen Ländern gibt es zwischen Vornamen und Familiennamen noch den Vatersnamen, wie zum Beispiel in Russland. Als Rufnamen dienen dann oft Vor- und Vatersnamen gemeinsam, zum Beispiel Iwan Wassiljewitsch. Der Vatersname ist dabei vom Vornamen des Vaters abgeleitet.

Aus einigen Vornamen haben sich im Laufe der Zeit auch Familiennamen entwickelt.

Die wissenschaftliche Disziplin der Namenforschung beschäftigt sich mit der Bedeutung, Herkunft und Verbreitung von Namen. Erklärungen in Buchform hat unter anderem der Dudenverlag herausgebracht.

Namensgebung im deutschsprachigen Raum

Deutschland

Das Recht der Vornamensgebung ist nicht gesetzlich geregelt. Es handelt sich um reines Gewohnheits- und um Richterrecht. Ausnahmen bestehen bei Vornamensänderungen im Rahmen einer Adoption (§ 1757 Abs. 4 BGB) sowie im Rahmen des Transsexuellengesetzes (§ 1 TSG).

Nach der Geburt eines Kindes wird dessen Vorname von den Eltern (oder dem allein Sorgeberechtigten) bestimmt. In Deutschland gibt es bestimmte Richtlinien für die Namensgebung:

Der Vorname …

  • … muss als solcher erkennbar sein.
  • … muss eindeutig männlich oder weiblich sein. Bei geschlechtsneutralen Vornamen muss zusätzlich ein zweiter eindeutig männlicher oder weiblicher Vorname gegeben werden. Eine Ausnahme stellen etablierte Namen wie Toni, Sascha, Nicola, Ashley, Robin, Andrea dar. Eine weitere Ausnahme von der Geschlechtskennzeichnung stellt die Vergabe des weiblichen Vornamen Maria an einen Jungen dar (BGHZ 30, 132-140; mittlerweile sogar mit Bindestrich zulässig: Claus-Maria, AG Traunstein 10 UR III 61/92; Johannes-Marie, AG Mönchengladbach 15 III 7/97).
  • … darf dem Kindeswohl nicht schaden, indem er das Kind lächerlich machen oder eine Verbindung „zum Bösen“ herstellen würde, wie zum Beispiel durch die Namensgebung Judas oder Kain.
  • … darf das religiöse Empfinden der Mitmenschen nicht verletzen, z. B. Christus und früher auch Jesus (durch OLG Frankfurt 20 W 149/98 als Vorname zugelassen).
  • … darf kein Orts- oder Markenname sein.
  • … darf kein Familienname sein.[1] Ausnahmen sind insbesondere bei ostfriesischen Zwischennamen (z.B. "ten Doornkaat" BGH StAZ 1959, 210 ff) und bei sehr seltenen, ungewöhnlichen Nachnamen (z.B. Wannek, Birkenfeld) gemacht worden.
  • … darf kein Titel, wie Lord oder Prinzessin, sein.
  • … muss innerhalb eines Monats nach der Geburt festgelegt werden (§ 21a Personenstandsgesetz).
  • … kann nicht rechtlich geschützt werden (um ihn auf diese Weise als einzigartig zu erhalten).

Eine Person kann mehrere Vornamen, muss aber mindestens einen Vornamen besitzen. Nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes darf das Amtsgericht die Anzahl der Vornamen eines Kindes zu dessen Wohle beschränken (in diesem Fall [2] durfte die Mutter ihrem Kind statt zwölf nur fünf Vornamen geben). Bei Verwendung mehrerer Vornamen wird der Vorname, mit dem die Person hauptsächlich angeredet („gerufen“) wird, als Rufname bezeichnet. Die Reihenfolge der Vornamen stellt keine Rangfolge dar. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (u. a. OLG Düsseldorf 3 Wx 90/98) steht es in Deutschland dem Namensträger frei, zwischen seinen standesamtlich eingetragenen Namen zu wählen. Ein Rufname ist also nicht unveränderlich festgelegt.

