Erbschatz

Erbschatz

Den Begriff Schatzung (mhd. schatzunge „Abgabe, Steuer; Schätzung“) verwendet man heute als zusammenfassende Bezeichnung für den Einzug direkter Steuern im Mittelalter und in der Frühen Neuzeit.

Inhaltsverzeichnis

Begriff und Geschichte

Das mittelhochdeutsche Verb schatzen, Schätze sammeln, entwickelte die Bedeutung „ein Vermögen taxieren, besteuern“. Das Nomen Schatzung bezeichnet mithin die Tätigkeit oder den Vorgang des Schatzens und das Ergebnis davon. Eine Schatzung ist also eine Besteuerung und/oder eine Steuer.

Die einmal festgelegten und immer gleich hohen Einnahmen des Landesherrn aus der Bede mussten bei sinkendem Geldwert und steigendem Finanzbedarf durch andere Abgaben ergänzt werden. Im Herzogtum Württemberg wurden diese Schatzungen (Abgaben) meist auf die gleiche Weise erhoben wie die Bede: Jede Gemeinde hatte einen bestimmten Betrag abzuliefern, den sie unter ihren Angehörigen umlegen konnte. Der Zahlungspflichtige musste einen Teil seines Vermögens beisteuern, etwa 2,5 % oder 5 %. Manche Schatzung, die ursprünglich nur für Notfälle gedacht war, wurde zur ständigen Abgabe und erhielt sich unverändert bis ins 19. Jahrhundert.[1]

Auch außerhalb des Herzogtums Württemberg gab es direkte Steuern in großer Vielfalt, teils mit festem, teils mit wechselndem Betrag, teils regelmäßig und teils nur in Notfällen erhoben. Sie wurden jährlich, halbjährlich oder monatlich eingezogen. Manchmal wurde das Vermögen besteuert und manchmal das Einkommen. Im Amt Vechta gab es den Erb-, Vieh-, Monats-, Rauch- und Kopfschatz, von denen vielfach mehrere gleichzeitig erhoben wurden. [2] Der Rauchschatz war eine nach dem Herd (der Familie) bemessene Abgabe und der Kopfschatz eine Personalsteuer. Diese Vielfalt betrachtend, versteht man den Begriff Schatzung heute als „zusammenfassende Bezeichnung für den Einzug direkter Steuern.“[3]

Schatzungsregister und -listen

Die Bezeichnung Rauchschatz war eine an vielen Orten für Rauchgeld oder Rauchfanggeld übliche Bezeichnung. Rauchschatzregister führten Aufzeichnungen über die Reinigung der Schornsteine und die zu entrichtende Rauchfangsteuer.

Die Auswertung solcher Schatzungsregister oder -listen ist für die Sozial-, Wirtschafts-, Regional- und Landesgeschichte sowie auch für die Genealogie von großem Wert. So geben die Listen vor allem einen Überblick über die gesamte ländliche, steuerpflichtige Bevölkerung; auch die "Armen", die keine Steuern zahlten, wurden namentlich erfasst. [4]

Einzelnachweise

  1. Knapp S.14f.
  2. Das Personenschatzungsregister von 1549 für das Amt Vechta
  3. Bayer: Wörterbuch zur Geschichte. Kröner 1980.
  4. Historische Kommission LWL

Literatur

  • Erhard Schulte: Kopf-Schatzung 1719, Upstalsboom-Gesellschaft, Aurich 1999, ISBN 3934508014
  • Hartwig Walberg: Die Schatzungsregister des 16. Jahrhunderts für das Herzogtum Westfalen. Teil 1 und 2, Aschendorff 2000, ISBN 3402068206
  • Theodor Knapp: Neue Beiträge zur Rechts- und Wirtschaftsgeschichte des württembergischen Bauernstandes. Bd.1 (Darstellung), Tübingen 1919.

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