Erbverbrüderung

Erbverbrüderung

Als Erbeinung (auch Erbeinigung, Erbvertrag oder Erbverbrüderung) werden Vereinbarungen zwischen Hochadeligen oder Fürsten bezeichnet, bei der die beiden Vertragsparteien sich und ihre Nachkommen gegenseitig als Erben einsetzen, sollte die jeweils andere Familie vor der eigenen aussterben. Das so erworbene Eventualrecht wird auch als Anwartschaft bezeichnet. Häufig wurden Erbeinungen im Zusammenhang mit dynastischen Hochzeiten geschlossen.

Mit dem Abschluss eines Erbvertrags vergrößerten sich die Chancen eines Fürstenhauses, sein Territorium ohne eigene Aufwendungen zu vergrößern. Gleichzeitig wurde so verhindert, dass ein Fürstentum nach dem Aussterben seiner Dynastie als heimgefallenes Lehen an den König oder Kaiser zurückfiel, der es dann nach eigenem Gutdünken neu vergeben konnte.

Gängige Praxis wurden Erbeinungen im hohen Mittelalter, als der Lehenscharakter der sich herausbildenden Fürstentümer schon weitgehend zurückgedrängt war und die Fürsten ihre Territorien ziemlich uneingeschränkt an ihre Nachkommen vererben konnten.

Wie dynastische Hochzeiten dienten Erbeinungen dazu, die beiden Vertragspartner politisch aneinander zu binden. Letztlich war eine Erbeinung fast immer eine Art Wette auf die Zukunft, konnte man doch immer nur darauf hoffen, dass die Familie des Vertragspartners eher ausstirbt als die eigene. Nicht selten standen der durch eine Erbeinung erworbenen Anwartschaft andere Erbrechte gegenüber, was dann bei Eintreten des Erbfalls oft zu Erbfolgekriegen führte.

Da die durch die Erbeinung veränderte Erbfolge das Schicksal der betroffenen Territorien einschneidend verändern konnte, versuchten die Landstände auf derartige Vertragsschlüsse Einfluss zu nehmen. Dadurch bekamen die eigentlich privatrechtlichen Erbverträge häufig den Charakter von Staatsverträgen.

Im weiteren Sinn wurde mit Erbeinung auch ein Vertrag bezeichnet, der nicht nur die den Vertrag schließenden Personen sondern auch ihre Nachfolger und Erben binden sollte. Vgl. dazu Einung und Erbeinung (Schweiz)

Folgenreiche Erbverträge

  • 1433 Erbeinigung zwischen den Harzgrafen von Hohnstein, Schwarzburg und Stolberger. Der Vertrag wird 1593 beim Aussterben der Hohnsteiner von Herzog Heinrich Julius von Braunschweig ignoriert, den Schwarzburger und Stolberger Grafen wird lediglich eine Titel- und Wappenerweiterung zuerkannt.

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Поможем написать курсовую

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Erbverbrüderung — Erbverbrüderung,   Konfraternität, das durch einen Erbvertrag wechselseitig zugesicherte Erbrecht zweier oder mehrerer regierender Häuser für den Fall ihres Aussterbens. Die Erbverbrüderung war nur zwischen Familien des Hochadels möglich und… …   Universal-Lexikon

  • Erbverbrüderung — (Konfraternität, Pactum confraternitatis), besondere Art des Erbeinsetzungsvertrags, wodurch eine Familie von hohem Adel oder eine einzelne Linie einer solchen für den Fall ihres gänzlichen Aussterbens oder doch ihres Aussterbens im Mannesstamm… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Erbverbrüderung — Erbverbrüderung, Vertrag, wodurch sich regierende Familien ein für den Fall des Aussterbens der einen eintretendes, gewöhnlich wechselseitiges Erbrecht zusichern …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Erbverbrüderung — Erbverbrüderung, Vertrag zwischen 2 oder mehren Familien, wodurch sich dieselben im Falle des Aussterbens gegenseitiges Erbrecht zusichern …   Herders Conversations-Lexikon

  • Schlesien [2] — Schlesien (Gesch.). I. Älteste Geschichte. S. wurde Anfangs von Germanen bewohnt, namentlich von Marsignern, Buriern, Lygiern; nach deren Wegzug in der Völkerwanderung drängten sich Slawen ein; als erste werden die Chrobaten genannt, dann im 6.… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Lauenburg [2] — Lauenburg (Gesch.). Das Land wurde früher von den Polaben bewohnt, kam dann an die Herzöge von Sachsen Welfischen Stammes, von denen Heinrich der Löwe um 1182 das Schloß L. erbaute; nach dessen Tode hatte das Land verschiedene Besitzer u. kam… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Sachsen [3] — Sachsen (Gesch.). I. Sachsen Wittenberg unter den Askaniern als Herzöge u. Kurfürsten von S. 1180–1422. Bernhard von Askanien, welcher von seinem Vater Albrecht das Land um Wittenberg erhalten hatte u., nachdem ihm nach der Auflösung des… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Brandenburg [1] — Brandenburg (m. Geogr. u. Gesch.). I. Älteste Geschichte bis zum Entstehen der Markgrafen von Nordsachsen 930. Die Ebenen zwischen der Mittel Elbe u. Mittel Oder, die heutige Provinz.B., bewohnten bis zur Völkerwanderung wahrscheinlich Sueven.… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Hessen [4] — Hessen, Großherzogtum (hierzu die Karte »Hessen«), ein deutscher Bundesstaat, besteht aus zwei durch preußisches Gebiet getrennten Hauptteilen nebst elf kleinern Exklaven und liegt mit seinen Hauptteilen zwischen 7°51´ und 9°39´ östl. L. v. Gr.… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • 1. Schlesischer Krieg — Österreichischer Erbfolgekrieg (1740–1748) Europäischer Kriegsschauplatz: Mollwitz* Chotusitz* Dettingen Pfaffenhofen Fontenoy Hohenfriedberg** Soor** Hennersdorf** …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”