Die Namen eines Kindes müssen sich von denen seiner Geschwister unterscheiden. Wenn mehrere Vornamen vergeben werden, darf einer dem der Geschwister entsprechen (BayObLGZ 1985, 362-368). Drei Vornamen dürfen nicht durch Bindestrich zu einem Vornamen verbunden werden (Jan-Marius-Severin; StAZ 1982, 46-47).

In Deutschland besteht in Ausnahmefällen die Möglichkeit, seinen Vornamen im Nachhinein ändern zu lassen. Dies fällt in den Zuständigkeitsbereich der Namenänderungsbehörde, die entweder beim Standesamt, der Kreisverwaltung oder beim Ordnungsamt angesiedelt ist. Damit der Vorname geändert werden kann, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein. Zum Beispiel können ausländische Vornamen nach der Einbürgerung eingedeutscht werden, oder falls dies nicht möglich ist, neue Vornamen gewählt werden (Art. 47 EGBGB). Außerdem gibt es die Möglichkeit, den Vornamen ändern zu lassen, wenn jemand schon immer anders genannt wurde und sich mit seinem exotischen Vornamen nicht abfinden kann.

Des Weiteren können transsexuelle Menschen nach dem Transsexuellengesetz ihren Vornamen ändern lassen, so dass er dem gefühlten Geschlecht entspricht.

Die alleinige Verwendung des Vornamens genügt grundsätzlich nicht, wenn es um die Rechtsverbindlichkeit einer Unterschrift geht. Ausnahmen können bei Fürsten und Bischöfen sowie beim Rechtsverkehr unter Verwandten bestehen.

