- Erstes Eisenbahnpaket
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Das Erste Eisenbahnpaket umfasst die im Februar 2001 verabschiedeten EG-Richtlinien 2001/12/EG, 2001/13/EG und 2001/14/EG. Mit deren Bestimmungen soll bei den Eisenbahnunternehmen der Europäischen Gemeinschaft der gerechte und nichtdiskriminierende Zugang zur Eisenbahninfrastruktur sichergestellt werden.
Um dies zu ermöglichen, werden in der Richtlinie 2001/13/EG Anforderungen hinsichtlich der Zuverlässigkeit, der finanziellen Leistungsfähigkeit und der fachlichen Eignung von Eisenbahnunternehmen definiert, damit Kunden und Dritte geschützt und die Verkehrsleistungen unter Wahrung eines hohen Sicherheitsstandards erbracht werden. Mit der Richtlinie 2001/14/EG werden Anforderungen an die Transparenz für den Zugang zu den Eisenbahnfahrwegen für alle Eisenbahnunternehmen und zudem ein transeuropäisches Schienengüterverkehrsnetz definiert.
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