- Erbuntertänigkeit
-
Die Patrimonialhierarchie oder Erbuntertänigkeit war eine besondere Form der wirtschaftlichen und persönlichen Abhängigkeit des Bauern vom Grundherrn, ähnlich der Leibeigenschaft.
Eingrenzung
Sie bedeutete jedoch keine privatrechtliche Eigentumsmacht über Menschen nach Art der Sklaverei oder der strengen Form der Leibeigenschaft, wie sie z. B. in Russland vorherrschte. Die Patrimonialhierarchie beruhte auf der öffentlich-rechtlichen Hoheitsgewalt des Gutsherrn über den Untertan und war seit etwa 1709 vor allem in Ostdeutschland, vornehmlich Preußen, verbreitet. Sie ersetzte die dort bis dahin sehr streng und willkürlich ausgeübte Leibeigenschaft. Im Zuge der Preußischen Reformen wurde sie abgelöst.
Merkmale
Merkmale der Erbuntertänigkeit waren Arbeitspflicht (glebae adscriptio) sowie Frondienste und Gesindezwang. Als Ausgleich dafür existierte für den Erbuntertänigen ein relativ hoher Schutz bei Alter, Krankheit und Tod. Erstmals war unter der Erbuntertänigkeit das Bauernlegen verboten, also das Aneignen von wüst gewordenen Hofstellen durch den Grundherrn zum Zwecke der Eigenbewirtschaftung.
Weblinks
Wikimedia Foundation.