Deutsche Gerichtsentscheidungen über Vornamen

Positive Entscheidungen über Eintragungsfähigkeit von Vornamen
Vorname Entscheidungsinhalt Fundstelle
Aiwara als weiblicher Vorname eintragungsfähig StAZ 1989, 381
Birkenfeld als männlicher Vorname eintragungsfähig NJW-RR 2000, 1170-1171
Büb als männlicher Vorname eintragungsfähig StAZ 2001, 110
Cheyenne Emma Katharina als weiblicher Vorname eintragungsfähig StAZ 1995, 300
Cosma-Shiva als weiblicher Vorname eintragungsfähig StAZ 1994, 117
Danny als alleiniger männlicher Vorname eintragungsfähig StAZ 2008, 108-109
Dior als weiblicher Vorname eintragungsfähig StAZ 1995, 299-300
Domino Carina als weiblicher Vorname eintragungsfähig StAZ 1991, 321
Emanuele als alleiniger männlicher Vorname eintragungsfähig StAZ 2006, 171
Emily-Extra als weiblicher Vorname eintragungsfähig Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht 2 W 110/03
Fanta als weiblicher Vorname eintragungsfähig StAZ 1999, 147-148
Frieden Mit Gott Allein Durch Jesus Christus als männlicher Vorname einzutragen (allerdings nur, weil er im Ursprungsland lange getragen wurde!) OLG Bremen 1996,StAZ 1996, 0086
Galaxina als weiblicher Vorname eintragungsfähig StAZ 1994, 117
Ibanez Sophie als weiblicher Vorname eintragungsfähig StAZ 1997, 40
Jasmin Heide Kaur als weiblicher Vorname eintragungsfähig OLG Stuttgart 8 W 566/87
Jazz als männlicher Vorname eintragungsfähig StAZ 1999, 149-150
Jedida als weiblicher Vorname eintragungsfähig StAZ 1989, 381
Kai als alleiniger Vorname für einen Jungen eintragungsfähig OLGR Hamm 2005, 51-53
Kiana Lemetri als weiblicher Vorname eintragungsfähig StAZ 1999, 147
Kolle als männlicher Vorname eintragungsfähig StAZ 1998, 127
Lafayette als männlicher Vorname eintragungsfähig StAZ 1992, 378
Latoya als weiblicher Vorname eintragungsfähig StAZ 1993, 357, gegenteilige Entscheidung StAZ 1994, 195
Leines als männlicher Vorname eintragungsfähig StAZ 2001, 327
LouAnn als weiblicher Vorname eintragungsfähig StAZ 2004, 45-46
Luka/Luca als alleiniger männlicher Vorname eintragungsfähig NJW-RR 2005, 874-876, OLGR Frankfurt 2004, 322-323
Lütke als dritter männlicher Vorname eintragungsfähig BGH Beschl. v. 30. April 2008 AZ. XII ZB 5/08 = NJW 2008, 2500-2502
Maitreyi Padma als weiblicher Vorname eintragungsfähig NJW-RR 1988, 74-74
Max Amos Soma Xam als männlicher Vorname eintragungsfähig StAZ 1984, 129-129
Merle als alleiniger weiblicher Vorname eintragungsfähig StAZ 1998, 346-347
Meva als weiblicher Vorname eintragungsfähig StAZ 2003/16
Michael Cougar als männlicher Vorname eintragungsfähig StAZ 1992, 144
Nicola Andrea als männlicher Vorname eintragungsfähig StAZ 1983, 15-16, NJW-RR 1995, 773-774
Nikita Katharina als weiblicher Vorname eintragungsfähig StAZ 1995, 298
November als Vorname für beide Geschlechter eintragungsfähig LG Bonn 4 T 202/06
Oleander als männlicher Vorname eintragungsfähig StAZ 1983, 351-352
Marie Jasmin Pepples als weiblicher Vorname eintragungsfähig StAZ 1993, 356-357
Pumuckel als männlicher Vorname eintragungsfähig NJW 1984, 1360-1362
Ranjo als männlicher Vorname eintragungsfähig StAZ 1986, 355-355
Rike Leontes Klarissa als weiblicher Vorname eintragungsfähig AG Karlsruhe UR III 155/86
Roi als männlicher Vorname eintragungsfähig StAZ 1998, 345-346
Sascha als alleiniger männlicher Vorname eintragungsfähig NJW-RR 1990, 9-10
Sundance als männlicher Vorname eintragungsfähig StAZ 2001, 177-178
Sunshine als weiblicher Vorname eintragungsfähig OLG Düsseldorf 3 Wx 437/88
Sweer als männlicher Vorname eintragungsfähig StAZ 1998, 346
Tamy Sarelle als weiblicher Vorname eintragungsfähig NJW-RR 1988, 712-713
Tanisha als weiblicher Vorname eintragungsfähig StAZ 1996, 47
Wannek als männlicher Vorname eintragungsfähig StAZ 1992, 72
Windsbraut als weiblicher Vorname eintragungsfähig StAZ 1985, 166-167
Eingeschränkt positive Entscheidungen über Eintragungsfähigkeit von Vornamen
Vorname Entscheidungsinhalt Fundstelle
Alpha als männlicher Vorname eintragungsfähig, wenn ein zweiter, eindeutig männlicher Vorname hinzugefügt wird StAZ 1984, 281-282
Eike als männlicher Vorname eintragungsfähig, wenn ein zweiter, eindeutig männlicher Vorname hinzugefügt wird NJW-RR 1989, 1030-1032
Gerrit als männlicher Vorname eintragungsfähig StAZ 1998, 322-323
Godot als männlicher Vorname eintragungsfähig, wenn ein zweiter, eindeutig männlicher Vorname hinzugefügt wird NJW-RR 1997, 834-835
Gor als weiblicher Vorname eintragungsfähig, wenn ein zweiter, eindeutig weiblicher Vorname hinzugefügt wird OLG Düsseldorf 3 Wx 170/95
Jona/Jonah für beide Geschlechter mit weiteren geschlechtseindeutigen Vornamen eintragungsfähig StAZ 2002, 42-43
Lynik als weiblicher Vorname eintragungsfähig, wenn ein zweiter, eindeutig weiblicher Vorname hinzugefügt wird StAZ 1992, 312-313
Mikado als männlicher Vorname eintragungsfähig, wenn ein zweiter, eindeutig männlicher Vorname hinzugefügt wird StAZ 1998, 209-210
Mike als weiblicher Vorname eintragungsfähig, wenn ein zweiter, eindeutig weiblicher Vorname hinzugefügt wird OLGR Frankfurt 1996, 247-248
Prestige als weiblicher Vorname eintragungsfähig, wenn ein zweiter, eindeutig weiblicher Vorname hinzugefügt wird MDR 1998, 416
River mit einem zweiten, geschlechtseindeutigen Vornamen eintragungsfähig StAZ 1998, 208-209
Sonne als weiblicher Vorname eintragungsfähig, wenn ein zweiter, eindeutig weiblicher Vorname hinzugefügt wird BayObLGZ 1994, 191-195
Tjorven als männlicher Vorname eintragungsfähig, wenn ein zweiter, eindeutig männlicher Vorname hinzugefügt wird OLGR Hamm 2001, 195-197
Uragano als weiblicher Vorname eintragungsfähig, wenn ein zweiter, eindeutig weiblicher Vorname hinzugefügt wird BayObLGR 1997, 39
Zeta als weiblicher Vorname eintragungsfähig, wenn ein zweiter, eindeutig weiblicher Vorname hinzugefügt wird StAZ 1990, 197-198
Zooey als männlicher Vorname eintragungsfähig, wenn ein zweiter, eindeutig männlicher Vorname hinzugefügt wird StAZ 2005, 18


