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Die Deutsche Vereinigung für Finanzanalyse und Asset Management (DVFA) ist mit ca. 1100 Mitgliedern die mitgliederstärkste Organisation deutscher Finanzanalysten.
Die DVFA ist seit Jahren ein Gremium zur Festsetzung von Industriestandards, wie beispielsweise den DGFR (Deutsche Grundsätze für Finanz-Research), den Grundsätzen für Effektive Finanzkommunikation oder auch der Rating- und Validierungsstandards.
Die DVFA ist Mitglied in der europäischen Dachvereinigung EFFAS, der mittlerweile rund 24 nationale Verbände angehören.
Inhaltsverzeichnis
Arbeitsfelder
Analystenkonferenzen
Sie organisiert unter anderem so genannte Analystenkonferenzen, in denen Unternehmen ihre Finanzberichte speziell den Finanzanalysten und Institutionellen Investoren präsentieren.
Weiterbildung
Die DVFA bietet Ausbildungsprogramme zum "CIIA - Certified International Investment Analyst", zum "CCrA - Certified Credit Analyst" und zum "CIWM - Certified International Wealth Manager" an. Der CIIA als Nachfolger des europäischen CEFA (Certified European Financial Analyst) ist ein weltweit anerkanntes Berufsdiplom, der CIWM ist europaweit etabliert. Die neu aufgelegte Ausbildung zum "CREA - Certified Real Estate Investment Analyst" vermittelt Know-how der Immobilienbranche mit den Instrumenten und Methoden von Finanzanalysten und Investoren. In der Ausbildung zum ISSP - Investment Spezialist für Strukturierte Produkte - erwirbt der Investment Professional in einem Kompaktlehrgang Kenntnis über strukturierte Produkte. Neben diesen Berufsdiplomen bietet die DVFA auch Tagesseminare und Workshops an.
Absolventen der einzelnen Studienrichtungen erwerben das Recht, den entsprechenden Titel als Teil ihres Names zu führen. Bei internationalen Diplomen ist die Führung des Titels hinter dem Namen üblich.
Ergebnis nach DVFA/SG
Vielen Anlegern ist die DVFA aus der Abkürzung DVFA/SG-Ergebnis bekannt. Hierbei handelt es sich um ein Rechenverfahren, das von der DVFA zusammen mit der Schmalenbach-Gesellschaft (SG) entwickelt wurde. Das DVFA/SG-Ergebnis - oft auch nur DVFA-Ergebnis genannt - entspricht einem um außerordentliche Einflüsse bereinigten Gewinn je Aktie, vergleichbar mit dem bereinigten Jahresüberschuss. Es erleichterte den Vergleich und die Bewertung von nach deutschem Handelsgesetzbuch (HGB) veröffentlichten Jahresabschlüssen.
Das DVFA/SG-Ergebnis hat nach der Umstellung der Rechnungslegung aller nach HGB bilanzierenden, börsennotierten Aktiengesellschaften auf die International Financial Reporting Standards (IFRS) weitgehend an Bedeutung verloren, da IFRS selbst bereits alle notwendigen Vorschriften zur Gewinnbereinigung enthält. Während in den Jahren um 2000-2003 zahlreiche Unternehmen in ihren Geschäftsberichten auch das DVFA/SG-Ergebnis bekannt gaben, findet man diese Angabe heute nur noch selten.
Einfache und bedeutende Cash-Flow-Berechnung für Betriebsräte und Mitarbeitervertretungen bzw. Arbeitnehmervertretern in Wirtschaftsausschüssen gemäß Empfehlung der Deutschen Vereinigung für Finanzanalyse und Asset Management (DVFA) und der Schmalenbach-Gesellschaft (SG):
1. Periodenergebnis vor außerordentlichen Posten (Konzernjahrsüberschuss vor Gewinnabführung bzw. Ergebnis nach Steuern) 2. ± Abschreibungen/Zuschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens, keine Forderungsabschreibungen (siehe GuV-Rechnung) 3. ± Veränderungen (Differenzbeträge) der langfristigen Rückstellungen (generell länger als 1 Jahr) (siehe Bilanz) 4. ± sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen/Erträge bspw. Erträge aus der Auflösung von Sonderposten (siehe Bilanz) 5. = Cash-Flow nach DVFA/SG siehe auch
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