Negative Entscheidungen über Eintragungsfähigkeit von Vornamen
Vorname Entscheidungsinhalt Fundstelle
Ana als männlicher Vorname nicht eintragungsfähig StAZ 1984, 129-129
Aora als Vorname nicht eintragungsfähig StAZ 1984, 282-282
Beauregard als männlicher Vorname nicht eintragungsfähig StAZ 1989, 379-380
Borussia als Vorname nicht eintragungsfähig AG Kassel 765 III 56/96
Bräunche (Geburtsname der Mutter) als Vorname nicht eintragungsfähig StAZ 1986, 286-287
Cezanne als Vorname nicht eintragungsfähig OLGR Karlsruhe 1999, 226-227
Christin als Vorname für einen Jungen auch in Kombination mit eindeutig männlichen Vornamen nicht eintragungsfähig FamRZ 1993, 357
Frieden Mit Gott Allein Durch Jesus Christus als Vorname nicht eintragungsfähig (siehe hierzu jedoch nächsthöhere Entscheidung durch das OLG Bremen v. 10. Januar 1996 - er ist einzutragen!) LG Bremen 1995
Heike als alleiniger Vorname für den süddeutschen Raum abgelehnt, da das Geschlecht nicht hinreichend zu erkennen ist NJW 1982, 2262-2262
Hemmingway als Vorname nicht eintragungsfähig StAZ 1985, 250-251
Heydrich als Vorname nicht eintragungsfähig StAZ 1994, 317
Holgerson als Vorname nicht eintragungsfähig, weil er in Schweden als typischer Familienname gebräuchlich ist OLGZ 1992, 45-47
Kiran als weiblicher Vorname nicht eintragungsfähig StAZ 2007, 122-123
Jedidja als weiblicher Vorname nicht eintragungsfähig StAZ 1989, 380-381
Jenevje als Eindeutschung des französischen Vornamens "Genevieve" als weiblicher Vorname nicht eintragungsfähig StAZ 1994, 288
Josephin als alleiniger Vorname für ein Mädchen nicht eintragungsfähig NJW-RR 1994, 580-581
Lafayette Vangelis als männlicher Vorname nicht eintragungsfähig StAZ 1984, 130-131
Lindbergh als Vorname nicht eintragungsfähig StAZ 2007, 179-180
Lord als Vorname nicht eintragungsfähig FamRZ 1993, 1242-1243
Marey als männlicher Vorname nicht eintragungsfähig StAZ 1995, 330
Mechipchamueh als Vorname nicht eintragungsfähig StAZ 1999, 44-45
Micha als alleiniger männlicher Vorname nicht eintragungsfähig StAZ 1993, 355
Mika als alleiniger männlicher Vorname nicht eintragungsfähig StAZ 2007, 179
Moewe als Vorname nicht eintragungsfähig BayObLGZ 1986, 171-174
Moon Unit als Vorname nicht eintragungsfähig AG Schöneberg 70 III 387/87
Navajo als Vorname nicht eintragungsfähig StAZ 1995, 45-46
Pan als Vorname nicht eintragungsfähig StAZ 1978, 184-185
Peterson, Petersohn, Laurens-Peterson als Vornamen nicht eintragungsfähig StAZ 1987, 139-139
Pfefferminze als Vorname nicht eintragungsfähig StAZ 1997, 40
Puschkin als weiblicher Vorname nicht eintragungsfähig StAZ 1983, 351-351
Ronit als alleiniger weiblicher Vorname nicht eintragungsfähig StAZ 1993, 321-322
Rosa als männlicher Vorname nicht eintragungsfähig StAZ 1993, 50
Rosenherz als Vorname nicht eintragungsfähig StAZ 1994, 118
Schröder als Vorname nicht eintragungsfähig OLGZ 1985, 154-156
Stompie als Vorname nicht eintragungsfähig StAZ 1990, 73-74
Stone als Vorname nicht eintragungsfähig StAZ 1994, 195
Tom Tom als Vorname nicht eintragungsfähig StAZ 1991, 255
Verleihnix als Vorname nicht eintragungsfähig StAZ 1990, 200
Wegwanipiu als Vorname nicht eintragungsfähig StAZ 1997, 380
Woodstock als Vorname nicht eintragungsfähig StAZ 1990, 74-75

Österreich

Eine Person darf mehrere Vornamen tragen. Für die Namenswahl gelten diese Einschränkungen:[3]

  • Nicht als Vorname gebräuchliche Bezeichnungen dürfen nicht verwendet werden
  • Bezeichnungen, die dem Wohl des Kindes abträglich sind, sind ebenfalls verboten
  • Zumindest der erste Vorname muss dem Geschlecht des Kindes entsprechen

Zur Wahl des Vornamens eines Kindes sind die Eltern berechtigt, bei unehelicher Geburt ist es das Recht der Mutter. Beim zuständigen Standesamt muss dafür schriftlich die Erklärung des Vornamens eingereicht werden; sie ist Voraussetzung für die Ausstellung der Geburtsurkunde. Wird die Erklärung nicht gleich bei der Anzeige der Geburt abgegeben, muss sie spätestens innerhalb eines Monats nach der Geburt beim Standesamt erfolgen. Können sich die Eltern eines ehelich geboren Kindes nicht auf den oder die Vornamen einigen, oder geben sie keinen oder unzulässige Vornamen an, wird das Pflegschaftsgericht verständigt.

Entwicklung in Deutschland

In Deutschland dominierten seit dem Mittelalter Vornamen christlicher und deutscher Herkunft.[4] Erst seit den 1950er-Jahren änderte sich dies massiv. Besonders anglophone und romanische Vornamen wie Jennifer, Mike oder aber Natalie und Marco gewannen an Bedeutung. Obwohl in beiden Teilen Deutschlands verschiedene Namen die größte Beliebtheit hatten (Peggy, Mandy und Cindy sind oft zitierte Beispiele für die DDR), war die Tendenz in beiden Staaten gleich. Ende des 20. Jahrhunderts besaßen knapp zwei Drittel der Vornamen weder einen christlichen noch einen deutschen Hintergrund.

Vor allem folgende Faktoren sind für diese Änderungen verantwortlich:

  • Das Aufgeben familieninterner Traditionen (z. B.: Benennung des ältesten Sohnes nach dem Vater oder Großvater, Erbnamen; Benennung nach den Taufpaten).
  • Das Streben nach Individualität: Die Einzigartigkeit der Kinder soll sich auch in einzigartigen Namen widerspiegeln.
  • Das Vermeiden von Namen, die für die Eltern- und Großelterngeneration typisch sind.
  • Der Bedeutungsverlust des christlichen Glaubens in der Gesellschaft (somit auch unbewusste Verwendung von Namen mit christlichem Hintergrund).
  • Der nach Shoa und Zweitem Weltkrieg als problematisch empfundene Rückgriff auf nationale deutsche Traditionen. Seit Mitte der 1980er-Jahre kamen jüdische Namen in Mode (zunächst Daniel und Sara/Sarah, später u. a. Hannah, Lea oder Jan).
  • Das hohe Prestige der westeuropäischen und nordamerikanischen Länder in beiden Teilen Deutschlands.
  • Erhöhter Konsum der Massenmedien, in denen Produktionen aus den USA, Großbritannien und Frankreich dominieren.
  • Verstärkte Internationalisierung der Kultur.
  • Verstärkte Berücksichtigung phonetischer Kriterien (möglichst vokalreiche Namen für beide Geschlechter, Mädchennamen auf -a, Zurückhaltung gegenüber den Phonemen /p/, /t/ und /k/).[5]

Einflussfaktoren, die ausgeschlossen werden können:

  • Immigration nach Deutschland – Typische Vornamen der Immigrantengruppen blieben auf diese beschränkt.
  • Internationaler Tourismus – Sowohl Bundesrepublik als auch die DDR erlebten die Zunahme westlicher Vornamen, obwohl die Reiseziele verschieden waren.

Bei der Übernahme fremder Namen war von jeher eine lautliche Anpassung zu beobachten. Zuerst wurden Namen adaptiert, die an traditionelle phonetische Gewohnheiten anschlussfähig waren. So wurde im Mittelalter aus Johannes Hans, aus Christian Christen und aus Marcus zunächst Marx. Manche Namen wurden auch in ihrer geschriebenen Form übernommen, obwohl die Aussprache in den Herkunftsgebieten eine andere war: So wurde span. Xavier als Xaver übernommen und nicht als Schabier und norweg. Harald als Harald und nicht als Harall.

Siehe auch Liste deutscher Vornamen aus der Bibel

Vornamenswahl nach Bevölkerungsschichten

Eine Einteilung von Namensvergebung in einzelne „Bevölkerungsschichten“ bleibt schwierig, jedoch haben Studien eine Tendenz festgestellt. Demnach richtet sich die sogenannte „Oberschicht“, also die wohlhabende Bevölkerung mit einem Bruttogehalt von etwa 4000 Euro im Monat, vor allem nach religiösen Namen wie Michael, (E-)Manuel oder Maria und Anna. Ebenso werden hier häufiger „klassische“ Namen wie Caspar, Christian, Katharina und Elisabeth vergeben.

Die sogenannte „Mittelschicht“ mit einem Einkommen von über 3000 Euro bevorzugt demnach exotische Namen und solche, die auch von Prominenten vergeben werden. So sind hier beispielsweise Kevin und Justin sowie Lucy und Shania beliebt.

Eltern der sogenannten finanziellen „Unterschicht“ (Menschen mit unter 2000 Euro brutto Einkommen monatlich) ließen sich eher von englischen Namen inspirieren. So sind dort Lee und Robbie als Jungen- oder Cassidy und Sky als Mädchennamen populär. Aus diesen Namenstrends wurden die Begriffe Kevinismus und Chantalismus entwickelt.[6] [7] [8]

So könnte die Namensgebung auch Rückschlüsse auf die soziale und kulturelle Herkunft zulassen.[9] In der Wissenschaft wird teilweise vermutet, dass Vornamen manchmal grob der sozialen Herkunft „zuzuordnen“ seien oder zumindest gesellschaftlich in einer bestimmten Weise angesehen werden. So würden für manche Firmenleiter Namen wie Heiko und Kerstin, die besonders in den 60er Jahren populär waren, eher auf eine Herkunft aus der „Unterschicht“ hindeuten. Ebenso könne dies später auf Kevins oder Chantals zutreffen. Durch diese These bekannt wurde der Chemnitzer Professor Udo Rudolph. [10] [11] [12]

Vornamenswahl nach Region

Das Vorkommen von speziellen Vornamen in verschiedenen Regionen von Deutschland deutet auf regionale Vornamenspräferenzen hin. Die Verteilung in Deutschland nach dem Telefonverzeichnis von 1998[13] zeigt auf, dass sich die männlichen Vornamen Hauke und Carsten besonders in Norddeutschland findet, während sich Katharina und Maria vor allem in Bayern und in der Eifel finden. Gerold und Jan sind typisch für Ostfriesland, während Anton und Xaver nur in Süddeutschland vorkommen. Stefan und Alexander findet sich vor allem im Westen und Frank und Kerstin sind hauptsächlich im Osten populär. Bei einigen Namen, wie beispielsweise Josef, wirkt sich die Verteilung der Konfessionen in der jeweiligen Region stark auf die Namenshäufigkeit aus.

Siehe auch

Literatur

Namenkunde allgemein:

  • Jürgen Gerhards: Die Moderne und ihre Vornamen. Eine Einladung in die Kultursoziologie, Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2003. ISBN 3-531-13887-1
  • Jürgen Gerhards: Globalisierung der Alltagskultur zwischen Verwestlichung und Kreolisierung: Das Beispiel Vornamen. In: Soziale Welt. Zeitschrift für sozialwissenschaftliche Forschung und Praxis. Jg. 54, Heft 2, Bonn 2003.

Deutsch, allgemein:

  • Michael Mitterauer: Ahnen und Heilige, München 1993. ISBN 3-406-37643-6
  • Dieter Geuenich u. Ingo Runde (Hrsg.): Name und Gesellschaft im Frühmittelalter. Personennamen als Indikatoren für sprachliche, ethnische, soziale und kulturelle Gruppenzugehörigkeiten ihrer Träger (= Deutsche Namenforschung auf sprachgeschichtlicher Grundlage 2), Hildesheim / Zürich/New York 2006, ISBN 3-487-13106-4
  • Dieter Geuenich, Wolfgang Haubrichs u. Jörg Jarnut (Hg.): Nomen et gens. Zur historischen Aussagekraft frühmittelalterlicher Personennamen, Berlin u. New York 1997 ISBN 3-11-015809-4

Vornamenlexika, deutsch:

  • Margit Eberhard-Wabnitz, Horst Leisering: Knaurs Vornamen-Buch. Herkunft und Bedeutung. Lexikographisches Institut, München 1984.

Vornamenlexika, deutsch regional:

  • Reinhold Trautmann: Die altpreußischen Personennamen. 1925. 

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Entscheidung des Bundesverfassungsgericht 1 BvR 691/03 von 2005 zur Zulassung des Namen "Anderson"
  2. 1 BvR 994/98, Entscheidung von 2004 über Chenekwahow Tecumseh Migiskau Kioma Ernesto
  3. Namensrecht auf help.gv.at (abgerufen am 26. Mai 2008)
  4. Beispiel der Namensgebung im 15. Jahrhundert in Süddeutschland
  5. http://www.uni-leipzig.de/~kuwi/forsch_C_02.html
  6. "Was Kindernamen über Papas Gehalt verraten" - ariva.de
  7. http://www.welt.de/politik/article1727650/Wie_Namen_die_Zukunft_von_Kindern_beeinflussen.html
  8. http://www.dw-world.de/dw/article/0,1564,1602911,00.html
  9. http://www.faz.net/s/RubEC1ACFE1EE274C81BCD3621EF555C83C/Doc~E15321DC9855A4AD384CAE256E8FA0A58~ATpl~Ecommon~Scontent.html
  10. "Ein Vorname sagt mehr als 1.000 Worte" - TU Chemnitz
  11. http://www.beliebte-vornamen.de/geschaeftsleben.htm
  12. http://www.tu-chemnitz.de/tu/presse/2006/10.12-11.20.html
  13. Verteilung in Deutschland nach dem Telefonverzeichnis von 1998
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